Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen
Zur Vorsprache ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Einen Termin können Sie online unter folgendem Link vereinbaren: Online-Terminvereinbarung
Donnerstags von 13-18 Uhr ist eine Vorsprache ohne Termin möglich
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben.
Die Auskunft dient auch als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, beispielsweise wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (zum Beispiel Gaststättenbetrieb, Makler) oder ein überwachungsbedürftiges Gewerbe (zum Beispiel Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen, Reisebüro) ausüben möchten.
Im Gewerbezentralregister erfasst werden:
- Ablehnung des Antrags auf Zulassung zu einem Gewerbe, Rücknahme und Widerruf von erteilten Zulassungen, Gewerbeuntersagungen, Ablehnung des Antrags auf Erteilung eines Befähigungsscheins nach § 20 des Sprengstoffgesetzes sowie dessen Entzug, Entzug der Befugnis zur Einstellung oder Ausbildung von Auszubildenden, Verbot der Beschäftigung, Beaufsichtigung, Anweisung oder Ausbildung von Kindern und Jugendlichen,
- Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe,
- Bußgeldentscheidungen zu Geldbußen von mehr als 200 EUR im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung sowie
- bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung.
- wenn Sie Ihren Antrag persönlich stellen: die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der Ihr Gewerbebetrieb seinen Betriebssitz hat oder haben wird
- wenn Sie Ihren Antrag schriftlich aus dem Inland stellen: die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der Ihr Gewerbebetrieb seinen Betriebssitz hat oder haben wird
- wenn Sie Ihren Antrag schriftlich aus dem Ausland stellen: das Bundesamt für Justiz
- wenn Sie Ihren Antrag elektronisch stellen: das Bundesamt für Justiz
- für natürliche Personen:
- Sie müssen den Antrag persönlich stellen
- für juristische Personen:
- der Antrag muss durch die gesetzliche Vertreterin/den gesetzlichen Vertreter der Firma gestellt werden
Antragstellung für natürliche Personen:
Sie können den Antrag stellen:
Dafür benötigen Sie:
1. Ihren elektronischen Personalausweis oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit
freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
2. Ihre 6-stellige PIN
3. ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät, um sich online auszuweisen
4. die kostenlose AusweisApp2
5. gegebenenfalls ein digitales Erfassungsgerät wie Scanner oder Digitalkamera, damit Sie Nachweise hochladen können
- persönlich bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes (Bürgerbüro) gegen Vorlage Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses
Die Bevollmächtigung einer anderen Person ist nicht möglich! - schriftlich bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes unter Nennung Ihrer Personaldaten (Geburtstag, Geburtsname, eventuell abweichender Familienname, Vorname/n, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift). In diesem Fall muss die Unterschrift auf dem Antragsschreiben amtlich oder öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Antragstellung müssen Sie angeben, ob der Gewerbezentralregisterauszug an Sie oder eine Behörde versendet werden muss.
Antragstellung für juristische Personen:
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Gewerbeamt am Sitz Ihres Betriebes.
Das Gewerbeamt Fellbach erreichen Sie hier.
Für Personen im Inland
für natürliche Personen / Privatpersonen:
- bei persönlicher Antragstellung:
- Identitätsnachweis durch Personalausweis oder Reisepass, ggf. zusätzlichen Staatsangehörigkeitsnachweis,
- bei schriftlicher Antragstellung:
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit amtlich beglaubigten Personendaten und amtlich beglaubigter Unterschrift,
- bei elektronischer Antragstellung:
- Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel, jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und 6-stelliger PIN, ein geeignetes Smartphone oder Kartenlesegerät, AusweisApp2
- gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die die Auskunft bestimmt ist, sowie der Verwendungszweck oder das Geschäftszeichen
für juristische Personen:
- bei persönlicher Antragstellung:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin der Firma (bei Vorlage des Reisepasses: zusätzlich aktuelle Meldebescheinigung),
- bei elektronischer Antragstellung:
- Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel, jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und 6-stelliger PIN, ein geeignetes Smartphone oder Kartenlesegerät, AusweisApp2
- Auszug aus dem Handelsregister,
- gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die die Auskunft bestimmt ist, sowie der Verwendungszweck oder das Geschäftszeichen
- Schriftliche Antragstellung beim Gewerbezentralregister ist nicht möglich.
Für Personen im Ausland
Für natürliche Personen / Privatpersonen:
- Sie können den Antrag schriftlich oder über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz stellen.
- Bei schriftlicher Antragstellung nutzen Sie das Formular "Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei einer Person mit Wohnsitz im Ausland“ und senden es direkt an das Bundesamt für Justiz.
- Es ist ein gesonderter Nachweis mit amtlich beglaubigten Personendaten und amtlich beglaubigter Unterschrift nötig
- bei schriftlichem Antrag Kopie des Zahlungsnachweises über die Gebühr in Höhe von 13 EUR.
- Reichen Sie im Falle eines schriftlichen Antrags alle erforderlichen Unterlagen direkt beim Bundesamt für Justiz ein.
Für juristische Personen:
- Sie können den Antrag schriftlich oder über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz stellen.
- Bei schriftlicher Antragstellung nutzen Sie das Formular „Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei einer Person mit Wohnsitz im Ausland“ mit amtlich beglaubigten Personendaten und amtlich beglaubigter Unterschrift des gesetzlichen Vertreters oder der gesetzlichen Vertreterin beziehungsweise der im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragenen bevollmächtigten Person des Gewerbebetriebs
- Auszug aus dem Handelsregister
- Kopie des Zahlungsnachweises über die Gebühr in Höhe von 13 EUR.
- Reichen Sie im Falle eines schriftlichen Antrags alle erforderlichen Unterlagen direkt beim Bundesamt für Justiz ein.
Es gibt keine Frist.
13,00€ je Auskunft
Beanstandungen der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und sonstige Anträge, die in Form eines Justizverwaltungsakts mittels Bescheid abzulehnen sind, können mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung angefochten werden.
Das Gewerbezentralregister enthält nicht die Daten aller Gewerbetreibenden in Deutschland. Diese finden Sie im Gewerberegister, das Informationen zum Betriebsinhaber oder zur Betriebsinhaberin wie Name, Geburtsdatum und Anschrift sowie zum Betrieb wie Geschäftsführung, Anschriften und angemeldete Tätigkeit enthält.
- § 150 Auskunft auf Antrag der betroffenen Person
- § 150a Auskunft an Behörden oder öffentliche Auftraggeber
- 150e Elektronische Antragstellung
- Auszug aus dem Gewerberegister beantragen
- Personalausweisportal zu AusweisApp2 und Kartenlesegerät
- Informationen des Bundesamtes für Justiz