Bundestagswahl 2021
Die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag fand am 26. September 2021 statt.
Wahlergebnis
Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt. Sie wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wählt man die Landesliste einer Partei.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt ist wer am Wahltag,
- Deutsche/r im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes ist,
- mindestens 18 Jahre alt ist,
- seit mindestens 3 Monaten die Hauptwohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
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Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie
1. nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
2. aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
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weitere Informationen zur Wahlberechtigung von Auslandsdeutschen finden Sie hier.
Weitere Infos zur Bundestagswahl
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