Informationen zum Verfahrensablauf
1. Bewerbungsfrist
Bewerbungen sind im Zeitraum 11. Juli 2022 08:00 Uhr bis einschließlich Freitag, 02. September 2022 12:00 Uhr möglich. Bewerbungen, welche nach Freitag, 02. September 2022 12:00 Uhr eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.
2. Art der Bewerbung
Bewerbungen sind ausschließlich über das auf dieser Webseite verlinkte Bewerbungsformular möglich. Bewerbungen, die auf anderen Wegen bei der Stadtverwaltung eingereicht werden (beispielsweise postalisch, per Email, telefonisch) können nicht berücksichtigt werden.
3. Flurstücke
Bewerbungen für ein bestimmtes, vorab gewähltes Flurstück sind nicht möglich. Ebenso sind Bewerbungen für ein Gewerbegrundstück in bestimmter Lage nicht möglich.
4. Verfahrensablauf nach Ende der Bewerbungsfrist
Nach Ende der Bewerbungsfrist am Freitag, 02. September 2022 12:00 Uhr sichtet die Stadtverwaltung die eingegangenen Bewerbungen und wertet diese anhand festgelegter Kriterien aus.
Nach dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes - geplant im Oktober 2022 durch den Gemeinderat - werden Reservierungsgespräche mit den aussichtsreichen Unternehmen und Investoren über eine geeignete Teilfläche geführt, die nach erfolgter Abstimmung für das Unternehmen reserviert wird. Diese Reservierung ist zeitlich begrenzt (in der Regel sechs Monate), und wird durch eine Exklusivitätsvereinbarung gegen Gebühr verbindlich für beide Seiten geschlossen.
Innerhalb dieses Reservierungszeitraumes erstellt das Unternehmen einen Vorentwurf mit Darstellung des Nutzungskonzeptes für das geplante Bauvorhaben, dieses wird durch ein Gremium der Stadtverwaltung geprüft und bewertet, u.a. auch erste baurechtliche Prüfungen. Die Ergebnisse werden an den Bewerber, erforderlichenfalls mit der Aufforderung zur Nachbesserung, rückgespiegelt und gemeinsam erörtert.
Sollten in der Reservierungszeit keine oder nicht zufriedenstellende Ergebnisse erreicht werden, behält sich die Stadt Fellbach vor, die Reservierung aufzuheben und mit einem weiteren Interessenten zu verhandeln.
Nach erfolgreichem Ablauf der in der Exklusivitätsvereinbarung festgelegten Frist wird im Gemeinderat der Stadt Fellbach ein Beschluss zum Verkauf des entsprechenden Grundstückes gefasst. Anschließend wird der notariell beglaubigte Grundstückskaufvertrag geschlossen, der unter anderem auch eine Bauverpflichtung (in der Regel innerhalb einer Frist von drei Jahren) beinhaltet.