Europawahl 2019
Die Wahl zum 9. Europäischen Parlament fand am 26. Mai 2019 statt.
Wahlergebnis
Wahlberechtigung
Sie sind für die Europawahl wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag
- Deutsche/r nach Art. 116 des Grundgesetzes oder Unionsbürger/in sind,
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten (seit 26. Februar 2019)
a) in der Bundesrepublik Deutschland oder
b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch die außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Ausland lebenden Deutschen (sog. Auslandsdeutsche) an der Europawahl teilnehmen. Auskünfte erteilt das Wahlamt.
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger müssen sich entscheiden, ob sie in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in der Bundesrepublik bei der Europawahl teilnehmen möchten.
Europawahl 2024
Die Wahl zum 10. Europäischen Parlament findet im Frühjahr 2024 statt.
Weitere Infos zur Europawahl
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