Das eingeschränkte Angebot an Gewerbegrundstücken, das auch in anderen Kommunen besteht, wird durch den Effekt verstärkt, dass die Entwicklung von geeigneten Flächen für Gewerbegrundstücke auf Grund der konkurrierenden Nutzungsansprüche schwieriger wird. Nicht zuletzt das Ziel, den Flächenverbrauch zu senken, erschwert eine Neuausweisung von Gewerbeflächen deutlich.
Mit dem Gewerbegebietes „Siemensstraße“ reagiert die Stadt Fellbach auf die Situation, denn auch ortsansässige Unternehmen haben keine ausreichende Expansionsmöglichkeit ihrer Betriebe.
Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Fellbach hat am 19. Mai 2026 die Richtlinien für Gewerbegrundstücke im Gewerbegebiet "Siemensstraße" zum 2. Vergabeverfahren beschlossen.
Es besteht nun die Möglichkeit, eine Bewerbung im Zeitraum 31.07.2026 bis 30.09.2026 (8 Wochen) für Grundstücke einzureichen. Alle wichtigen Unterlagen und Informationen zum Ablauf sind kompakt auf dieser Seite zusammengefasst.
Informationen zum Verfahrensablauf
1. Bewerbungsfrist
Bewerbungen sind im Zeitraum Freitag, 31. Juli 2026 08:00 Uhr bis einschließlich Mittwoch, 30. September 2026 12:00 Uhr möglich. Bewerbungen, welche nach Mittwoch, 30. September 2026 12:00 Uhr eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.
2. Art der Bewerbung
Bewerbungen sind ausschließlich über das auf dieser Webseite weiter unten verlinkte Bewerbungsformular möglich. Bewerbungen, die auf anderen Wegen bei der Stadtverwaltung eingereicht werden (beispielsweise postalisch, per Email, telefonisch) können nicht berücksichtigt werden.
3. Flurstücke
Bewerbungen für ein bestimmtes, vorab gewähltes Flurstück sind nicht möglich. Ebenso sind Bewerbungen für ein Gewerbegrundstück in bestimmter Lage nicht möglich.
4. Verfahrensablauf nach Ende der Bewerbungsfrist
Nach Ende der Bewerbungsfrist am Mittwoch, 30. September 2026 12:00 Uhr sichtet die Stadtverwaltung die eingegangenen Bewerbungen und wertet diese anhand festgelegter Kriterien aus.
Anschließend werden Reservierungsgespräche mit den aussichtsreichen Unternehmen und Investoren über eine geeignete Teilfläche geführt, die nach erfolgter Abstimmung im Gespräch für das Unternehmen reserviert wird. Diese Reservierung ist zeitlich begrenzt (in der Regel sechs Monate), und wird verbindlich für beide Seiten geschlossen.
Innerhalb dieses Reservierungszeitraumes erstellt das Unternehmen einen Vorentwurf mit Darstellung des Nutzungskonzeptes für das geplante Bauvorhaben, dieses wird durch ein Gremium der Stadtverwaltung geprüft und bewertet, u.a. auch erste baurechtliche Prüfungen. Die Ergebnisse werden an den Bewerber, erforderlichenfalls mit der Aufforderung zur Nachbesserung, rückgespiegelt und gemeinsam erörtert.
Sollten in der Reservierungszeit keine oder nicht zufriedenstellende Ergebnisse erreicht werden, behält sich die Stadt Fellbach vor, die Reservierung aufzuheben und mit einem weiteren Interessenten zu verhandeln.
Nach erfolgreichen Gesprächen und Planung wird im Gemeinderat der Stadt Fellbach ein Beschluss zum Verkauf des entsprechenden Grundstückes gefasst. Anschließend wird der notariell beglaubigte Grundstückskaufvertrag geschlossen, der unter anderem auch eine Bauverpflichtung (in der Regel innerhalb einer Frist von drei Jahren) beinhaltet.