Ende des Jahres 1966 einigte sich die damalige schwarz-rote Regierungskoalition in Baden-Württemberg auf eine Verwaltungsreform als ein wichtiges gemeinsames Ziel. Ein zentraler Bestandteil dieser Reform war die Gemeindereform.
Diese Veränderungen waren vor allem auf den wirtschaftlichen Aufschwung – das sogenannten „Wirtschaftswunders“ - zurückzuführen. Die gedeihende Industrie und das aufstrebende Gewerbe benötigten Bauland für neue Anlagen und Expansionsmöglichkeiten für bestehende Betriebe. Mit dem Aufschwung entstanden attraktive neue Arbeitsplätze. Arbeitssuchende aus strukturschwachen Orten wanderten in die Städte ab. Eine „Landflucht“ der Arbeitnehmer und ihrer Familien war die Konsequenz. In den Ballungsräumen wurde zusätzlich mehr Bauland für Wohnungs- und Häuserbau sowie kommunaler Infrastruktur notwendig.