Am Dienstag, 26. September 2023, findet um 17:00 Uhr im Rathaus Fellbach, Großer Saal, Marktplatz 1, eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats statt.
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat von Amts wegen in Zusammenarbeit mit der Schutzgemeinschaft g.U. Württemberg gemäß § 11 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 2 der Weinbergslagenverordnung (WeinLaV BW) die Zuordnung von bisher lagenfreien Flurstücken im Speckgürtel des Rebenaufbauplans zur benachbarten Groß und Einzellage vorgenommen. Die Ausfertigung der Flurkarten der bestockten bzw. bei der weinbaukarteiführenden Stelle zur Bestockung gemeldeten Flurstücke der Großen Kreisstadt Fellbach mit Zuweisung der neuen Groß- und Einzellage sind in folgendem Zeitraum bei nachfolgend genannter Stelle ausgelegt: 23.08.2023 - 25.09.2023 / Rathausfoyer
Einsprüche können bis zum 25.09.2023 per Mail an grundstuecksverkehr (at) fellbach.de oder postalisch an das Amt für Grundstücksverkehr, Marktplatz 1, 70734 Fellbach eingereicht werden.
Es gilt der Eingangsstempel der Stadt Fellbach, nicht der Einlieferungsbeleg der Post.
Der Gemeinderat der Stadt Fellbach hat am 27. Juni 2023 den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung (SEF) nach § 16 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz Baden-Württemberg festgestellt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen gemäß § 16 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz Baden-Württemberg vom 13.7.2023 bis einschließlich 21.7.2023 im Rathaus, Marktplatz 1, Eingangsbereich von Zimmer 128 (Kämmereiamt) während der üblichen Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
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Der Gemeinderat der Stadt Fellbach hat in seiner Sitzung am 23. Mai 2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl der Amtsperiode 2024 bis 2028 gefasst. Die Vorschlagsliste liegt in der Zeit vom 1. bis 7. Juni 2023 im Rathaus Fellbach, Marktplatz 1, Zimmer 186, während der üblichen Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung, Telefon (0711) 5851-299) zu jedermanns Einsicht auf.
Der Gemeinderat der Stadt Fellbach hat in seiner Sitzung am 2.5.2023 eine Änderung der Satzung der Stadt Fellbach über die Benutzung von städtischen Tageseinrichtungen für Kinder und Betreuungseinrichtungen für Schulkinder (Benutzungssatzung Einrichtungen für Kinder) beschlossen.
Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für städtische Tageseinrichtungen für Kinder und Betreuungseinrichtungen für Schüler (Gebührensatzung Einrichtungen für Kinder)
Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung des Teilumlegungsplanes I nach § 69 BauGB und der Auslegung des Teilumlegungsplanes I mit Teilumlegungskarte I und Teilumlegungsverzeichnis I
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat auf Antrag gemäß § 15 Abs. 2 Weinrechts-
DVO BW mit Bescheid vom 03.04.2023 für die Grundstücke Flst.-Nr. 7229, 7244,
4243, 7571 auf der Gemarkung Fellbach die Bezeichnung
„Kaiser“
als „kleinere geographische Einheit“ im Sinne von § 23 Abs. 1 Nr. 2 Weingesetz in die
Weinbergsrolle eingetragen. Die Nutzung der hier genehmigten weinrechtlichen
Bezeichnung „Kaiser“ ist nur für die Erzeugnisse der Flurstücke zulässig, für welche
eine Genehmigung vorliegt. Die Ausdehnung auf weitere Flurstücke innerhalb
derselben Bezeichnung (Katasterlage) bedarf eines weiteren Antrags. Die
Genehmigung ist an das Flurstück und nicht an den Antragsteller gebunden.
Widerspruchsrechte gegen Melderegisterauskünfte in bestimmten Fällen sowie Datenübermittlungen der Meldebehörde an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften.
Vergnügungssteuerpflichtige Spielgeräte sind anzumelden.
Aufgrund von § 79 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 13.12.2022 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Fellbach.
Der Gemeinderat der Stadt Fellbach hat am 13.12.2022 die Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Fellbach beschlossen.
Dieses Jahr verschickt die Stadtverwaltung keine Grundsteuerbescheide an die Grund- und Hauseigentümer. Die Grundsteuer wurde bereits mit dem Grundsteuerbescheid für das Jahr 2022 vom 10.1.2022 bzw. bei Besitzwechseln mit dem Datum des Änderungsbescheides mit Wirkung für die Folgejahre festgesetzt.
Bei der Stadt Fellbach steht zum 1. April 2023 die Neuverpachtung der Jagd an.
Aufgrund der Bestimmungen des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) und der Satzung der Jagdgenossenschaft Fellbach vom 18.10.2020 kommen folgende Jagdbögen zur Verpachtung:
- Jagdbogen I Oeffingen
- Jagdbogen II Fellbach West / beinhaltet Eigenjagd
- Jagdbogen III Fellbach Ost / beinhaltet Eigenjagd
Folgende Pachtbedingungen gelten:
- Pachtdauer: 6 Jahre
- Pachtpreise (der Eigenjagd verstehen sich jeweils zzgl. der Umsatzsteuer): 15,00 €/ha für Waldflächen / Gehölz; 1,57 €/ha für Feldflächen, Verkehrsflächen und sonstige Flächen
- Wildschadensersatz: Die Schadensersatzpflicht obliegt den Pächtern
Die Bewerber müssen einen seit mindestens drei Jahre gültigen Jahresjagdschein besitzen. Pro Jagdbogen sind 2 Pächter vorgesehen. Die Verpächterin behält sich die Zuschlagserteilung vor und ist nicht zur Zuschlagserteilung verpflichtet. Die Pachtvergabe der Jagdbögen obliegt dem Auswahlgremium zur Vergabe der Jagdpacht sowie dem Gemeinderat der Stadt Fellbach.
Die Bewerbungen können schriftlich oder per E-Mail bis spätestens 19.01.2023 (Ausschlussfrist) bei der Stadt Fellbach, Baudezernat, Marktplatz 1, 70734 Fellbach oder E-Mail: jagdpacht (at) fellbach.de eingereicht werden.
Bitten nutzen Sie hierzu den Bewerbungsbogen Jagdverpachtung 2023
Für weitere Auskünfte zu den Pachtbedingungen und den Vergaberichtlinien steht Ihnen Frau Bürgermeisterin Soltys unter der Telefonnummer 0711/58 51 -255 oder -219 gerne zur Verfügung.
(30.11.2022) Der Beteiligungsbericht der Stadt Fellbach für das Jahr 2021 liegt gemäß § 105 Abs. 1 Nr. 2b GemO ab Mittwoch, 30. November 2022 bis einschließlich Freitag, 9. Dezember 2022 im Rathaus Fellbach, Marktplatz 1, während der üblichen Öffnungszeiten aus. Zur Einsichtnahme bitten wir um eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer (07 11) 5851-356.
(30.11.2022) Auf Grund von § 15 Abs. 4 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) vom 25.11.2014, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Juni 2020 sowie § 1 der Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum und Verbraucherschutz zur Durchführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (DVO JWMG) vom 02.04.2015 hat die Versammlung der Jagdgenossenschaft Fellbach am 18.10.2022 die Neufassung der Satzung der Jagdgenossenschaft Fellbach beschlossen. Die Neufassung der Satzung wurde am 15.11.2022 durch die Untere Jagdbehörde genehmigt.
Der Gemeinderat der Stadt Fellbach hat am 25. Oktober 2022 eine Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte der Stadt Fellbach beschlossen.
Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung)
(31.08.2022)
Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit und das Inkrafttreten des Plans zur 6. Vorwegnahme der Entscheidung nach § 72 BauGB
Der Fellbacher Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.07.2022 eine Erhaltungssatzung „Ortsmitte Oeffingen“ beschlossen.
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 7e Abs. 6 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Stadt Fellbach in seiner Sitzung am 05.07.2022 folgende Satzung über die Form öffentlicher Bekanntmachungen beschlossen: Download
01.06.2022
Der Fellbacher Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10. Mai 2022 die Richtlinien der Stadt Fellbach zur Förderung von Mehrwegbecherpfandsystemen beschlossen.
Haushaltssatzung der Stadt Fellbach für das Haushaltsjahr 2022
Die Friedhofsordnung wird um den § 12 a ergänzt:
Muslimische Grabstätten
(11.04.2022)
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Fellbach.
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Fellbach:
Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung)
(02.02.2022)
Der Fellbacher Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 01.02.2022 eine Änderung der Bestattungsgebührensatzung beschlossen.
(22.12.2021)
Der Gemeinderat hat in einer Sitzung am 14.12.2021 den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Fellbach sowie die Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung beschlossen.
(22.12.2021)
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.12.2021 eine Satzung über ein gemeindliches Vorkaufsrecht nach § 25 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich des geplanten Entwicklungs- und Wohngebietes „Kühegärten“ beschlossen.
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), § 4 Absatz 3 des Landesgebührengesetzes (LGebG) und §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Gemeinderat am 30.11.2021 folgende Satzung beschlossen:
Der Fellbacher Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.11.2021 eine Änderung der Satzung über die Erhebung von Bestattungsgebühren beschlossen.
(17.11.2021)
Der Gemeinderat hat am 26.10.2021 eine Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Fellbach über die Benutzung von städtischen Tageseinrichtungen für Kinder und Betreuungseinrichtungen für Schulkinder (Benutzungssatzung Einrichtungen für Kinder) beschlossen.
(07.07.2021)
Der Gemeinderat der Stadt Fellbach hat in seiner Sitzung am 22.06.2021 eine Neufassung der Schul- und Benutzungsordnung für die Musikschule Fellbach beschlossen.
(30.06.2021)
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Stadt Fellbach in seiner Sitzung am 22.06.2021 eine Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen.
(30.06.2021)
Der Gemeinderat der Stadt Fellbach hat in seiner Sitzung am 22.06.2021 die Grundordnung für den Natur-, Umwelt- und Klimaschutzausschuss beschlossen.
23.06.2021
Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit und das Inkrafttreten des Plans zur 5. Vorwegnahme der Entscheidung nach § 72 BauGB