Meldebescheinigung beantragen
Zur Vorsprache ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Einen Termin können Sie online unter folgendem Link vereinbaren: Online-Terminvereinbarung
Donnerstags von 13-18 Uhr ist eine Vorsprache ohne Termin möglich.
Ebenso können Sie eine Meldebescheinigung auch online unter Verwendung der Online-Ausweisfunktion
oder schriftlich per E-Mail oder Post beantragen.
Bei einer Onlinebeantragung unter Verwendung der Online-Ausweisfunktion ist die Meldebescheinigung gebührenfrei!
Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein.
Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen,
beispielsweise für:
- Heirat beim Standesamt
- Zulassungsstelle
- Banken
- Rentenversicherung
- Jobcenter
Es gibt zwei Arten von Meldebescheinigungen:
- Einfache Meldebescheinigung
Diese enthält folgende Daten: Familienname, frühere Namen, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Ordensname, Künstlername, Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
- Erweiterte Meldebescheinigung
Diese enthält zusätzlich zu den Daten der einfachen Meldebescheinigung, folgende Angaben: Zuzugs- und Einzugsdatum, alle historischen Wohnungen innerhalb von Fellbach, Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit, Familienstand sowie die Familienangehörigen
die Meldebehörde Ihres Wohnorts
Meldebehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Vollmacht zur Abholung einer Meldebescheinigung oder Abgabe des ausgefüllten Meldescheines
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Meldebescheinigung beantragen - Online Antrag
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Meldebescheinigung-Antrag
Sie müssen die Meldebescheinigung beim Einwohnermeldeamt beantragen.
Der Antrag kann online (über das Serviceportal von service-bw), schriftlich (auch per E-Mail) oder mündlich bei persönlicher Vorsprache gestellt werden.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Bitte geben Sie bei der Antragstellung an, ob Sie eine einfache oder erweiterte Meldebescheinigung benötigen.
Folgende Unterlagen sind notwendig:
- Wenn Sie den Antrag persönlich stellen: Vorlage von Personalausweis oder Reisepass
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen: Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
Bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort
Die Gebühr für eine einfache Meldebescheinigung beträgt: 9,00€
Eine erweiterte Meldebescheinigung kostet: 12,00€
Bei einer Onlinebeantragung unter Verwendung der Online-Ausweisfunktion ist die Meldebescheinigung gebührenfrei!
Für Sozialleistungen, wie zum Beispiel: Krankenversicherung, Rentenversicherung, Kindergeld, Wohngeld, Jobcenter
ist die Meldebescheinigung gebührenfrei. Ein entsprechender Nachweis muss bei der Beantragung zwingend vorgelegt/beigefügt werden.
Bei schriftlicher Antragstellung per Post oder E-Mail, wird Ihnen die Meldebescheinigung zusammen mit einem Gebührenbescheid per Post zugesendet.
Sie wohnen mittlerweile im Ausland, haben aber mal in Fellbach gewohnt und brauchen eine Meldebescheinigung?
In diesem Fall können Sie nur eine erweiterte Meldebescheinigung erhalten, da Sie nicht mehr aktuell in der Gemeinde gemeldet sind.
Bitte überweisen Sie in diesem Fall, die anfallende Gebühr von 12,00€ vorab an uns und geben Sie bitte als Verwendungszweck,
"Meldebescheinigung" und Ihren Namen an. Bitte fügen Sie den Zahlungsnachweis Ihrem schriftlichen Antrag bei.
- § 18 Meldebescheinigung