_______________________________________________________________________________________________________________________________________________
Aktuelles:
01.02.2023 Grundsteuer B: Abgabefrist beendet !
Die Grundsteuererklärungen können aber weiterhin online per Elster eingereicht werden.
Veröffentlichung des Finanzministerium Baden-Württemberg: Presseinformation
30.01.2023 Bodenrichtwertkarte Stichtag 01.01.2022 in Teilbereichen korrigiert !
Notwendige Korrekturen der Bodenrichtwertkarte in Teilbereichen wurden veröffentlicht.
Die betroffenen Eigentümer werden schriftlich informiert.
24.01.2023 Grundsteuerreform - Abgabefrist Grundsteuer A : 31.03.2023 !
Die restlichen Grundsteuererklärungsaufforderungen wurden im Januar 2023 durch das Finanzamt an die Eigentümer verschickt. Die Abgabefrist läuft am 31.03.2023 ab. Die notwendigen Informationen, wie z.B. Fläche und Ertragsmesszahl, erhalten Sie auf dem vom Finanzamt bekanntgegeben Internetportal
19.01.2023 Grundsteuer B: Abgabefrist endet in anderthalb Wochen
Veröffentlichung des Finanzministerium Baden-Württemberg: Presseinformation
13.10.2022 Grundsteuerreform - Abgabefrist Grundsteuer B verlängert bis : 31.01.2023 !
Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat am 13.10.2022 mitgeteilt:
Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird um drei Monate verlängert. Das haben die Finanzminister der Länder entschieden. Statt wie geplant zum 31.10.2022, müssen die Erklärungen erst bis zum 31.01.2023 abgegeben werden.
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________
Grundsteuerreform - Informationen sind seit 01.07.2022 verfügbar !!
Zur Unterstützung bei der Erklärungsabgabe wurden im Zeitraum von Mai bis Juni 2022 nach und nach Informationsschreiben durch die Finanzverwaltung versandt, die weitere Informationen enthalten. Bitte lesen Sie dieses genau durch, dort stehen alle relevanten Angaben und Informationen, wie man vorgehen muss.
Bitte rufen Sie uns nicht an um die Bodenrichtwerte abzufragen,
diese können Sie nur unter im Internet abfragen.
Angaben zu den Ertragsmesszahlen für die Grundsteuererklärung für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke können Sie hier abfragen.
weiterführende Informationen zur Grundsteuerreform unter:
Zur Unterstützung bei der Erklärungsabgabe wurden im Informationsschreiben der Finanzverwaltung die Hotline rechts oben im Brief genannt. Dort können Sie weitere Informationen und Hilfestellungen erhalten, sollten Sie Probleme beim Ausfüllen der ELSTER-Steuererklärung haben.
Oder wenden Sie sich an Ihren Steuerberater, der Ihnen bei der Abgabe/Ausfüllen der Erklärung gerne behilflich ist.
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Unteres Remstal
Allgemeine SprechzeitenAnsprechpartner
Anträge und Formulare Kosten Verfahrensablauf
Marktberichte Bodenrichtwerte Mietspiegel
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschuss Unteres Remstal befindet sich im Rathaus Fellbach, Marktplatz 1, Zimmer 220+230, 70734 Fellbach.
Für Fragen innerhalb des Aufgabengebietes des Gutachterausschusses stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle gerne per E-Mail, telefonisch oder persönlich zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie auch ganz unten auf dieser Seite, unter der Rubrik:
Aufgaben der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Allgemeine Sprechzeiten
in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Unteres Remstal
persönlich im Rathaus Fellbach:
Montag | 08:00 Uhr – 13:00 Uhr | nur nach Terminvereinbarung |
Dienstag | 08:00 Uhr – 13:00 Uhr | nur nach Terminvereinbarung |
Mittwoch | 08:00 Uhr – 13:00 Uhr | nur nach Terminvereinbarung |
Donnerstag | 13:00 Uhr – 18:00 Uhr | nur nach Terminvereinbarung |
Freitag | 08:00 Uhr – 13:00 Uhr | nur nach Terminvereinbarung |
oder telefonisch:
Mo.-Mi. 08:00 - 16:00 Uhr, Do. 08:00 - 18:00 Uhr und Fr. 08:00 - 13:00 Uhr
Ansprechpartner
für Fellbach 0711 5851-250 Fr. Stefanie Tempes (Leiterin der Geschäftsstelle)
für Weinstadt und Kernen i.R. 0711 5851-5820 Fr. Myriam Freitag
0711 5851-5803 Hr. Ralph Wundrack
allgemein 0711 5851-5516 Hr. Jens Fischer
0711 5851-389 Fr. Sonja Krug
0711 5851-5515 Fr. Katharina Ott
oder per E-Mail an: gutachterausschuss@fellbach.de
Voraussetzungen für ein Verkehrswertgutachten
Die Erstattung eines Gutachtens durch den Gutachterausschuss erfordert einen Antrag. Einen Antrag stellen dürfen:
- Eigentümer/innen
- Inhaber/innen anderer Rechte am Grundstück
- Pflichtteilsberechtigte (die nächsten Angehörigen)
- Gerichte, Justizbehörden, Sozialämter
Hinweis: Kaufinteressenten sind nicht antragsberechtigt
Sie können den Antrag auf Erstattung eines Verkehrswertgutachtens bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Unteres Remstal stellen. Bitte füllen Sie hierzu das Antragsformular aus (bitte beachten Sie hierbei die Hinweise im Informationsblatt) und senden uns den Antrag mit den notwendigen Anlagen, vollständig ausgefüllt und unterschrieben, an die Geschäftsstelle Gutachterausschuss Unteres Remstal, Marktplatz 1, 70734 Fellbach, oder per E-Mail an: gutachterausschuss@fellbach.de.
Das Objekt wird im Rahmen der Gutachtenerstellung besichtigt. In der Regel findet einmal pro Monat eine Sitzung des Gutachterausschusses satt, in der die fertig gestellten Gutachten beraten und beschlossen werden. Nach Beschluss erhalten Sie dann Ihre Ausfertigungen zugesandt.
Hinweis:
Aufgrund der Vielzahl an Anträgen und der vorrangigen hoheitlichen Aufgaben (Bodenrichtwertermittlung, Führung der Kaufpreissammlung) kommt es aktuell leider zu Bearbeitungszeiten von min. ca. 3-6 Monaten.
Das Gutachten erhalten Sie in schriftlicher Form und in zweifacher Ausfertigung.
Für die Ermittlung des Verkehrswertes werden vor allem berücksichtigt:
- der Zeitpunkt, auf welchen sich die Ermittlung bezieht (Wertermittlungsstichtag)
- die rechtlichen Gegebenheiten
dazu zählen:
- der Entwicklungszustand
- der beitragsrechtliche Zustand des Grundstücks
- der abgabenrechtliche Zustand des Grundstücks
- Art und Maß der baulichen Nutzung
- die tatsächlichen Eigenschaften des Grundstücks
und die sonstige Beschaffenheit wie
Grundstücksgröße, Grundstücksgestalt, Bodenbeschaffenheit, Bebauung und Lage des Grundstücks
Erforderliche Unterlagen
Es können unterschiedliche Unterlagen (z.B. Grundbuchabschrift, Wohnflächenberechnung, Kopie Aufteilungsplan, Aufteilungsurkunde, Lagepläne usw.) für eine Wertermittlung erforderlich sein. Diese sind auch im Informationsblatt auf der 2. Seite aufgeführt. Fehlende Unterlagen fordert der Gutachterausschuss bei Bedarf bei dem/der Antragsteller/in an.
Kosten/Leistung
Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem im Gutachten ermittelten Verkehrswert, der Gutachterausschussgebührensatzung und der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Fellbach.
Rechtsgrundlagen
- § 192 – 199 Baugesetzbuch (Wertermittlung)
- Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
- Gutachterausschussverordnung
- Bodenrichtwerte
Allgemeines
Bodenrichtwerte sind aus Kaufpreisen abgeleitete, durchschnittliche Lagewerte für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebietes (Bodenrichtwertzone) mit im Wesentlichen gleichartigen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Bodenrichtwerte werden in jeder Zone in Euro pro Quadratmeter (€/m²) angegeben. Der veröffentlichte Bodenrichtwert wurde bezüglich seiner absoluten Höhe auf Plausibilität überprüft und als zutreffend beurteilt.
Erläuterungen
Die Tabellen und Karten bzw. das Bürger GIS (Geoinformationssystem) ermöglichen eine Übersicht über die Bodenrichtwerte für Fellbach, Weinstadt und Kernen im Remstal mit ihren jeweiligen Stadt- bzw. Ortsteilen. Auskünfte über Bodenrichtwerte und sonstige zur Wertermittlung erforderlichen Daten erteilt auch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses auf schriftliche Anfrage. Für schriftliche Auskünfte wird je nach Arbeitsaufwand eine Gebühr erhoben.
Die Gutachterausschüsse der Städte Fellbach und Weinstadt sowie der Gemeinde Kernen im Remstal haben gemäß § 193 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) ihre Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2018 festgelegt und beschlossen.
Aufgaben der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Unteres Remstal
Erstattung von Verkehrswertgutachten
Erteilung von Vergleichswertauskünften und
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung an Sachverständige
Erstellung des
Ermittlung und Veröffentlichung von
Ermittlung von sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten aus der Kaufpreissammlung