Siemensstraße

Vermarktung von Gewerbegrundstücken

Die immer weiter steigende Wirtschaftskraft bringt eine große Nachfrage an Gewerbeflächen mit sich, während freie Flächen in der ganzen Region Stuttgart immer rarer werden.

Das eingeschränkte Angebot an Gewerbegrundstücken, das auch in anderen Kommunen besteht, wird durch den Effekt verstärkt, dass die Entwicklung von geeigneten Flächen für Gewerbegrundstücke auf Grund der konkurrierenden Nutzungsansprüche schwieriger wird. Nicht zuletzt das Ziel, den Flächenverbrauch zu senken, wird eine Neuausweisung von Gewerbeflächen deutlich erschweren.

Mit der Entwicklung des Gewerbegebietes „Siemensstraße“ reagiert die Stadt Fellbach auf die Situation, denn auch ortsansässige Unternehmen haben keine ausreichende Expansionsmöglichkeit ihrer Betriebe.

Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Fellbach hat sich am 31. Mai 2022 mit der Entwurfsplanung des Gewerbegebietes "Siemensstraße" befasst. Am 05. Juli 2022 befasste sich der Gemeinderat mit den durch die Verwaltung vorgeschlagenen Vergaberichtlinien und hat diesen zugestimmt.

Unterlagen und Pläne zum Gewerbegebiet "Siemensstraße"

Daten & Fakten

8 habebaubare Fläche (ca.)

02.09.202212:00 Uhr: Ende der Bewerbungsfrist

Informationen zum Verfahrensablauf

1. Bewerbungsfrist

Bewerbungen sind im Zeitraum 11. Juli 2022 08:00 Uhr bis einschließlich Freitag, 02. September 2022 12:00 Uhr möglich. Bewerbungen, welche nach Freitag, 02. September 2022 12:00 Uhr eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.

2. Art der Bewerbung

Bewerbungen sind ausschließlich über das auf dieser Webseite verlinkte Bewerbungsformular möglich. Bewerbungen, die auf anderen Wegen bei der Stadtverwaltung eingereicht werden (beispielsweise postalisch, per Email, telefonisch) können nicht berücksichtigt werden.

3. Flurstücke

Bewerbungen für ein bestimmtes, vorab gewähltes Flurstück sind nicht möglich. Ebenso sind Bewerbungen für ein Gewerbegrundstück in bestimmter Lage nicht möglich.

4. Verfahrensablauf nach Ende der Bewerbungsfrist

Nach Ende der Bewerbungsfrist am Freitag, 02. September 2022 12:00 Uhr sichtet die Stadtverwaltung die eingegangenen Bewerbungen und wertet diese anhand festgelegter Kriterien aus.

Nach dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes - geplant im Oktober 2022 durch den Gemeinderat - werden Reservierungsgespräche mit den aussichtsreichen Unternehmen und Investoren über eine geeignete Teilfläche geführt, die nach erfolgter Abstimmung für das Unternehmen reserviert wird. Diese Reservierung ist zeitlich begrenzt (in der Regel sechs Monate), und wird durch eine Exklusivitätsvereinbarung gegen Gebühr verbindlich für beide Seiten geschlossen.

Innerhalb dieses Reservierungszeitraumes erstellt das Unternehmen einen Vorentwurf mit Darstellung des Nutzungskonzeptes für das geplante Bauvorhaben, dieses wird durch ein Gremium der Stadtverwaltung geprüft und bewertet, u.a. auch erste baurechtliche Prüfungen. Die Ergebnisse werden an den Bewerber, erforderlichenfalls mit der Aufforderung zur Nachbesserung, rückgespiegelt und gemeinsam erörtert.
Sollten in der Reservierungszeit keine oder nicht zufriedenstellende Ergebnisse erreicht werden, behält sich die Stadt Fellbach vor, die Reservierung aufzuheben und mit einem weiteren Interessenten zu verhandeln.

Nach erfolgreichem Ablauf der in der Exklusivitätsvereinbarung festgelegten Frist wird im Gemeinderat der Stadt Fellbach ein Beschluss zum Verkauf des entsprechenden Grundstückes gefasst. Anschließend wird der notariell beglaubigte Grundstückskaufvertrag geschlossen, der unter anderem auch eine Bauverpflichtung (in der Regel innerhalb einer Frist von drei Jahren) beinhaltet.

Bild unten: Skizze des Plangebietes

Baustelle_Siemensstrasse
Skizze des Gebietes

Wichtige Informationen zum Gewerbegebiet "Siemensstraße"

  • Bitte beachten Sie, dass die Stadtwerke Fellbach das Gewerbegebiet "Siemensstraße" im Rahmen der Erschließung nicht an das Erdgas-Netz anschließen werden. Wir empfehlen Gewerbetreibenden, die Energie-/Wärmeversorgung mit alternativen, erneuerbaren Energieträgern zu gestalten.
  • Eine Bevorratung eines oder mehrerer Grundstücke für zukünftig geplante Vorhaben ist nicht möglich. Der Grundstückskaufvertrag enthält unter anderem eine Bauverpflichtung, in der Regeln innerhalb einer Frist von drei Jahren ab Unterzeichnung.
  • Bitte beachten Sie, dass es im Zuge der TÖB (Träger öffentlicher Belange)- und Öffentlichkeitsbeteiligung noch zu Änderungen des Bebauungsplanentwurfes und gegebenenfalls einem erneuten Auslegungsbeschluss kommen kann.

FAQ | Fragen und Antworten im Rahmen der Grundstücksvermarktung

Die folgenden Fragen wurden innerhalb der in den Vergabekriterien genannten Frist eingereicht:

  • Internetanschluss im Gewerbegebiet "Siemensstraße": Es wurden bereits alle bestehenden Gewerbegebiete in Fellbach erfolgreich an das Glasfasernetz angeschlossen. Wir planen, auch das Gewerbegebiet "Siemensstraße" im Zuge der Erschließungsarbeiten an das Breitbandnetz anzuschließen. Hierzu befinden wir uns bereits in Gesprächen mit der Deutschen Telekom, welche den Breitbandausbau in der Region Stuttgart im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung durchführt. Die benötigten Angaben der Unternehmen (beispielsweise notwendige Anschlusskapazität) werden rechtzeitig abgefragt.
  • Grundstückspreise: Die Gewerbegrundstücke werden zum Verkaufspreis erschlossen veräußert und orientieren sich an den Richtwerten vergleichbarer Fellbacher Gewerbegebiete. Die Kosten der Erschließungsarbeiten sind derzeit noch nicht kalkulierbar, da die Ausschreibung der Arbeiten rechtlich erst nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes erfolgen darf. Der Satzungsbeschluss ist Ende des Jahres 2022 vorgesehen. Danach können konkrete Quadratmeter-Preise genannt werden.
Siemensstrasse_Luftbild

Luftbild Siemensstraße

Bewerbungsformular

Bitte beachten Sie vor dem Ausfüllen und Absenden des Bewerbungsformulars sämtliche Hinweise und Unterlagen auf dieser Seite!

Die Bewerbungsfrist ist am 02. September 2022 um 12:00 Uhr abgelaufen - weitere Bewerbungen sind somit nicht mehr möglich. Wir bedanken uns bei allen Interessenten für die zahlreichen Bewerbungen.

Die eingegangenen Bewerbungen werden nun ausgewertet, wir nehmen anschließend mit allen Interessenten Kontakt auf. Wir bitten bis dahin von Rückfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.

Kontakt

Dr. Christoph Pfefferle

Amt für Wirtschaftsförderung

Telefon: 0711 5851-687

E-Mail: wirtschaftsfoerderung(at)fellbach.de

Dr. Christoph Pfefferle
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