11 Schulen in Fellbach (in kommunaler Trägerschaft)
Die Schullandschaft in Fellbach ist breit aufgestellt - so wird sichergestellt, dass jedes Kind in Fellbach eine optimale Bildungsumgebung vorfindet.
Neben den 6 Grundschulen zählen 2 Gemeinschaftsschulen, 2 Realschulen, 2 Gymnasien und ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) mit dem Förderschwerpunkt Lernen zum breit angelegten Bildungsangebot.
Zusätzlich gibt es in Fellbach:
Fröbelschule Fellbach: Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) Förderschwerpunkte geistige und
körperlich-motorische Entwicklung in Trägerschaft des Landkreises Rems-Murr froebelschule-fellbach.de/startseite.html
sowie 3 private Schulanbieter:
Helmut von Kügelgen-Schule gemeinnützige GmbH, Schule auf Grundlage der Waldorfpädagogik cw-fellbach.de/
Kolping Schulen Fellbach www.kolping-schulen-fellbach.de/
SIS Swiss International School Fellbach www.swissinternationalschool.de/unsere-schulen/sis-stuttgart-fellbach/
Übersicht der Schulen in Fellbach
Silcherschule
70734 Fellbach
Schulleitung:
Frau Monika Härtling
Konrektorin Heike Birkenhagen
Albert-Schweitzer-Schule
70736 Fellbach
Schulleitung:
Herr Kai Wiemers
Konrektorin: Frau Magdalene Gucker
Auberlen-Realschule
70736 Fellbach
Schulleitung:
Herr Dr. Jörg Dieter
Konrektor Andreas Wersch
Zeppelinschule
70734 Fellbach
Schulleitung:
Herr Sascha Theiss
1. Konrektor: Florian Gleibs
2. Konrektor: Gunther Paul
Ute Off
- Eine Toilette für Menschen mit Behinderung ist vorhanden
- Ein für Kinderwagen geeigneter Zugang ist vorhanden
- Ein rollstuhlgerechter Zugang ist vorhanden
Maicklerschule
70736 Fellbach
Schulleitung:
Frau Verena Weiß
Konrektorin: Stefanie Henzler
- Eine Toilette für Menschen mit Behinderung ist vorhanden
- Ein für Kinderwagen geeigneter Zugang ist vorhanden
Anne-Frank-Schule
70736 Fellbach
Schulleitung:
Frau Dagmar Feuerstein
- Eine Toilette für Menschen mit Behinderung ist vorhanden
- Ein für Kinderwagen geeigneter Zugang ist vorhanden
- Ein rollstuhlgerechter Zugang ist vorhanden
Schillerschule
70736 Fellbach
Schulleitung:
Frau Vera Rentschler
Konrektorin: Katja Altmann
- Ein für Kinderwagen geeigneter Zugang ist vorhanden
Friedrich-Schiller-Gymnasium
70736 Fellbach
Schulleitung:
Herr Alexander Ackermann
Stellvertretende Schulleiterin: Elke Sauer
Gustav-Stresemann-Gymnasium
70736 Fellbach
Schulleitung:
Konrektor Armin Dunz
Marion Netzer
- Eine Toilette für Menschen mit Behinderung ist vorhanden
- Ein für Kinderwagen geeigneter Zugang ist vorhanden
- Ein rollstuhlgerechter Zugang ist vorhanden
Herrmann-Hesse-Realschule
70736 Fellbach
Schulleitung:
Frau Sabine Mayer
Realschulkonrektor: Kai Vetter
Wichernschule
70734 Fellbach
Schulleitung:
Herr David Coronel
Schulbezirke
Die Grundschule versendet die Einladungen mit den Einschulungsterminen an die Eltern. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen sich die Eltern persönlich an die Grundschule ihres Wohnsitzes wenden.
Die Grundschule können Sie nicht frei wählen.
In der Regel müssen Kinder die Grundschule besuchen, in deren Schulbezirk ihre Eltern wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten.
Im Ausnahmefall kann Ihr Kind den Schulbezirk wechseln und eine andere Grundschule besuchen.
Es müssen wichtige Gründe in der Person des Kindes oder der Erziehungsberechtigten vorliegen. Dabei steht das Wohl des Kindes im Vordergrund.
Ein wichtiger Grund kann z. B. vorliegen, wenn Sie einen Wechsel beantragen, weil
der Besuch einer Ganztagesschule gewünscht wird,
der Besuch einer Ganztagesschule nicht gewünscht wird,
eine Hortbetreuung im Bezirk der gewünschten Schule (mit Nachweis) stattfinden soll,
eine Betreuung durch Verwandte oder Bekannte im Bezirk der gewünschten Schule stattfinden soll (Arbeitgeberbescheinigung mit Arbeitszeiten und Betreuungsnachweis muss vorgelegt werden),
Ihr Kind nach Umzug in einen anderen Schulbezirk an der bisherigen Schule bleiben soll, wenn die Restschulzeit an der Schule maximal ein Schuljahr beträgt.
Die für einen Schulbezirkswechsel zuständigen Stellen sind:
das für den Wohnort zuständige Staatliche Schulamt http://www.schulamt-backnang.de (als untere Schulaufsichtsbehörde) oder
bei Übertragung der Zuständigkeit durch die Schulaufsichtsbehörde die geschäftsführende Schulleitung (die Stamm-Grundschule gibt Auskunft dazu).
Beantragen Sie den Wechsel schriftlich. Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Stamm-Grundschule oder finden es auf der Homepage des für Sie zuständigen Staatlichen Schulamts.
Den ausgefüllten Antrag müssen Sie bei Ihrer Stamm-Grundschule abgeben.
Die Entscheidung über den beantragten Schulwechsel erhalten Sie schriftlich.
Fragen rund um die Grundschule
Die Grundschulförderklasse hat die Aufgabe, schulpflichtige, vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder zur Grundschulfähigkeit zu führen.
Durch gezielte Förderung und freies Spielen sollen sie in ihrer geistigen, seelischen und körperlichen Entwicklung so gefördert werden, dass eine Aufnahme in die Grundschule möglich wird - hierbei kommt dem sozialen Lernen innerhalb der Gruppe besondere Bedeutung zu. Die Grundschulförderklassen werden an den Grundschulen geführt.
Die Förderungs- und Betreuungszeit für ein Kind soll 22 Wochenstunden betragen, wobei die gemeinsame Förderungs- und Betreuungszeit mindestens 13 bis 15 Stunden beträgt. Einzelförderung als zusätzliche und zeitlich begrenzte Maßnahme ist möglich.
Für zurückgestellte Kinder mit leichten sprachlichen Behinderungen können entsprechende sprachheilpädagogische Maßnahmen durchgeführt werden. Kinder mit Behinderungen, für die aufgrund ihres sonderpädagogischen Förderbedarfs der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot durch die Schulverwaltung festgestellt wird, werden nicht aufgenommen.
Tipp: Für nähere Informationen zum Aufnahmeverfahren wenden Sie sich an die jeweilige Grundschule, die eine Grundschulförderklasse eingerichtet hat. An welchen Grundschulen Grundschulförderklassen eingerichtet sind, erfahren Sie bei der zuständigen Grundschule Ihres Kindes.
Kinder unterscheiden sich in ihrem Leistungsvermögen, ihrer Motivation, ihren Stärken und Schwächen und damit auch in ihren Erfolgsaussichten auf den unterschiedlichen weiterführenden Schulen.
Bei der Entscheidung müssen Lernstand und Entwicklungspotenzial des Kindes berücksichtigt werden.
Informationsveranstaltung für Eltern der 4. Klasse
Im ersten Halbjahr der Klasse 4, in der Regel bis zum Beginn der Herbstferien, veranstaltet die Grundschule einen Informationsabend.
Schulleitungen von Werkrealschule/Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gemeinschaftsschule und beruflicher Schule informieren an diesem Abend über Bildungsauftrag, Arbeitsweisen, Leistungsanforderungen, Abschlüsse und Anschlüsse ihrer Bildungseinrichtungen.
Zu Beginn des zweiten Schulhalbjahrs der Klasse 4 wird von den Lehrkräften für das Kind eine Empfehlung ausgesprochen, welche weiterführende Schulart jedes Kind nach der Grundschule besuchen sollte. Dieser Grundschulempfehlung liegt eine pädagogische Gesamtwürdigung zu Grunde, welche die bisherige Lern- und Leistungsentwicklung des Kindes, sein Lern- und Arbeitsverhalten sowie seine Lernpotenziale berücksichtigt.
Eine Empfehlung für die Werkreal- und Hauptschule, die Realschule oder das Gymnasium wird ausgesprochen, wenn die Leistungen in den einzelnen Fächern und den Fächerverbünden erwarten lassen, dass den Anforderungen der weiterführenden Schulart entsprochen wird. Die Gemeinschaftsschule ist in dieser Empfehlung jeweils mit eingeschlossen.
Die Halbjahresinformation der Klasse 4 gibt eine Orientierungshilfe. Den Anforderungen des Gymnasiums wird in der Regel entsprochen, wenn in den Fächern Deutsch und Mathematik im Durchschnitt mindestens gut-befriedigend erreicht wurde. Den Anforderungen der Realschule wird in der Regel entsprochen, wenn in den Fächern Deutsch und Mathematik im Durchschnitt mindestens befriedigend erreicht wurde.
Die Grundschulempfehlung wird gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4 ausgegeben.
Bei der Anmeldung in der weiterführenden Schule muss die Grundschulempfehlung vorgelegt werden. Bei einer abweichenden Grundschulempfehlung kann die Schulleitung den Eltern ein Beratungsgespräch anbieten. Die Halbjahresinformation der Klasse 4 müssen Sie bei der Anmeldung nicht vorlegen.