Kommunale Wärmeplanung

Aktuelles

Wärmenetzprüfgebiete im BürgerGIS

Im Rahmen der Wärmeplanung wurden 13 Gebiete identifiziert, in denen sich eine leitungsgebundene Wärmeversorgung (Wärmenetze) potenziell eignen könnte. Diese sog. "Wärmenetzprüfgebiete" werden schrittweise ab Anfang 2024 auf Umsetzbarkeit geprüft. Die Prüfung wird einige Zeit in Anspruch nehmen.

Wenn Sie prüfen möchten, ob Ihr Gebäude in einem Wärmenetzprüfgebiet liegt, können Sie das nun im Geoinformationssystem (BürgerGIS) der Stadt Fellbach. Im BürgerGIS können Sie auf der linken Seite unter "Themen" auswählen, welches Kartenmaterial Sie angezeigt bekommen möchten. Für die Darstellung der Wärmenetzprüfgebiete setzen Sie den Haken bei "Wärmeplanung". Die Prüfgebiete werden in der Stadtkarte farblich hervorgehoben.

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Wechselwirkung:  Kommunaler Wärmeplan (KWP) mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) und dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg beantwortet auf der eigenen Webseite wichtige Fragen zur Wechselwirkung der aktuellen Gesetze KWP<->GEG<->WPG. Anbei die Antworten auf zwei wichtige Fragen:

Löst der kommunale Wärmeplan automatisch die 65 Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht des GEG in Bestandsgebieten zum 01.01.2024 aus?

NEIN! Die 65 %-EE-Pflicht beim Heizungstausch in Bestandsgebäuden sowie in Neubauten außerhalb von Neubaugebieten, gilt spätestens ab dem 01.07.2028 in Fellbach. Die 65 %-EE-Pflicht gilt vor dem 01.07.2028, wenn die Kommune zusätzlich zum Wärmeplan Gebiete zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder Wasserstoffnetzausbaugebiete ausweist - vrsl. per Satzung.

Für Neubauten in Neubaugebieten gilt die 65-%-EE-Pflicht bereits ab dem 01.01.2024.

Hinweis: Aufgrund steigender CO2-Bepreisung von fossilen Energieträgern (u.a. Heizöl, Erdgas) in den nächsten Jahren, sollte bereits heute auf ein Heizsystem mit hohem Anteil Erneuerbarer Energien gesetzt werden. Lassen Sie sich frühzeitig beraten.

     

Muss der Fellbacher Wärmeplan aufgrund des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) des Bundes nochmal überarbeitet werden?

NEIN! Der Fellbacher Wärmeplan hat Bestandsschutz und muss erst bei der gesetzlich vorgeschriebenen Fortschreibung nach dem Wärmeplanungsgesetz erstellt werden.

Weitere Fragen und Antworten des Ministeriums finden Sie hier

Hintergrund zum KWP

Die Stadt Fellbach ist nach § 7d Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) dazu verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2023 einen kommunalen Wärmeplan im Sinne von § 7c Absatz 2 KSG BW zu erstellen. Diese Verpflichtung besteht aktuell für die Stadtkreise und Großen Kreisstädte mit einer Bevölkerungszahl von mindestens 20.000 in Baden-Württemberg, um die dezentrale Wärmewende voranzutreiben.
Mit der Novelle des KSG BW wird die verpflichtende Erstellung eines KWP nun im § 27 Absatz 3 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz BW (KlimaG BW) weitergeführt - KlimaG BW gültig ab 11.02.2023.

Ziel

Der kommunale Wärmeplan ist eine wichtige Grundlage für die Transformation zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis 2040. Hierbei wird die Wärmeversorgung in allen Sektoren (Haushalte, GHD, Industrie und Kommune) in Fellbach betrachtet. Zusätzlich wird ein Blick auf die zukünftige Entwicklung der Infrastruktur für Wärme-, Gas- und Stromnetze geworfen.

Inhalt

Der kommunale Wärmeplan wird anhand der folgenden Abschnitte von der greenventory GmbH aus Freiburg im Breisgau erstellt:

(1) Bestandsanalyse des Wärmebedarfs und der Versorgungsinfrastruktur
(2) Potenzialanalyse von Abwärme und erneuerbare Energien
(3) Zielszenario einer klimaneutralen Versorgung bis 2040, mit Zwischenziel 2030
(4) Wärmewendestrategie & Maßnahmenkatalog

In den ersten fünf Jahren, folgend auf die Veröffentlichung des Wärmeplans, muss mit der Umsetzung von mindestens fünf Maßnahmen begonnen werden.

Der kommunale Wärmeplan wird nach Abschluss, unter Einhaltung der DSGVO, auf der gemeindeeigenen Internetseite veröffentlicht.

Synergien mit anderen Projekten

Im gleichen Zeitraum finden weitere Projekte/Untersuchungen in Fellbach statt, von denen (Teil-)Ergebnisse für den KWP verwendet werden bzw. Ergebnisse des KWP in diese einfließen sollen. Dazu gehören:

1. Integriertes Klimaschutzkonzept (IKK): Überschneidungen finden sich insbesondere in den Potenzialanalysen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien.

2. IBA'27: Im räumlich abgegrenzten IBA-Gebiet in Fellbach werden u.a. energetische Konzepte erarbeitet, die in den KWP einfließen können.

Projektstand

KWP-Maßnahme: Solarenergie-Strategie

Eine Maßnahme, mit der nach Abschluss der Wärmeplanung Ende 2023 begonnen werden soll, ist die Aufstellung einer "Solarenergie-Strategie" für Fellbach. Diese Strategie wird von der Stadt Fellbach gemeinsam mit den Stadtwerken Fellbach ausgearbeitet.

Die Projektvorstellung anhand einer Präsentation im Gemeinderat am 27.09.2023 können Sie als pdf.-Datei hier herunterladen:

Solarstrategie_Fellbach.pdf

Kontakt

Marcel Katzwinkel

Projektleiter Kommunale Wärmeplanung

Telefon: 0711 5851-5538

E-Mail: marcel.katzwinkel(at)fellbach.de

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