Gemeinderat

Der Gemeinderat...

...ist die politische Vertretung der Bürgerschaft. Er ist das „Hauptorgan der Gemeinde“, so steht es in der Gemeindeordnung (§ 24,1 Satz 1). Er „legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist“ (Gemeindeordnung §24,1 Satz 2). Dem Gemeinderat obliegt zudem die Kontrolle der Gemeindeverwaltung. Die Amtszeit der Gemeinderäte beträgt fünf Jahre. 
www.kommunalwahl-bw.de/gemeinderat

Onlineportal 

Onlineportal des Gemeinderates

Hier finden Sie alle Sitzungen und die Aufstellung der verschiedenen Gremien. Weiter

Gemeinderatssitzung im Großen Saal
Gemeinderat im Großen Saal

Die Aufgaben im Überblick

  • Aufstellung des Haushaltsplans der Gemeinde
  • Satzungsrecht-, Planungs- und Personalhoheit
  • Kontrolle der Gemeindeverwaltung
  • Kontrolle der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters

Stadtanzeiger

Die Fraktionen des Gemeinderates haben in regelmäßigen Abständen die Möglichkeit, im Stadtanzeiger zu kommunalpolitischen Themen Stellung zu beziehen. Zu den Beiträgen

Kontakt

Gunter Schmiedecke

Stellvertretender Amtsleiter

Telefon: 0711 5851-289

E-Mail: gunter.schmiedecke(at)fellbach.de

Zum Seitenanfang