11 Schulen in Fellbach (in kommunaler Trägerschaft)
Allgemein:
Die Schullandschaft in Fellbach ist breit aufgestellt - so wird sichergestellt, dass jedes Kind in Fellbach eine optimale Bildungsumgebung vorfindet.
Neben den 6 Grundschulen zählen 2 Gemeinschaftsschulen, 2 Realschulen, 2 Gymnasien und ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) mit dem Förderschwerpunkt Lernen zum breit angelegten Bildungsangebot.
Ihr Kind wird im Schuljahr 2026/27 eingeschult? 3 Schritte zur Anmeldung:
1. Erklärung zum Rechtsanspruch ab Schuljahr 2026/27:
Für Kinder der 1. Klassenstufe besteht ab dem Schuljahr 2026/27 ein Anspruch auf eine Betreuung von acht Stunden an fünf Tagen (Montag bis Freitag) in der Woche inklusive der Unterrichtszeit. Dies gilt auch für die Zeit der Schulferien bis auf maximal zwanzig Schließtage. Die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob und in welchem Umfang sie den Betreuungsanspruch ihres Kindes wahrnehmen.
Die Erklärung zur Inanspruchnahme des Rechtsanspruchs incl. der Bedarfsmeldung für die Ferienbetreuung muss bis spätestens 15. März 2026 abgegeben werden und ist verbindlich. Diese Erklärung muss von allen Erziehungsberechtigten ausgefüllt werden, auch wenn Sie keine Ganztagsbetreuung benötigen.
Bitte nutzen Sie dazu das Onlineformular.
Alternativ können Sie die ausgefüllte Erklärung ausdrucken und bis spätestens 15. März 2026 beim Amt für Bildung, Jugend, Familie und Sport im Rathaus Fellbach abgeben. Hier finden Sie das Formular.
Eine Ferienbetreuung wird, falls möglich, an der jeweiligen Schule angeboten. In der Regel gibt es in den Sommerferien eine dreiwöchige Schließzeit sowie eine einwöchige Schließzeit in den Weihnachtsferien. Die Schließzeiten sind in den einzelnen Schulen unterschiedlich verteilt. Die Anmeldung für die Ferienbetreuung erfolgt in der Regel am Anfang des Schuljahres über die jeweilige Einrichtung. Nähere Informationen erhalten Sie von der jeweiligen Einrichtung.
Wir weisen darauf hin, dass in den Sommerferien weitere Betreuungsangebote, z.B. die Waldheime zur Verfügung stehen, falls Sie eine Betreuung in Wochen benötigen, in denen in der Schule keine Betreuung stattfindet. Hierzu müssen Sie Ihr Kind separat anmelden.
Rückfragen gerne per Mail an: schulkindbetreuung(at)fellbach.de
2. Anmeldung in der jeweiligen Grundschule
Die Grundschule versendet die Einladungen mit den Einschulungsterminen an die Eltern. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen sich die Eltern persönlich an die Grundschule ihres Wohnsitzes wenden.
Die Grundschule können Sie nicht frei wählen. In der Regel müssen Kinder die Grundschule besuchen, in deren Schulbezirk ihre Eltern wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten. Im Ausnahmefall kann Ihr Kind den Schulbezirk wechseln und eine andere Grundschule besuchen.
3. Anmeldung für ein Betreuungsangebot (Schulkindbetreuung)
An jeder Grundschule gibt es Betreuungsangebote. Die Betreuungsangebote, die über den Schulbetrieb hinausgehen, sind kostenpflichtig und Sie müssen ihr Kind dafür zusätzlich anmelden. Übersichten zum Angebot und den Betreuungsgebühren sowie die Anmeldeformulare finden Sie auf dieser Seite unten jeweils bei den einzelnen Schulen.
Weitere Schulen in anderer Trägerschaft:
Fröbelschule Fellbach: Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) Förderschwerpunkte geistige und körperlich-motorische Entwicklung in Trägerschaft des Landkreises Rems-Murr froebelschule-fellbach.de/startseite.html
sowie 3 private Schulanbieter:
Helmut von Kügelgen-Schule gemeinnützige GmbH, Schule auf Grundlage der Waldorfpädagogik cw-fellbach.de/
Kolping Schulen Fellbach www.kolping-schulen-fellbach.de/
SIS Swiss International School Fellbach www.swissinternationalschool.de/unsere-schulen/sis-stuttgart-fellbach/