Zensus 2022 – Eine neue Datenbasis für Deutschland
Mit Stichtag zum 15. Mai 2022 findet in diesem Jahr bundesweit der Zensus2022 statt. Der Zensus ist eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude-und Wohnungszählung kombiniert wird. Eine der zentralen Aufgaben des anstehenden Zensus ist die Ermittlung und Neufestlegung der Bevölkerungszahl für Deutschland und damit auch für die Bundesländer und Kommunen. Im Rahmen des Zensus wird ermittelt wie viele Menschen hier leben, wie sie wohnen und arbeiten. Alle Mitgliedstaaten der EU sind verpflichtet, diese Erhebung alle 10 Jahre durchzuführen. Neben der EU-Verordnung bildet die Rechtsgrundlage in Deutschland das Zensusgesetz 2022. Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder sind federführend für die Durchführung des Zensus 2022 verantwortlich. Unterstützt werden sie dabei von den Landkreisen und Kommunen über sog. Erhebungsstellen.
Was ist der Zensus?
Was ist die rechtliche Grundlage?
Die EU hat die Mitgliedsstaaten verpflichtet, seit 2011 alle zehn Jahre Bevölkerungsergebnisse zu erfassen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der anstehende Zensus von 2021 in das Jahr 2022 verschoben. In Deutschland ist die Vorbereitung und Durchführung im Zensusgesetz und im entsprechenden Ausführungsgesetz geregelt.
Wer wird befragt?
Die Grundlage des Zensus 2022 bilden, neben anderen Registern, die Melderegister der Kommunen. Zusätzlich wird in einer Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis ein Teil der Bevölkerung direkt befragt. Die ausgewählten Haushalte werden von sog. Erhebungsbeauftragten (Interviewer/innen) ab dem Stichtag (15. Mai) aufgesucht und die dort wohnhaften Personen befragt. Die Erhebungsbeauftragten sind sorgfältig ausgewählt und können sich ausweisen. Für die Bewohnerinnen und Bewohner besteht Auskunftspflicht. Der Erhebungstermin wird vorab angekündigt. Die betroffenen Haushalte erhalten ein Anschreiben mit Informationen zur Durchführung der Befragung. Die Fragen umfassen im Wesentlichen Angaben zu personenbezogenen Daten wie Namen, Geburtsdatum, Geschlecht, sowie Angaben über den Bildungsweg und über die aktuelle berufliche Tätigkeit.
Bürgerinnen und Bürger, die in Wohnheimen oder Gemeinschaftsunterkünften wohnen, werden über die Melderegister nicht immer vollständig erfasst. Deshalb wird dort bei allen Bewohnerinnen und Bewohnern eine Vollerhebung durchgeführt. In Gemeinschaftsunterkünften wie Alten-/Pflegeheimen, Flüchtlingsunterkünften, etc. ist die Einrichtungsleitung stellvertretend auskunftspflichtig.
Für die Gebäude- und Wohnungszählung im Zensus 2022 werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwalterinnen und Verwalter sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen befragt. Die Gebäude- und Wohnungszählung wird nicht von der Stadt, sondern vom Statistischen Landesamt durchgeführt.
Warum wird der Zensus durchgeführt?
Mit dem Zensus werden insbesondere die Bevölkerungszahlen auf einen aktuellen Stand gebracht.
Die amtliche Bevölkerungszahl ist wichtige Grundlage für zahlreiche rechtliche Regelungen. So werden auf dieser Basis Wahlkreise eingeteilt, die Stimmenverteilung im Bundesrat organisiert oder der Länderfinanzausgleich und der kommunale Finanzausgleich berechnet.
Diese Zahlen bilden also auch die Grundlage für Finanzzuweisungen der Landkreise und Kommunen. Korrekte und vollständige Auskünfte aller zu befragenden Haushalte tragen daher entscheidend dazu bei, die Einwohnerzahl der Stadt und damit die Höhe der zu erwartenden Finanzmittel richtig festzustellen.
Zudem liefert der Zensus wichtige Daten, die Grundlage für politische Entscheidungen auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene sind: Gibt es ausreichend Wohnraum, Schulen oder Plätze in Pflegeheimen? An welchen Stellen sollte der Staat, der Landkreis, die Kommune investieren? Wie viele Gebäude und Wohnungen sind in Deutschland vorhanden? Wo brauchen wir mehr altersgerechte oder familiengerechte Wohnungen?
Wo müssen Infrastrukturen/Verkehrsnetze an Bevölkerungszahl und Erwerbstätige angepasst werden? Wo ist Bedarf an Kindergärten, an Schulen, an Kindertagesstätten usw.
Datenschutz
Die Sicherheit der erhobenen Daten hat höchste Priorität. Alle Mitarbeitenden der statistischen Ämter und der Erhebungsstellen sowie die Interviewer unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht und der statistischen Geheimhaltungspflicht. Alle Daten werden stets digital verschlüsselt übermittelt und alle Unterlagen verschlossen übergeben.
Die personenbezogenen Daten werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt gelöscht und von den weiteren Angaben getrennt. So kann die Auswertung der Statistik erfolgen, ohne dass Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sind. Es findet keine Weitergabe von Daten an Dritte statt, auch an keine andere Behörde.
Erhebungsstelle Fellbach
Für die Umsetzung des Zensus in Fellbach wurde eine Erhebungsstelle im Rathaus Stadtteil Oeffingen eingerichtet. Dort werden alle Vorbereitungen getroffen, die Befragungen begleitet und sämtliche Aufgaben zur Durchführung des Zensus wahrgenommen. Die Vorbereitungen laufen bereits auf Hochtouren.
Aktuelles
Die Haushaltsbefragungen und Befragungen in Sonderbereichen zum Zensus 2022 sind so gut wie abgeschlossen. Bitte denken Sie als Auskunftspflichtige/r auch an die Beantwortung von Teil 2 der Erhebung. Hierfür wurden Ihnen online-Zugangsdaten oder Papierfragebogen übergeben. Dieser Teil der Erhebung ist ebenfalls verpflichtend. Auskunftspflichtige, die Teil 2 der Erhebung noch nicht beantwortet haben, erhalten in den nächsten Wochen ein Erinnerungsschreiben der Erhebungsstelle.