Die Stiftung
Die Bürgerstiftung Fellbach ist gemeinnützig und wurde 2005 von der Stadt Fellbach und der Fellbacher Bank eG gegründet. Bereits ein Jahr später erhielt sie das Gütesiegel des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen, welches bis heute in Wertschätzung und Anerkennung der Arbeit wiederkehrend erneuert wurde. Seit der Gründung haben wir mehr als 100 Projekte angestoßen und gefördert. Wir sind dem Gemeinwohl verpflichtet und agieren unabhängig, politisch neutral, eigenständig und gemeinnützig.
Mitgliedschaften
Die Bürgerstiftung Fellbach ist Mitglied in folgenden Verbänden:Bundesverband Deutscher Stiftungen
Initiativkreis Stuttgarter Stiftungen e.V.
Aktuelles
Aktuell
Neuwahl Stiftungsvorstand und Stiftungsrat der Bürgerstiftung am 23.11.2020
Neue Mitglieder im Stiftungsrat und Vorstand der Bürgerstiftung Fellbach
Der Stiftungsrat und der Vorstand der Bürgerstiftung Fellbach setzen sich seit Montag in Teilen neu zusammen. Neu in den Stiftungsrat gewählt wurden Friedrich Benz, Benedikta Bold sowie Kathrin Schweizer, die während der kommenden drei Jahre die bisherigen Mitglieder unterstützen werden. Dies sind der Erste Bürgermeister Johannes Berner (Vorsitzender), Hans-Martin Schrage (Stv. Vorsitzender), Eva Bosch, Gerhard Röger, Ulf Krech und Christel Kleine; außerdem die Gemeinderäte Anja Off (CDU), Tine Hämmerle und Ulrich Lenk (beide FW/FD), Beate Wörner (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Gökay Sofuoglu (SPD). Gerhard Ebinger wurde aus seinem Amt verabschiedet. „Gerhard Ebinger ist stets offen, fair und hilfsbereit. Mit seiner sympathischen und verantwortungsvollen Art war er ein wichtiges Mitglied des Stiftungsrates. Wir sind ihm für sein Engagement sehr dankbar“, sagte Oberbürgermeisterin Gabriele Zull als Vorsitzende des Stiftungsvorstands. Neue Mitglieder des Stiftungsrates
Der Stiftungsrat nimmt wichtige Aufgaben wahr - so ist er etwa das Kontrollorgan der gemeinnützigen und 2005 von der Stadt Fellbach und der Fellbacher Bank eG gegründeten Stiftung. Er wacht etwa über die Einhaltung der Stiftungszwecke, berät den Vorstand hinsichtlich der Festlegung der konkreten Ziele und Prioritäten und kann jederzeit Einsicht in sämtliche Geschäftsunterlagen verlangen und prüfen. Zu allen Rechtsgeschäften ist seine Zustimmung erforderlich. „Alter“ und neuer StiftungsvorstandEine weitere wichtige Aufgabe hatte der neue Stiftungsrat gleich am Montagabend auf seiner Tagesordnung: die Wahl eines neuen Stiftungsvorstandes und die Verabschiedung von Vorstandsmitgliedern. Bisherige und wiedergewählte Vorstandsvorsitzende ist OB Zull, ihr Stellvertreter ist nun Harald Raß. Schriftführerin ist die bisherige Stiftungsrätin Brigitte Heß, neu im Vorstand sind Lucia Rothwein und Johannes Maier. Ein „Urgestein“ in Sachen Ehrenamt ist der 1949 geborene Harald Raß. Seit 2008 ist der pensionierte Polizist, ehemalige SPD-Stadtrat und Kreisrat der Fraktionsvorsitzende in der Regionalversammlung. 17 Jahre lang war er Vorsitzender der AWO Fellbach, leitete das Waldheim und baute die Mobilen Sozialen Dienste auf. „Die Bürgerstiftung hilft bedürftigen Fellbachern und fördert bürgerschaftliche Projekte. Bei dieser Arbeit für gesellschaftlichen Zusammenhalt wirke ich gerne mit“, sagt Raß. Die ehemalige Gemeinderätin und frühere Leiterin der Oeffinger Schillerschule, Brigitte Heß (geboren 1944), ist seit der Gründung der Bürgerstiftung 2005 als Stiftungsrätin mit dabei. Zudem engagiert sie sich im Integrationsbeirat der Stadt, im Integrationsforum und im Freundeskreis für Flüchtlinge. Ihre Schwerpunktthemen sind Kultur und Begegnung. Brigitte Heß: „Ich möchte meine Erfahrungen im Beruf und in meinen Ehrenämtern in neue Projekte der Bürgerstiftung einbringen.“ Die 1970 geborene Lucia Rothwein führt eine eigene Coaching-Praxis. Ihre ehrenamtlichen Engagements reichen von den Pfadfinderinnen Oeffingen und den Unternehmerfrauen im Handwerk bis hin zum Liederkranz und Besinnungsweg Fellbach e.V. Lucia Rothwein: „Ich möchte neue Projekte im sportlichen und sozialen Bereich anstoßen und unterstützen, vor allem für Kinder, Jugendliche, Mädchen und Frauen.“ Er ist Industriekaufmann und Geschäftsführer bei AMF Fellbach: Johannes Maier (geb. 1967). Er ist Mitglied des Vorstands der Jugend-Technik-Schule und Vorsitzender der Industrievereinigung Fellbach. Herr Maier ist Mitgliede der Bezirksversammlung IHK Rems-Murr und ist Handelsrichter am Landgericht aktiv. „Diese Stiftung schaut nach weniger betuchten Menschen. Als Mensch mit Sicht auf „das Ganze“ möchte ich mich da gerne einbringen und bei der richtigen Auswahl von Menschen und Projekten helfen“, betont Maier. Drei Mitglieder sind aus dem Vorstand ausgeschieden; diesem kann man maximal fünfzehn Jahre angehören. Dazu gehören die beiden ehemaligen Gemeinderätinnen Regine Merkt-Kube und Roswitha Schenk. Regine Merkt-Kube hatte sich stets für die Belange vor allem von Kindern und das Projekt „Gesund aufwachsen in Fellbach“ eingesetzt, Roswitha Schenks Herz schlug und schlägt für Gleichstellungsfragen und Familien. Auch Dieter Kant ist ehemaliger Gemeinderat und zudem Träger der Ehrenplakette der Stadt Fellbach hat durch sein Fachwissen in finanziellen Fragen die Stiftung sehr unterstützt. „Wir danken Ihnen sehr für Ihren Einsatz für die Bürgerstiftung Fellbach“, sagte Gabriele Zull bei der Verabschiedung. Durch ihr jahrelanges Engagement hätten sie dazu beigetragen, das Profil der Bürgerstiftung zu schärfen und zahlreiche neue Projekte anzustoßen.
Über uns
Stadt Fellbach und Fellbacher Bank eG wollten 2005 mit der Gründung der Bürgerstiftung Fellbach erreichen, dass das Gemeinwesen "Stadt Fellbach" nachhaltig gestärkt wird, Kräfte für Innovationen mobilisiert werden, gemeinnützige Projekte, für die sonst keine Mittel zur Verfügung stehen, angestossen, gefördert und durchgeführt werden, Bürger/innen und Unternehmen sollen zu eigener aktiver Beteiligung an gesellschaftlichen Aufgaben angestiftet werden, insbesondere die Jugend zu Selbstvertrauen und Zukunftshoffnung ermutigt wird, Toleranz und gegenseitige Achtung gefördert wird, Verständnis und Einsatz für den freiheitlich demokratischen Rechtsstaat gestärkt wird, das Bewusstsein für politische und gesellschaftliche Verantwortung entwickelt und vertieft wird, zur positiven Entwicklung des Gemeinwesens "Stadt Fellbach" beigetragen wird.
Die Bürgerstiftung Fellbach ist eine Gemeinschaftseinrichtung Fellbacher Bürgerinnen und Bürger. Sie will dem Gemeinwohl dienen, das Gemeinwesen nachhaltig stärken und Kräfte für Innovation mobilisieren.
Hierzu sollen Zustiftungen und Spenden eingeworben werden, mit denen die Bürgerstiftung Fellbach Projekte anstößt, fördert und durchführt.
Die Bürgerstiftung Fellbach möchte Fellbacher Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zur eigenen aktiven Beteiligung an gesellschaftlichen Aufgaben anstiften und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Insbesondere soll die Jugend zu Selbstvertrauen und
Zukunftshoffnung ermutigt, Toleranz und gegenseitige Achtung gefördert, sowie Verständnis und Einsatz für den freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat gestärkt und das Bewusstsein für politische und gesellschaftliche Verantwortung entwickelt und
vertieft werden.
Damit soll zur positiven Entwicklung des Gemeinwesens Stadt Fellbach beigetragen werden.
Hier finden Sie die aktuell gültige Satzung der Bürgerstiftung Fellbach, welche zuletzt am 20.04.2015 geändert wurde.
Hierzu sollen Zustiftungen und Spenden eingeworben werden, mit denen die Bürgerstiftung Fellbach Projekte anstößt, fördert und durchführt.
Die Bürgerstiftung Fellbach möchte Fellbacher Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zur eigenen aktiven Beteiligung an gesellschaftlichen Aufgaben anstiften und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Insbesondere soll die Jugend zu Selbstvertrauen und
Zukunftshoffnung ermutigt, Toleranz und gegenseitige Achtung gefördert, sowie Verständnis und Einsatz für den freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat gestärkt und das Bewusstsein für politische und gesellschaftliche Verantwortung entwickelt und
vertieft werden.
Damit soll zur positiven Entwicklung des Gemeinwesens Stadt Fellbach beigetragen werden.
Hier finden Sie die aktuell gültige Satzung der Bürgerstiftung Fellbach, welche zuletzt am 20.04.2015 geändert wurde.
Der Stiftungsvorstand ist der gesetzliche Vertreter der Bürgerstiftung Fellbach. Dabei wird die Bürgerstiftung Fellbach durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Darunter muss der Vorsitzende des Stiftungsvorstands oder sein Stellvertreter sein.
Mitglieder des Stiftungsvorstands sind:
Oberbürgermeisterin Gabriele Zull (Vorsitzende)
Harald Raß (stellvertretender Vorsitzender)
Brigitte Heß (Schriftführerin)
Lucia Rothwein
Johannes Maier
Die Amtszeit des Stiftungsvorstands beträgt drei Jahre.
Die Amtszeit des derzeitigen Stiftungsvorstands endet am 22. November 2023.
Der Stiftungsvorstand wird vom Stiftungsrat gewählt. Die Neuwahl fand am 23.11.2020 statt.
Mitglieder des Stiftungsvorstands sind:
Oberbürgermeisterin Gabriele Zull (Vorsitzende)
Harald Raß (stellvertretender Vorsitzender)
Brigitte Heß (Schriftführerin)
Lucia Rothwein
Johannes Maier
Die Amtszeit des Stiftungsvorstands beträgt drei Jahre.
Die Amtszeit des derzeitigen Stiftungsvorstands endet am 22. November 2023.
Der Stiftungsvorstand wird vom Stiftungsrat gewählt. Die Neuwahl fand am 23.11.2020 statt.
Stiftungsrat - Das Kontrollorgan der Bürgerstiftung
Der Stiftungsrat wacht über die Einhaltung der Stiftungszwecke und berät den Stiftungsvorstand hinsichtlich der Festlegung der konkreten Ziele und Prioritäten der Bürgerstiftung Fellbach.Der Stiftungsrat kann jederzeit Einsicht in sämtliche Geschäftsunterlagen der Bürgerstiftung Fellbach verlangen und ist vom Stiftungsvorstand regelmäßig übr die Aktivitäten der Bürgerstiftung Fellbach zu unterrichten.
Der Stiftungsrat wählt den Stiftungsvorstand und ist ggf. für die Abberufung der Mitglieder des Stiftungsvorstands zuständig. Er prüft und genehmigt den Wirtschaftsplan sowie den Jahresabschluss, den Tätigkeits- und den Rechenschaftsbericht. Er beschließt über die jährliche Entlastung des Stiftungsvorstands. Außerdem ist seine Zustimmung zu allen Rechtsgeschäften erforderlich, durch die Verbindlichkeiten zu Lasten der Bürgerstiftung Fellbach von mehr als 10.000 € begründet werden.
Zusammensetzung, Wahl und Amtsdauer des Stiftungsrats
Der Stiftungsrat besteht aus den vom Gemeinderat der Stadt Fellbach bestellten Mitgliedern. Dies müssen mindestens 3 und können höchstens 7 Personen sein.Die weiteren Mitglieder des Stiftungsrats werden von ihm selbst durch Zuwahl bestellt. Dieses Verfahren wird Kooptation genannt. Der Stiftungsrat kann mindestens 4 und höchstens 8 weitere Personen zuwählen.
Aktuell wurden 7 weitere Mitglieder in den Stiftungsrat kooptiert.
Die vom Gemeinderat der Stadt Fellbach bestellten Mitglieder dürfen nicht die Mehrheit im Stiftungsrat bilden.
Die Amtszeit des Stiftungsrats beträgt 3 Jahre.Die Amtszeit des derzeitige Stiftungsrats endet am 23. November 2023. Die Neuwahl fand am 23.11.2020 statt.
Mitglieder des Stiftungsrats
Erster Bürgermeister Johannes Berner (Vorsitzender) *)Hans-Marin Schrage (Stellvertretender Vorsitzender)
Kathrin Schweizer (Schriftführerin)
Stadträtin Anja Off *)
Eva Bosch
Benedikta Bold
Friedrich Benz
Stadträtin Tine Hämmerle *)
Christel Kleine
Ulf Krech
Gerhard Röger
Stadtrat Gökay Sofuoglu *)
Stadtrat Ulrich Lenk *)
Stadtrat Beate Wörner *)
*) diese Mitglieder des Stiftungsrats wurden vom Gemeinderat der Stadt Fellbach bestellt. Die anderen Mitglieder wurden durch Kooptation in den Stiftungsrat zugewählt.
Das Stifterforum ist nach der Satzung der Bürgerstiftung Fellbach die Vertretung der Stifterinnen und Stifter. In diesem Gremium treffen sich mindestens einmal jährlich die Gründungsstifterinnen und die Zustifterinnen und Zustifter (wenn sie mindestens 1.000 Euro zugestiftet haben), um aus erster Hand von den Verantwortlichen des Stiftungsvorstands, des Stiftungsrats und der Geschäftsführung zu erfahren, wie sich die Bürgerstiftung Fellbach entwickelt hat, welche Projekte durchgeführt und gefördert wurden und was im kommenden Jahr geplant ist.
Hier können auch Ideen eingebracht und Anstöße für die weitere Arbeit in der Bürgerstiftung gegeben werden.
Stiften oder Zustiften ist eben mehr als nur die Hingabe von Geld. Wer sein Geld einer Stiftung anvertraut, möchte, dass damit sinnvoll umgegangen und damit etwas "bewegt" wird.
Hier können auch Ideen eingebracht und Anstöße für die weitere Arbeit in der Bürgerstiftung gegeben werden.
Stiften oder Zustiften ist eben mehr als nur die Hingabe von Geld. Wer sein Geld einer Stiftung anvertraut, möchte, dass damit sinnvoll umgegangen und damit etwas "bewegt" wird.
Die Geschäftsstelle der Bürgerstiftung Fellbach befindet sich in der Schwabenlandhalle Fellbach:
Bürgerstiftung Fellbach
Geschäftsstelle
Guntram-Palm-Platz 1
70734 Fellbach
Geschäftsführer:
Jens Mohrmann
Tel. 0711/57561-15
Fax: 0711/75761-9815
E-Mail: jens.mohrmann@schwabenlandhalle.de
Projektmitarbeiterin:
Cornelia Pötzsch
Tel. 0711/5756113
Fax: 0711/5756111
E-Mail: cornelia.poetzsch@buergerstiftung-fellbach.de
c/o Schwabenlandhalle Fellbach, Guntram-Palm-Platz 1, 70734 Fellbach
Bürgerstiftung Fellbach
Geschäftsstelle: c/o Schwabenlandhalle Fellbach Betriebs GmbH
Guntram-Palm-Platz 1
70734 Fellbach
E-Mail: info@buergerstiftung-fellbach.de
Geschäftsstelle: c/o Schwabenlandhalle Fellbach Betriebs GmbH
Guntram-Palm-Platz 1
70734 Fellbach
E-Mail: info@buergerstiftung-fellbach.de
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:Bürgerstiftung Fellbach Guntram-Palm-Platz 1
70734 Fellbach
Vertreten durch:
Frau Oberbürgermeisterin Gabriele Zull als Vorsitzende des Vorstands und Frau Roswitha Schenk als stellvertretende Vorsitzende des Vorstands
Kontakt:
Telefon: 0711 / 57561-15
Telefax: 0711 / 57561-11
E-Mail: buegerstiftung@fellbach.de
Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Haftung für Inhalte
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Urheberrecht
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Hilfe und Förderung
-
WER UND WAS WIRD GEFÖRDERT?
- Förderschwerpunkt "Gesund aufwachsen in Fellbach"
- Dazu ist die Bürgerstiftung Fellbach ist in 3 Bereichen aktiv:
- 1. Durchführung eigener Projekt zum Förderschwerpunkt "Gesund aufwachsen in Fellbach".
- 2. Unterstützung von Projekten anderer gemeinnütziger Organisationen und Einrichtungen (Vereine, Schulen, Kindergärten u.ä.).
- 3. Förderung mildtätiger Zwecke durch Unterstützung Bedürftiger durch Zuschüsse für Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen sowie Notfallhilfen, wenn dafür keine Sozialleistungen vorgesehen sind.
Themenschwerpunkte
Die Bürgerstiftung fördert ein breites Spektrum von Projekten und Maßnahmen hauptsächlich aus den Bereichen• der Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit
• Bildung, Erziehung und Sport
• Kunst, Kultur und Denkmalpflege
• des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Landschaftspflege
• der Förderung des ehrenamtlichen, bürgerschaftlichen Engagements
• des traditionellen Brauchtums und der Heimatpflege
Unterstützung von anderen gemeinnützigen Organisationen
Die Bürgerstiftung Fellbach ist auch eine Förderstiftung. Das bedeutet, dass Projekte und Aktivitäten anderer gemeinnütziger Organisationen (z.B. Vereine und Schulen) unterstützt werden.Voraussetzungen, Richtlinien und Anträge
Die Bürgerstiftung Fellbach ist auch eine Förderstiftung. Das bedeutet, dass auch Projekte und Aktivitäten anderer gemeinnütziger Organisationen (z.B. Vereine und Schulen) unterstützt werden.VORAUSSETZUNGEN
Die Bürgerstiftung Fellbach unterstützt Projektträger• die vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt oder öffentlich-rechtliche Körperschaften sind
• und ihren Sitz in Fellbach haben.
Für die Unterstützung benötigen wir einen Antrag mit folgenden Unterlagen:
1. Ausgefüllter und vom Vorstand oder Leiter der Organisation unterschriebener Förderantrag,
2. Projektbeschreibung,
3. Finanzierungsplan.
Wichtigste Fördervoraussetzungen:
a) Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.
b) Das Projekt muss in Fellbach verwirklicht werden.
c) Grundsätzlich wird zur Finanzierung ein Eigenanteil vorausgesetzt.
Bei der Gründung der Bürgerstiftung Fellbach war es dem Gemeinderat der Gründungsstifterin Stadt Fellbach ein besonderes Anliegen, dass die Bürgerstiftung Fellbach auch mildtätige Zwecke fördert. Die Bürgerstiftung Fellbach hat deshalb ab 2006 die Aufgaben der zum 31.12.2005 aufgelösten früheren Stiftung Sozialfonds übernommen. Im Rahmen der dazu beschlossenen Richtlinien gewährt die Bürgerstiftung Fellbach Zuschüsse für folgende Zwecke und bei folgenden Notlagen:
·Nachhilfeunterricht
·Schülerbeförderung,
·Fahrtkostenzuschüsse für Besuche in familiären Angelegenheiten,
·Pflegesachleistungen,
·Essen auf Rädern,
·Kuraufenthalte von Kindern
·Dreiräder, Fahrräder, Tretroller (gebraucht)
·Überbrückungshilfen bei plötzlich eintretenden Notlagen, die nicht anderweitig behoben werden können, sowie für sonstige nicht gesondert genannte ·Zwecke, insbesondere zur Unterstützung von Kinder und Jugendlichen
·Musikschul- und Jugendkunstschulentgelte
·Entgelte der Jugendtechnikschule Fellbach Dr. Karl Eisele
·Schullandheimaufenthalte
·Schulausflüge, Konfirmandenausflüge (Konfi-camp), Kommunikantenausflüge und ähnliches
·Klassenfahrten
·Jugendfreizeiten, Stadtranderholung
·Mitgliedsbeiträge zu Vereinen für Kinder und Jugendliche
·Lehrgangsgebühren für Volkshochschulkurse
·Kosten für Sprach- und Integrationskurse
·Eintrittskarten Freibad (Jahreskarten) für Kinder und Jugendliche.
Vorrang haben Sozialleistungen (z.B. nach dem SGB II oder SGB XII bzw. dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung) und Zuschüsse aufgrund der Fellbacher BonusCard.
Zuschüsse können nur gewährt werden, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Näheres erfahren Sie aus den Zuschussrichtlinien. .
Voraussetzung für die Zuschussgewährung ist die Stellung eines Antrages.
Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:
·Unterschriebenes und ausgefülltes Antragssformular,
·Nachweise für sämtliche Einnahmen aller Familienmitglieder,
·Nachweise über die Höhe der Aufwendungen für die ein Zuschuss beantragt wird,
ggf. Nachweise über die Höhe von Dritter Seite gewährter Zuschüsse oder die Ablehung von Zuschussanträgen (z.B. Ablehnungsbescheid des Jobcenters oder des Landratsamts oder der BonusCard der Stadt Fellbach).
Ihren Antrag mit allen Unterlagen senden Sie bitte an:
Stadt Fellbach
Amt für Soziales und Teilhabe
Marktplatz 1
70734 Fellbach
Es empfiehlt sich eine Terminvereinbarung unter Tel. 0711/5851-267.
Die Stadt Fellbach hat die Vorprüfung der Anträge im Rahmen eines mit der Bürgerstiftung Fellbach abeschlossenen Kooperationsvertrags übernommen.
·Nachhilfeunterricht
·Schülerbeförderung,
·Fahrtkostenzuschüsse für Besuche in familiären Angelegenheiten,
·Pflegesachleistungen,
·Essen auf Rädern,
·Kuraufenthalte von Kindern
·Dreiräder, Fahrräder, Tretroller (gebraucht)
·Überbrückungshilfen bei plötzlich eintretenden Notlagen, die nicht anderweitig behoben werden können, sowie für sonstige nicht gesondert genannte ·Zwecke, insbesondere zur Unterstützung von Kinder und Jugendlichen
·Musikschul- und Jugendkunstschulentgelte
·Entgelte der Jugendtechnikschule Fellbach Dr. Karl Eisele
·Schullandheimaufenthalte
·Schulausflüge, Konfirmandenausflüge (Konfi-camp), Kommunikantenausflüge und ähnliches
·Klassenfahrten
·Jugendfreizeiten, Stadtranderholung
·Mitgliedsbeiträge zu Vereinen für Kinder und Jugendliche
·Lehrgangsgebühren für Volkshochschulkurse
·Kosten für Sprach- und Integrationskurse
·Eintrittskarten Freibad (Jahreskarten) für Kinder und Jugendliche.
Vorrang haben Sozialleistungen (z.B. nach dem SGB II oder SGB XII bzw. dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung) und Zuschüsse aufgrund der Fellbacher BonusCard.
Zuschüsse können nur gewährt werden, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Näheres erfahren Sie aus den Zuschussrichtlinien. .
Wie erhalte ich einen Zuschuss?
Voraussetzung für die Zuschussgewährung ist die Stellung eines Antrages.
Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:
·Unterschriebenes und ausgefülltes Antragssformular,
·Nachweise für sämtliche Einnahmen aller Familienmitglieder,
·Nachweise über die Höhe der Aufwendungen für die ein Zuschuss beantragt wird,
ggf. Nachweise über die Höhe von Dritter Seite gewährter Zuschüsse oder die Ablehung von Zuschussanträgen (z.B. Ablehnungsbescheid des Jobcenters oder des Landratsamts oder der BonusCard der Stadt Fellbach).
Ihren Antrag mit allen Unterlagen senden Sie bitte an:
Stadt Fellbach
Amt für Soziales und Teilhabe
Marktplatz 1
70734 Fellbach
Es empfiehlt sich eine Terminvereinbarung unter Tel. 0711/5851-267.
Die Stadt Fellbach hat die Vorprüfung der Anträge im Rahmen eines mit der Bürgerstiftung Fellbach abeschlossenen Kooperationsvertrags übernommen.
Spenden und Stiften/Unterstützen
Sie können die Bürgerstiftung Fellbach jederzeit durch eine Spende unterstützen. Spenden sind freiwillige Geld- oder Sachzuwendungen, die ohne Gegenleistung erbracht werden, bürgerlich-rechtlich also Schenkungen. Spenden an gemeinnützige Organisationen (wie z.B. die Bürgerstiftung Fellbach) sind steuerlich als Sonderausgaben abzugsfähig. Für jede Spende an die Bürgerstiftung Fellbach erhalten Sie dafür unaufgefordert eine Zuwendungsbestätigung. Um die Zuwendungsbestätigung ausstellen zu können benötigen wir Ihren vollständigen Namen sowie Ihre Anschrift. Bitte geben Sie deshalb bei der Überweisung von Spenden Ihre Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) im Feld "Verwendungszweck" des Überweisungsformulars an.
Spenden können auf folgendes Konto der Bürgerstiftung Fellbach überwiesen werden:
IBAN DE16 6006 0396 1522 1790 03
BIC GENODES1UTV
Volksbank am Württemberg eG
Vielen Dank! Hier finden Sie die Verpflichtungserklärung zur Spende.
Spenden können auf folgendes Konto der Bürgerstiftung Fellbach überwiesen werden:
IBAN DE16 6006 0396 1522 1790 03
BIC GENODES1UTV
Volksbank am Württemberg eG
Vielen Dank! Hier finden Sie die Verpflichtungserklärung zur Spende.
Sie können die Bürgerstiftung Fellbach jederzeit durch eine Zustiftung unterstützen. Die Höhe der Zustiftung ist frei wählbar. Sie ist weder nach oben noch nach unten begrenzt. Zustiftungen sind freiwillige Geld- oder Sachzuwendungen, die ohne Gegenleistung erbracht werden, bürgerlich-rechtlich also Schenkungen. Zustiftung sind jedoch - im Gegensatz zu Spenden - nicht dazu bestimmt alsbald verwendet zu werden. Vielmehr dienen sie zur Erhöhung des Vermögensstocks einer Stiftung. Zustiftungen an gemeinnützige Stiftungen (wie z.B. die Bürgerstiftung Fellbach) sind steuerlich als Sonderausgaben abzugsfähig. Genaueres können Sie unserem dazu erstellten Merkblättern entnehmen. Für jede Zustiftung in den Vermögensstock der Bürgerstiftung Fellbach erhalten Sie unaufgefordert eine Zuwendungsbestätigung. Um die Zuwendungsbestätigung ausstellen zu können benötigen wir Ihren vollständigen Namen sowie Ihre Anschrift. Bitte geben Sie deshalb bei der Überweisung von Zustiftungen Ihre Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) im Feld "Verwendungszweck" des Überweisungsformulars an.
Zustiftungen können auf folgendes Konto der Bürgerstiftung Fellbach überwiesen werden:
IBAN DE16 6006 0396 1522 1790 03
BIC GENODES1UTV
Volksbank am Württemberg eG
Vielen Dank! Hier finden Sie die Verpflichtungserklärung zur Zustiftung.
Zustiftungen können auf folgendes Konto der Bürgerstiftung Fellbach überwiesen werden:
IBAN DE16 6006 0396 1522 1790 03
BIC GENODES1UTV
Volksbank am Württemberg eG
Vielen Dank! Hier finden Sie die Verpflichtungserklärung zur Zustiftung.
Finanzen
Transparenter Umgang mit den Finanzen - "Jeder Euro kommt an"
Transparenz ist uns wichtig. Unsere Jahresabschlüsse dokumentieren: Ausgaben für Verwaltung und Werbung werden aus den Kapitalerträgen erwirtschaftet. Jeder gespendete Euro wird ausschließlich für satzungsgemäße gemeinnützige Zwecke verwendet.
Die Jahresabschlüsse der Bürgerstiftung Fellbach, also Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Anlagennachweise, Lageberichte, Erläuterungen, Mittelverwendungsnachweise, Rechenschafts- und Tätigkeitsberichte sowie Prüfungsberichte werden deshalb hier veröffentlicht.
Unterlagen Jahresabschluss 2019
Rechenschaftsbericht 2019Anhang 2019
Bestätigungsvermerk von WIKOM 2019
Bilanz zum 31.12.2019
Gewinn- und Verlustrechnung 2019
Lagebericht 2019
Mittelverwendungsrechnung 2019
Unterlagen Jahresabschluss 2018
Rechenschaftsbericht 2018Anhang 2018
Bestätigungsvermerk von WIKOM 2018
Bilanz zum 31.12.2018
Gewinn- und Verlustrechnung 2018
Lagebericht 2018
Mittelverwendungsrechnung 2018
Hier finden Sie die aktuell gültigen Anlagerichtlinien.
Download-Center
Hier finden Sie die Satzung der Bürgerstiftung Fellbach.
Hier finden Sie den aktuellen Flyer der Bürgerstiftung Fellbach.
Hier finden Sie den Antrag für eine Fördermaßnahme.
Hier finden Sie die Richtlinien zur Förderung von Projekten Dritter.
Hier finden Sie den Antrag für mildtätige Zwecke.
Hier finden Sie die Richtlinien für die mildtätigen Zwecke.
Hier finden Sie die Verpflichtungserklärung Spende.
Hier finden Sie die Verpflichtungserklärung Zustiftung.
Hier finden Sie die aktuelle Anlagerichtlinie der Bürgerstiftung Fellbach.