Wohngeld: „Wartezeiten lassen sich leider nicht vermeiden“


Der Kreis der Berechtigten wurde durch das neue Wohngeld-Plus-Gesetz deutlich ausgeweitet. Im vergangenen Jahr wurden in Fellbach 1440 Anträge auf Wohngeld gestellt. Das zuständige Amt für Soziales und Teilhabe geht davon aus, dass diese Zahl nach der Gesetzesneufassung auf bis zu 3000 oder mehr im Jahr 2023 anwachsen wird. „Wir raten grundsätzlich dazu, einen Antrag zu stellen“, erklärt Christine Hug, Leiterin des Amtes.

Die Antragsteller müssen voraussichtlich etwas Geduld mitbringen. „Das neue bundesweite Verfahren ist nicht einfacher geworden und benötigt etwas Zeit“, so Hug. Zumal alle zuständigen Ämter und Fachleute mit einem deutlichen An-stieg der Antragszahlen rechnen. „Und das ist auch richtig! Wir können nur an alle appellieren den Antrag zu stellen, damit die Daten vorliegen und sie überhaupt die Möglichkeit haben, Wohngeld zu erhalten“, forderte die Amtsleiterin auf. Selbst wenn die Bearbeitungszeiten sich verlängerten, verfallen die Ansprüche auf Wohngeld nicht. „Die Gelder werden auch rückwirkend ausgezahlt.“

Die Antragsstellung ist grundsätzlich kostenfrei und kann sowohl digital als auch analog im Rathaus erfolgen. „Bisher nutzt jeder Dritte das Online-Verfahren“, erläutert Thomas Müller, der zuständige Sachbearbeiter. Der Gesetzgeber hat mit dem Wohngeld-Plus auf die steigende Preisentwicklung reagiert. In der neuen Berechnungsformel wurden unter anderem gestaffelt die Haushaltsgröße sowie eine Klima- und eine Heizkostenkomponente eingeführt. Außerdem erfolgte eine Anhebung der Einkommensgrenze und der Miethöchstbeträge. Auch Eigentümer von selbst genutzten Wohnungen könnten in der Form eines Lastenausgleiches vom Wohngeld profitieren. Es lasse sich nicht vorhersagen, bis zu welchen Einkommensgrenzen, Wohngeld bezahlt würde, da viele Faktoren miteingerechnet werden. „Die Entlastung kann auch von Menschen mit mittleren Einkommen gelten – da die Lebenshaltungskosten insgesamt deutlich angewachsen sind“, erklärt Müller. Daher der Appell, auf jeden Fall einen Antrag zu stellen.

Bereits in den vergangenen Jahren ist die Anzahl der Wohngeldempfänger gestiegen. Wurde bei der Einführung des Wohngeldes im Jahr 2017 noch 860 Anträge in Fellbach bearbeitet, stieg die Zahl auf 1440 im Jahr 2022. Durch die geänderten Kriterien rechnen aber alle Experten damit, dass sich die Zahlen 2023 verdreifachen. Bundesweit könnte die Zahl der Empfänger daher von knapp 700.000 auf ungefähr zwei Millionen anwachsen. „Es ist leider nicht zu erwarten, dass trotz aller Vorbereitungen im Vorfeld bei einem solch neuen Verfahren alles reibungslos von Beginn an läuft“, bittet Christine Hug die Antragssteller um Verständnis.

Weitere Informationen sowie das Antragsformular sind auf der Homepage der Stadt Fellbach (www.fellbach.de) eingestellt.

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Redakteur / Urheber
© Sabine Laartz (Stadt Fellbach)