Das Sachgebiet Landschaftsplanung und Naturschutz ist der Abteilung Stadtentwicklung im Stadtplanungsamt zugeordnet. Das Aufgabengebiet umfasst die Bereiche Landschaftsplanung, Natur- und Artenschutz und Mitwirkung bei der Bauleitplanung.
In der Grün- und Freiraumplanung sind wir an übergeordneten Planungen, wie dem Landschaftsplan, der Erholungsplanung und der Biotopverbundplanung beteiligt. Gemeinsam mit dem Tiefbauamt arbeiten wir an der Stärkung der grünen Infrastruktur der Stadt, dem Flächenmanagement und der Koordination der Pflege städtischer Grünflächen unter Berücksichtigung der Herausforderungen des Klimawandels.
Wir geben naturschutz- und landschaftsplanerische Stellungnahmen zu geplanten Bebauungsplänen, Bauvorhaben und Sanierungen ab und koordinieren artenschutzrechtliche Fachbeiträge (Relevanzuntersuchungen, spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen) und Umweltberichte zu laufenden Bebauungsplan-Verfahren und Hochbaumaßnahmen.
Weiterhin koordinieren wir die Konzeption, Planung, Umsetzung & das Monitoring von Ausgleichs-, Ökokonto- und artenschutzrechtlichen Maßnahmen, sowie weiteren Maßnahmen im Natur- und Artenschutz.
Landschaftsplanung
Die Temperaturen steigen und die Auswirkungen des Klimawandels sind spürbar. Wie kann eine Stadt trotzdem „grün“ gestaltet werden, Artenvielfalt fördern und schattenspendende Plätze aufbauen? Um diesen Fragen zu begegnen, hat die Stadt Fellbach 2019 eine Strategie zur Stärkung der grünen Infrastruktur (Grünstrategie) erstellt. Ziele der Grünstrategie sind zum Beispiel eine durchgehende Begrünung zentraler Straßenverbindungen zu schaffen und die Artenvielfalt in der Stadt u.A. durch die Anlage von Blühstreifen und durch eine extensive Bewirtschaftung von Wiesen zu fördern.
Weitere Informationen zur Grünstrategie finden Sie hier:
Der Aufgabenbereich Landschaftsplanung beschäftigt sich mit der Frage, wie die verschiedenen Nutzungen im nicht-besiedelten Bereich einer Gemeinde bestmöglich in Einklang gebracht werden können.
Der übergeordnete Landschaftsplan gibt Flächen vor, die besonders der Entwicklung von Natur und Landschaft dienen. Insbesondere in diesen Bereichen, aber auch an weiteren für den Naturhaushalt wichtigen Orten, werden Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung von Natur und Landschaft geplant und umgesetzt. Dabei gilt es die Maßnahmen mit anderen Nutzungen im Außenbereich abzustimmen und den dauerhaften Erhalt und die Pflege sicherzustellen.
Die Stadt Fellbach erstellt den Landschaftsplan in Kooperation mit dem Planungsverband Unteres Remstal. Zurzeit steht eine Überarbeitung an.
2024 startete die Biotopverbundplanung, die in Kooperation mit den vier anderen Gemeinden des Planungsverbands Unteres Remstal bearbeitet wird. Sie wird Bestandteil des landesweiten Biotopverbundes, der ein weiteres wichtiges Element zur Stärkung von Natur und Landschaft ist. Mit diesem gesetzlich verankerten Instrument soll der zunehmenden Beeinträchtigung der Lebensräume von Tieren und Pflanzen entgegengewirkt werden. Diese Lebensräume sind nach wie vor durch Zerstörung, Zerschneidung, Nutzungsänderung, Nutzungsintensivierung oder Störung beeinträchtigt.
Der Biotopverbund wird ein für die verschiedenen Arten erreichbares Netz aus hochwertigen Naturflächen sichern und damit einen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt leisten.
Natur- und Artenschutz
Fellbach verfügt über eine Vielzahl an Naturschutzflächen unterschiedlicher Schutzkategorien. Diese Flächen gilt es zu schützen und zu erhalten.
Im Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt erhalten Sie einen Überblick über die Flächen.
Das Rebhuhn war lange Zeit einer der häufigsten Vögel in unserer Kulturlandschaft, aber heutzutage ist es in Baden-Württemberg vom Aussterben bedroht. Europaweit sind die Bestände seit 1980 um über 90% zurückgegangen. In Fellbach lebt eines der letzten größeren Vorkommen Baden-Württembergs. Um den Bestand des Hühnervogels auf dem Schmidener Feld zu sichern, wurde im Jahr 2013 ein Schutzprojekt ins Leben gerufen. Dabei werden verschiedene Maßnahmen umgesetzt, die die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft stärken und Arten wie dem Rebhuhn Lebensraum, Schutz und Nahrung bieten.
Amphibien gehören zu den weltweit am stärksten gefährdeten Tiergruppen. Derzeit gelten mehr als 40% aller bekannten Amphibienarten als „vom Aussterben bedroht“, „stark gefährdet“ oder „gefährdet“ (Luedtke et al., 2023). Grund dafür ist u.A. die Verschlechterung und Zerstörung ihrer Lebensräume, die Auswirkungen des Klimawandels und das hohe Verkehrsaufkommen an Straßen, die ihre Lebensräume trennen.
Stettener Straße
In Fellbach gib es ein bedeutendes Amphibienvorkommen rund um das Regenrückhaltebecken an der Stettener Straße. Wenn im Frühjahr die Nächte mild und regnerisch werden, wandern Amphibien in den Abend- und Nachtstunden von ihren Winterquartieren in Gärten, Wäldern und Parks zu Gewässern, um dort ihren Laich abzulegen. In Fellbach müssen sie dafür die Stettener Straße im Bereich der Gewanne Hartäcker, Beund und Winterhalde überqueren. In der Dunkelheit sind die Tiere schwer zu erkennen und werden oftmals überfahren.
Zum Schutz der örtlichen Amphibienpopulation hat die Stadt Fellbach dort Schranken aufgestellt, die zur Wanderungszeit an Tagen mit erhöhter Wanderungswahrscheinlichkeit zwischen 17:30 Uhr und 07:30 Uhr geschlossen werden. Eine Durchfahrt durch die Stettener Straße und den oberhalb verlaufenden Feldweg ist in dieser Zeit nicht möglich. Die Wanderung findet in der Regel zwischen Ende Februar und Mitte April statt, kann sich aber witterungsbedingt verschieben. Zu Beginn der Wanderungszeit werden fest montierte Klappschilder in der Stettener Straße aufgeklappt, die über die Maßnahme informieren und vor den Schranken warnen.
Neckarradweg
Auch auf dem Neckarradweg zwischen dem Landungssteg und der Kläranlage in Stuttgart-Hofen sind viele Amphibien unterwegs. Zwei Schranken werden hier während der Wanderung dauerhaft geschlossen. Klappschilder informieren hier ebenfalls über die Schrankenschließung.
Auto- und Radfahrer werden zum Schutz der Amphibien dringend gebeten sich an die Straßensperrung zu halten. Bitte beachten Sie, dass auch außerhalb des abgesperrten Bereichs Amphibien unterwegs sind und fahren Sie vorsichtig.
Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist auch im städtischen Kontext von zentraler Bedeutung. In der Stadt leben viele Tierarten, die bei Bauprojekten oft nicht bedacht werden. Neben Insekten und Amphibien leben auch zahlreiche Vogelarten in unseren Städten. Durch integrative Planung können Tiere gezielt unterstützt werden. Auch bei Umbau und Abrissprojekten muss der Artenschutz beachtet werden.
Artenschutz am Haus
Der Siedlungsbereich stellt für Vögel und Fledermäuse einen wichtigen Lebensraum dar. Sie nutzen Dachüberstände, Nischen und Spalten als Quartiere und Brutstätten. Bei der Realisierung von Bauprojekten können gezielte Maßnahmen zur Unterstützung dieser Tierarten ergriffen werden. Dazu gehört unter anderem die Installation von Nisthilfen. Ein wichtiger Bestandteil ist auch der Erhalt von bestehenden Brutstätten.
Die Gestaltung der Freianlagen um das Gebäude spielt ebenfalls eine wichtige Rolle. Grünflächen und Hecken bieten Unterschlupf und Nahrung für Vögel und Fledermäuse.
Weitere Informationen rund um das Thema Artenschutz am Haus finden Sie hier.
Vogelfreundlich Bauen mit Glas und Licht
Glas ist ein wichtiger Bestandteil moderner Architektur. Doch für Vögel können Glasflächen zu tödlichen Hindernissen werden. Oftmals werden Vögel von der Reflexion der Umgebung in den Scheiben angezogen oder kollidieren mit Glasflächen, die sie nicht als Hindernisse wahrnehmen. Allein in Deutschland sterben 5-10% der in Deutschland vorkommenden Vogelarten jedes Jahr durch Kollisionen mit Glasflächen.
Wichtige Vermeidungsmaßnahmen sind unter anderem die Erhöhung der Sichtbarkeit von Glasfassaden. Durch Muster und (farbige) Markierungen werden Glasflächen für Vögel erkennbar und Kollisionen können vermieden werden.
Die Broschüre „Vogelfreundlich Bauen mit Licht und Glas“ des Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) gibt wertvolle Tipps, wie moderne Bauprojekte vogelfreundlich gestaltet werden können. Die Broschüre und weitere Informationen finden Sie hier.
Animal Aided Design
Beim Animal Aided Design werden die Bedürfnisse von Tierarten in die Planung und Gestaltung städtischer Freiräume mit einbezogen. Die Methode des Animal Aided Design kann sowohl bei Neubau-, als auch bei Sanierungsprojekten angewendet werden. Beispielsweise können beim Neubau Nisthilfen für Vögel und Fledermäuse direkt in die Fassade eingebaut werden. Aber auch die Anpassung von Pflegemaßnahmen kann einen wichtigen Beitrag leisten.
Weitere Informationen zum Animal Aided Design finden Sie hier.
Bauleitplanung
Nach § 2 Abs. 1 BauGB stellen Städte und Gemeinden Bauleitpläne in eigener Verantwortung auf. Belange, die für die planerische Abwägung von Bedeutung sind, müssen dabei ermittelt und bewertet werden. Im Regelverfahren wird nach § 2 Abs. 4 BauGB dafür eine Umweltprüfung durchgeführt. In deren Rahmen sind die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten, wobei auch der Artenschutz berücksichtigt werden muss. Hierfür muss eine Artenschutzprüfung durchgeführt werden, bei der ein naturschutzrechtlich fest umrissenes Artenspektrum einem besonderen dreistufigen Prüfverfahren unterzogen wird.
Entsprechend den gesetzlichen Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Baugesetzbuch (BauGB) sind im Zuge der Bebauungsplanung Eingriffe in den Naturhaushalt, die durch die Baumaßnahmen verursacht werden, zu vermeiden oder, falls unvermeidbar, an anderer Stelle auszugleichen. Der Ausgleich soll dabei möglichst in der Nähe oder im funktionalen Zusammenhang mit dem Eingriff erfolgen. Da dies nicht immer machbar ist, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eröffnet, Ausgleichsflächen auch zeitlich und örtlich vom Eingriff getrennt entwickeln zu können.
Seit 2018 führt die Stadt Fellbach dafür ein GIS-basiertes Ökokonto. Das Ökokonto in der Bauleitplanung dient demnach vorrangig zur Berechnung von Naturschutzmaßnahmen, die in Vorleistung erbracht werden und noch keinem konkreten Eingriff zugeordnet sind. Die ökologische Bilanzierung der Ausgleichsflächen (-oder maßnahmen) wird mit Hilfe der Eingriffs-/ Ausgleichsbewertung gemäß Ökokontoverordnung (ÖKVO 2010) durchgeführt. Dabei erfolgt die Bewertung des Ausgangs- und Zielzustandes einer Ökokonto-Fläche. Der Wert der Aufwertung kann im Rahmen einer Abbuchung zur Kompensation von einem oder mehreren Eingriffsvorhaben verwendet werden.
Die Buchstaben CEF stehen für „continued ecological functionality“. Im Unterschied zu normalen Naturschutzmaßnahmen erfolgen sie noch vor Beginn des Eingriffs, stehen aber unbedingt in direktem räumlichem und funktionalem Zusammenhang damit. Man spricht auch von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen. Sie sollen gewährleisten, dass sich die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten gegenüber dem Zustand vor dem Eingriff nicht verschlechtert. Denn nur so können Qualität und Quantität der Lebensstätten geschützter Arten erhalten werden. Den Tieren wird hierzu zum Beispiel rechtzeitig eine Umzugsmöglichkeit in Form von Ausweichquartieren bereitgestellt – um zu verhindern, dass sie durch Bautätigkeit bedroht, geschädigt oder vertrieben werden.