Erläuterungsvideo zur Kommunalen Wärmeplanung
In dem 1:40-minütigen Video wird erklärt, welche Inhalte der Wärmeplan enthält und wofür dieser erstellt wird.
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Unterlagen zum Download
- Endbericht KWP-Fellbach (pdf.-Datei): Kommunaler Wärmeplan Fellbach
- Präsentationsfolien (pdf.-Datei): Bürgerinformationsveranstaltung vom 24.11.2023 zum Wärmeplan und GEG
Weitere Informationen
Ergebnisse des Kommunalen Wärmeplans
Für die Bestandsanalyse wurden unter anderem Daten zu Energieträger- und Wärmeverbräuchen sowie das Alter von Heizungssystemen und Gebäuden erhoben.
Die Ergebnisse zeigen auf, dass der Sektor „privates Wohnen“ mit 65,7 % den größten Wärmebedarf in Fellbach hat. Dadurch kommt den Bürgerinnen und Bürgern beim Gelingen der Wärmewende eine besondere Bedeutung zu.
Für die Wärmeerzeugung kommen mit 85,2 % fast ausschließlich fossile Energieträger (Erdgas 73,1 % und Heizöl 12,1 %) zum Einsatz. Um das Landesziel einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis 2040 zu erreichen, muss der aktuell hohe Anteil fossiler Energieträger komplett durch Erneuerbare Energien ersetzt werden.
Die Altersstruktur der Fellbacher Gebäude zeigt auf, dass rd. 80 % vor Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung (01. Nov. 1977) erbaut wurden und ein entsprechend höheres Sanierungspotenzial haben. Neben der Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung, ist die Reduktion des Wärmebedarfs ein wichtiger Baustein.
Ein Großteil (rd. 68 %) der Heizsysteme sind bereits 15 Jahre oder älter.
Technische Potenziale Erneuerbare Energien
In der Potenzialanalyse erfolgte die strukturierte Erfassung von Energiequellen für die erneuerbare Strom- und Wärmeerzeugung auf der Gemarkung in Fellbach. Die Ergebnisse geben Auskunft über die potenziell verfügbare Menge als auch räumliche Verortung Erneuerbarer Energieträger. Anhand dieser übergeordneten Betrachtung können gezielte Prüfungen zur Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit dieser Energieträger vorgenommen werden.
Für den Wärmeplan wurde das technische Potenzial analysiert.
Basierend auf den Ergebnissen der Potenzialanalyse sollen zu Flusswärme, oberflächennahe Geothermie sowie Windkraft vertiefte Untersuchungen stattfinden - siehe KWP-Startmaßnahmen.
Sanierungspotenzial
In der Bestandsanalyse wurde aufgezeigt, dass rd. 80 % der Fellbacher Gebäude vor der ersten Wärmeschutzverordnung errichtet wurden und daher ein höheres Sanierungspotenzial aufweisen.
Die Untersuchung zeigt, dass durch umfassende Sanierungsmaßnahmen ein Reduktionspotenzial von bis zu 158 GWh bzw. 43 % des Gesamtwärmeverbrauchs in Fellbach, bis 2040, realisiert werden könnte.
Das Zielszenario beschreibt den möglichen Endzustand einer klimaneutralen Wärmeversorgung und diente als Ausgangspunkt für die Maßnahmen- und weitere Energieinfrastrukturentwicklung.
Neben dem vollständigen Ersatz fossiler Energieträger durch Erneuerbare Energien ist eine Reduktion des allgemeinen Wärmebedarfs notwendig. Ein deutlich verringerter Wärmebedarf lässt sich leichter durch regenerative Energieträger decken. Im Szenario wird von einer Reduktion des Gesamtwärmebedarfs in Höhe von 158 GWh (43 %) bis 2040 ausgegangen.
Im Versorgungsszenario 2040 wird die Wärmepumpe eine zentrale Rolle für die Wärmeversorgung in Einzelversorgungsgebieten einnehmen. Auch wird der weitere Ausbau der leitungsgebundenen Wärmeversorgung über Wärmenetze von Bedeutung sein. Im Wärmeplan wurden 13 Gebiete (sog. Wärmenetzprüfgebiete) identifiziert die auf Umsetzbarkeit dieser Versorgungsart detailliert geprüft werden sollen.
Im Wärmeplan sind 8 Maßnahmen benannt, mit denen die Stadt gemeinsam mit den Stadtwerken Fellbach in den ersten 5 Jahren beginnen möchten.
Startmaßnahmen:
- Untersuchung der Wärmenetzprüfgebiete auf Umsetzbarkeit
- Erstellung eines Standortkonzepts zu Heizzentralen in den Wärmenetzprüfgebieten
- Untersuchung der Geothermie-Potenziale für den Einsatz in Wärmenetzen
- Prüfung der Nutzbarkeit der Flusswärme des Neckars (Großwärmepumpe)
- Integriertes Quartierskonzept im IBA-Gebiet
- Gesamtstädtische Solarenergiestrategie
- Überarbeitung des städtischen Förderprogramms
- Machbarkeitsstudie zu Windkraft auf dem Kappelberg
Weitere Informationen zu den einzelnen Maßnahmen finden Sie auf unserer Seite KWP-Maßnahmen.
FAQ
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument für die gesamte Stadt Fellbach und soll einen Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2040 aufzeigen.
Der Wärmeplan stellt keine Detailplanung dar und kann daher keine konkreten Aussagen zu einzelnen Gebäuden liefern.
Nein!
Die 65%-EE-Pflicht (GEG) gilt in Fellbacher Bestandsgebieten, d.h. außerhalb von Neubaugebieten, ab dem 01.07.2028.
Basierend auf dem Kommunalen Wärmeplan kann die Gemeinde abgegrenzte Gebiete zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder Wasserstoffnetzausbaugebiete ausweisen. In diesen Gebieten greift die 65%-EE-Pflicht des GEG einen Monat nach Beschluss.
In Neubaugebieten gilt die 65 %-EE-Pflicht bereits ab dem 01.01.2024.
Nein!
Der kommunale Wärmeplan löst keine Pflicht zum Austausch fossiler Heizsysteme aus.
Beim Heizungstausch sind u.a. die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu beachten.
Ein Einbau ist weiterhin möglich, jedoch müssen die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beachtet werden:
In Neubaugebieten
Ab 01.01.2024 muss mindestens 65 % der Wärme mit erneuerbaren Energien (EE) erzeugt werden.
In Bestandsgebieten
Ab 01.07.2028 muss mindestens 65 % der Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugt werden.
Bei einem Heizungstausch zwischen dem 01.01.2024 und 30.06.2028 muss sichergestellt werden, dass die steigenden EE-Anteile nach § 71 Abs. 9 GEG erfüllt werden:
- Ab 01.01.2029: mind. 15 % (das EWärmeG verpflichtet jedoch bereits heute zu einem 15 %-EE-Anteil)
- Ab 01.01.2035: mind. 30 %
- Ab 01.01.2040: mind. 60 %
Seit 01.01.2024 besteht, vor Einbau einer Öl- oder Gasheizung, die Pflicht zur Beratung in Bezug auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung sowie einer möglichen Unwirtschaftlichkeit, aufgrund steigender CO2-Preise.
Der Ausbau der leitungsgebundenen Wärmeversorgung über Wärmenetze wurde im Wärmeplan auch betrachtet. In enger Abstimmung mit den Stadtwerken Fellbach wurden insgesamt 13 Gebiete identifiziert, die sich für Wärmenetze potenziell eignen können.
Die 13 Wärmenetzprüfgebiete werden ab Anfang 2024 auf Umsetzbarkeit detailliert untersucht.
Weitere Informationen und FAQ zu den Wärmenetzprüfgebieten finden Sie auf unserer Seite zu den Wärmenetzprüfgebieten
Wärmenetzprüfgebiete im Fellbacher BürgerGIS
Ob Ihr Gebäude in einem Wärmenetzprüfgebiet liegt können Sie im Fellbacher BürgerGIS (Geoinformationssystem) einsehen. Im BürgerGIS können Sie auf der linken Seite unter "Themen" auswählen, welches Kartenmaterial Sie angezeigt bekommen möchten. Für die Darstellung der Wärmenetzprüfgebiete setzen Sie den Haken bei "Wärmeplanung". Die Prüfgebiete werden in der Stadtkarte farblich hervorgehoben. Zum BürgerGIS
Photovoltaik
Mit unserem PV-Rechner können Sie das Photovoltaikpotenzial auf Ihrem Gebäudedach oder für Balkonsolaranlagen prüfen sowie eine erste Wirtschaftlichkeitsberechnung vornehmen. Zum PV-Rechner
Gebäudesanierung und Beratungsangebote
Informationen rund um die Gebäudesanierung inkl. Sanierungsrechner sowie zu entsprechenden Beratungsangeboten (auch zum Heizungstausch) und Fördermittel finden Sie auf unserer Seite zur Gebäudesanierung