Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind gemäß Baugesetzbuch Maßnahmen, durch die ein Gebiet (Sanierungsgebiet) durch die Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert bzw. umgestaltet werden soll. Um den sanierungsbedürftigen Zustand zu beseitigen und die Sanierungsgebiete neu zu gestalten, bedarf es der Durchführung von sog. Ordnungs- und Baumaßnahmen. Die Durchführung der Ordnungsmaßnahmen ist Aufgabe der Stadt. Mögliche Ordnungsmaßnahmen dabei sind die Bodenordnung, der Umzug von Bewohnern und Betrieben, die Freilegung von Grundstücken, die Herstellung und Änderung von Erschließungsanlagen oder sonstige Maßnahmen, die notwendig sind, damit die Baumaßnahmen durchgeführt werden können.

Aufgabe der Eigentümer ist es, die Baumaßnahmen durchzuführen. Hierzu zählen insbesondere die Errichtung von Neu- oder Ersatzbauten, die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden oder die Verlagerung und Änderung von Betrieben. In allen Gebieten sollen insbesondere private Bauherren ermutigt werden, ihre Gebäude unter anderem mit hohen Energiestandards zeitgemäß zu modernisieren. Sie können hierfür Zuschüsse erhalten und ihre Ausgaben zusätzlich steuerlich geltend machen.


Allgemeine Informationen

Sanierungsverfahren in Fellbach