Öffentliche Ausschreibung für die Neuverpachtung der Jagd

Bei der Stadt Fellbach steht zum 1. April 2023 die Neuverpachtung der Jagd an.

Aufgrund der Bestimmungen des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) und der Satzung der Jagdgenossenschaft Fellbach vom 18.10.2020 kommen folgende Jagdbögen zur Verpachtung:

  • Jagdbogen I Oeffingen
  • Jagdbogen II Fellbach West / beinhaltet Eigenjagd
  • Jagdbogen III Fellbach Ost / beinhaltet Eigenjagd

Folgende Pachtbedingungen gelten:

  • Pachtdauer: 6 Jahre
  • Pachtpreise (der Eigenjagd verstehen sich jeweils zzgl. der Umsatzsteuer): 15,00 €/ha für Waldflächen / Gehölz; 1,57 €/ha für Feldflächen, Verkehrsflächen und sonstige Flächen
  • Wildschadensersatz: Die Schadensersatzpflicht obliegt den Pächtern

Die Bewerber müssen einen seit mindestens drei Jahre gültigen Jahresjagdschein besitzen. Pro Jagdbogen sind 2 Pächter vorgesehen. Die Verpächterin behält sich die Zuschlagserteilung vor und ist nicht zur Zuschlagserteilung verpflichtet. Die Pachtvergabe der Jagdbögen obliegt dem Auswahlgremium zur Vergabe der Jagdpacht sowie dem Gemeinderat der Stadt Fellbach.

Die Bewerbungen können schriftlich oder per E-Mail bis spätestens 19.01.2023 (Ausschlussfrist) bei der Stadt Fellbach, Baudezernat, Marktplatz 1, 70734 Fellbach oder E-Mail: jagdpacht(at)fellbach.de eingereicht werden.

Bitten nutzen Sie hierzu den  Bewerbungsbogen Jagdverpachtung 2023

Für weitere Auskünfte zu den Pachtbedingungen und den Vergaberichtlinien steht Ihnen Frau Bürgermeisterin Soltys unter der Telefonnummer 0711/58 51 -255 oder -219 gerne zur Verfügung.