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Aktuelles:
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Aktuelle Informationen z.B. zur Grundsteuer
01.02.2023 Grundsteuer B: Abgabefrist beendet !
Die Grundsteuererklärungen können aber weiterhin online per Elster eingereicht werden.
Veröffentlichung des Finanzministerium Baden-Württemberg: Presseinformation
30.01.2023 Bodenrichtwertkarte Stichtag 01.01.2022 in Teilbereichen korrigiert !
Notwendige Korrekturen der Bodenrichtwertkarte in Teilbereichen wurden veröffentlicht.
Die betroffenen Eigentümer wurden schriftlich informiert.
Für alle anderen bleibt es bei den bisherigen Werten.
24.01.2023 Grundsteuerreform - Abgabefrist Grundsteuer A : 31.03.2023 !
Die restlichen Grundsteuererklärungsaufforderungen wurden im Januar 2023 durch das Finanzamt an die Eigentümer verschickt. Die Abgabefrist läuft am 31.03.2023 ab. Die notwendigen Informationen, wie z.B. Fläche und Ertragsmesszahl, erhalten Sie auf dem vom Finanzamt bekanntgegebenen Internetportal
19.01.2023 Grundsteuer B: Abgabefrist endet in anderthalb Wochen
Veröffentlichung des Finanzministerium Baden-Württemberg: Presseinformation
13.10.2022 Grundsteuerreform - Abgabefrist Grundsteuer B verlängert bis : 31.01.2023 !
Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat am 13.10.2022 mitgeteilt:
Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird um drei Monate verlängert. Das haben die Finanzminister der Länder entschieden. Statt wie geplant zum 31.10.2022, müssen die Erklärungen erst bis zum 31.01.2023 abgegeben werden.
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Grundsteuerreform
Bodenrichtwert-Informationen sind seit 01.07.2022 verfügbar !!
Zur Unterstützung bei der Erklärungsabgabe wurden im Zeitraum von Mai bis Juni 2022 nach und nach Informationsschreiben durch die Finanzverwaltung versandt, die weitere Informationen enthalten. Bitte lesen Sie dieses genau durch, dort stehen alle relevanten Angaben und Informationen, wie man vorgehen muss.
Bitte rufen Sie uns nicht an um die Bodenrichtwerte für die Grundsteuer abzufragen, diese können Sie nur unter
Angaben zu den Ertragsmesszahlen für die Grundsteuererklärung für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke können Sie
weiterführende Informationen zur Grundsteuerreform unter:
Zur Unterstützung bei der Erklärungsabgabe wurden im Informationsschreiben der Finanzverwaltung die Hotline rechts oben im Brief genannt. Dort können Sie weitere Informationen und Hilfestellungen erhalten, sollten Sie Probleme beim Ausfüllen der ELSTER-Steuererklärung haben.
Oder wenden Sie sich an Ihren Steuerberater, der Ihnen bei der Abgabe/Ausfüllen der Erklärung gerne behilflich ist.
Wenn Sie Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid, Grundsteuerwertbescheid bzw. Grundsteuerfeststellungsbescheid eingelegt haben und vom Finanzamt aufgefordert wurden Ihren Einspruch mit einem Gutachten gemäß §38 Abs. 4 Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) zu begründen, können Sie hier das Gutachten beantragen.
Antrag Bodenwertgutachten für Landesgrundsteuerreform 2022
Wenn Sie uns den ausgefüllten Antrag einreichen, wird geprüft, ob die Voraussetzungen für ein entsprechendes Gutachten gegeben sind. Sollten die Voraussetzungen nicht gegeben sein, wird Ihr Antrag kostenpflichtig abgewiesen.