Lebenspartnerschaftsurkunde - weitere Ausfertigungen beantragen

Bei der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten.
Sie können jederzeit weitere Ausfertigungen beantragen, zum Beispiel für Rentenangelegenheiten und zur Änderung von Ausweispapieren.

Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält:

  • die Vor- und Familiennamen der Lebenspartnerinnen beziehungsweise Lebenspartner
    • zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft und
    • gemäß dem Eintrag im Lebenspartnerschaftsregister zum Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde
  • Ort und Tag der Geburt
  • die Religionszugehörigkeit, wenn sie sich aus dem Lebenspartnerschaftsregister ergibt und
  • Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft
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Mitarbeiter
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zuständige Stelle
  • für Lebenspartnerschaften, die bis zum 31. Dezember 2011 begründet wurden:
    • bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Landratsamt:
      das Standesamt am Ort des Landratsamtes
    • bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Stadtkreis: das Standesamt dieser Gemeinde
  • für Lebenspartnerschaften, die seit dem 1. Januar 2012 begründet wurden: das Standesamt der Gemeinde, in deren Bezirk eine der Partnerinnen oder einer der Partner den Wohnsitz hat oder sich gewöhnlich aufhält
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Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind folgende Personen, wenn sie über 16 Jahre alt sind:

  • Lebenspartnerinnen und Lebenspartner,
  • Vorfahren, beispielsweise Eltern und Großeltern,
  • Nachfahren, beispielsweise Kinder, Enkel und Urenkel sowie
  • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder einen vollstreckbaren Titel)
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Verfahrensablauf

Sie können die Urkunde  per Fax, Mail oder auf postalischem Wege anfordern.
Bitte formulieren Sie hierfür, was genau Sie anfordern möchten und legen eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses bei.
Die Urkunde wird Ihnen mit einem Gebührenbescheid zugeschickt.

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Erforderliche Unterlagen
  • bei persönlichem Erscheinen: gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
    • Ausweis der bevollmächtigten Person
  • Nachweis des rechtlichen Interesses: beispielsweise Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel
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Frist/Dauer

keine

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Kosten/Leistung

Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister: je EUR 20,00

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Rechtsbehelf

Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

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Sonstiges

keine

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Rechtsgrundlage