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Aktuelles:
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Aktuelle Informationen z.B. zur Grundsteuer
11.06.2024 Finanzgericht weist zwei Klagen gegen Grundsteuer ab
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat zwei Klagen gegen die Grundsteuerreform abgewiesen. Die Reform der Grundsteuer ist erforderlich, da die alte Grundsteuer vom Bundesverfassungsgericht 2018 für verfassungswidrig erklärt wurde.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Landesregierung Baden-Württemberg unter Pressemitteilungen
04.10.2023 Jetzt kommen Schätzungsankündigungen
Das Finanzministerium weist darauf hin, dass die Kulanzfrist für die Erklärungen für die Grundsteuer B abläuft. Die Finanzämter werden daher in den kommenden Wochen die Schätzungsankündigung für die Grundsteuer versenden. Adressat sind alle Eigentümer, die bislang noch keine Erklärung für die Grundsteuer B abgegeben haben. Sie waren vor Wochen noch einmal von den Finanzämtern gebeten worden, ihre Erklärung einzureichen. Dafür hatten sie eine sechswöchige Frist eingeräumt bekommen. Insgesamt hatten die Eigentümer über ein Jahr Zeit, ihre Erklärung abzugeben. Die Finanzämter werden im nächsten Schritt dazu übergehen, den Grundsteuerwert der betroffenen Grundstücke zu schätzen. Die Schätzungen können zuungunsten der Eigentümer ausfallen. Denn die Finanzämter können Steuervergünstigungen ohne eine Grundsteuererklärung nicht berücksichtigen. Beispielsweise wenn ein Grundstück vorwiegend für eigene Wohnzwecke genutzt wird. Wer eine Schätzankündigung erhält, kann immer noch seine Grundsteuerklärung abgeben, um eine Schätzung zu vermeiden. Deshalb enthält jede Schätzungsankündigung nochmals eine Frist. Die Finanzämter werden voraussichtlich ab November die Grundsteuermessbescheide auf Basis von Schätzungen verschicken. Alle notwendigen Daten für die Erklärungsabgabe sowie weitere Informationen rund um die Grundsteuerreform findet man unter www.grundsteuer-bw.de oder unter dem Landesportal des Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
10.08.2023 Anzeige der Bodenrichtwerte in BORIS-BW
Die Bodenrichtwerte werden mindestens alle zwei Jahre per 31.12./01.01. aktualisiert und zur folgenden Jahresmitte veröffentlicht.
Zusätzlich können die Bodenrichtwerte auch im Online-Portal BORIS-BW abgerufen werden. Sollten die Bodenrichtwerte nicht gleich ersichtlich sein ("Richtwerte in BORIS-BW nicht verfügbar"), können Sie über den Schieber rechts oben die Historie öffnen und den letzten verfügbaren Jahrgang einblenden lassen. Beachten Sie dabei, dass die ausgewiesenen Werte nur im Zusammenhang mit den Örtlichen Fachinformationen gültig sind.
12.06.2023 Kulanzzeit zur Abgabe der Grundsteuererklärung endet bald
27.04.2023 Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid
Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe (OFD) hat sich zu Einsprüchen im Rahmen der Grundsteuer geäußert: OFD Mitteilung
01.02.2023 Grundsteuer B: Abgabefrist beendet !
Die Grundsteuererklärungen können aber weiterhin online per Elster eingereicht werden.
Veröffentlichung des Finanzministerium Baden-Württemberg: Presseinformation
30.01.2023 Bodenrichtwertkarte Stichtag 01.01.2022 in Teilbereichen korrigiert !
Notwendige Korrekturen der Bodenrichtwertkarte in Teilbereichen wurden veröffentlicht.
Die betroffenen Eigentümer wurden schriftlich informiert.
Für alle anderen bleibt es bei den bisherigen Werten.
24.01.2023 Grundsteuerreform - Abgabefrist Grundsteuer A : 31.03.2023 !
Die restlichen Grundsteuererklärungsaufforderungen wurden im Januar 2023 durch das Finanzamt an die Eigentümer verschickt. Die Abgabefrist läuft am 31.03.2023 ab. Die notwendigen Informationen, wie z.B. Fläche und Ertragsmesszahl, erhalten Sie auf dem vom Finanzamt bekanntgegebenen Internetportal
19.01.2023 Grundsteuer B: Abgabefrist endet in anderthalb Wochen
Veröffentlichung des Finanzministerium Baden-Württemberg: Presseinformation
13.10.2022 Grundsteuerreform - Abgabefrist Grundsteuer B verlängert bis : 31.01.2023 !
Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat am 13.10.2022 mitgeteilt:
Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird um drei Monate verlängert. Das haben die Finanzminister der Länder entschieden. Statt wie geplant zum 31.10.2022, müssen die Erklärungen erst bis zum 31.01.2023 abgegeben werden.
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Grundsteuerreform
Bodenrichtwert-Informationen sind seit 01.07.2022 verfügbar !!
Zur Unterstützung bei der Erklärungsabgabe wurden im Zeitraum von Mai bis Juni 2022 nach und nach Informationsschreiben durch die Finanzverwaltung versandt, die weitere Informationen enthalten. Bitte lesen Sie dieses genau durch, dort stehen alle relevanten Angaben und Informationen, wie man vorgehen muss.
Bitte rufen Sie uns nicht an um die Bodenrichtwerte für die Grundsteuer abzufragen, diese können Sie nur unter
Angaben zu den Ertragsmesszahlen für die Grundsteuererklärung für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke können Sie
weiterführende Informationen zur Grundsteuerreform unter:
Zur Unterstützung bei der Erklärungsabgabe wurden im Informationsschreiben der Finanzverwaltung die Hotline rechts oben im Brief genannt. Dort können Sie weitere Informationen und Hilfestellungen erhalten, sollten Sie Probleme beim Ausfüllen der ELSTER-Steuererklärung haben.
Oder wenden Sie sich an Ihren Steuerberater, der Ihnen bei der Abgabe/Ausfüllen der Erklärung gerne behilflich ist.
Wenn Sie Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid, Grundsteuerwertbescheid bzw. Grundsteuerfeststellungsbescheid eingelegt haben und vom Finanzamt aufgefordert wurden Ihren Einspruch mit einem Gutachten gemäß §38 Abs. 4 Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) zu begründen, können Sie hier das Gutachten beantragen.
Antrag Bodenwertgutachten für Landesgrundsteuerreform 2022
Wenn Sie uns den ausgefüllten Antrag einreichen, wird geprüft, ob die Voraussetzungen für ein entsprechendes Gutachten gegeben sind. Sollten die Voraussetzungen nicht gegeben sein, wird Ihr Antrag kostenpflichtig abgewiesen.