Für die Bodenrichtwerte reicht der Blick ins Register


Wie hoch ist der Bodenrichtwert von bestimmten Grundstücken? Zum Jahresbeginn hat der Gutachterausschuss Unteres Remstal, zu dem die Kommunen Kernen, Weinstadt und Fellbach gehören, diese Daten über das landesweite Portal „Bodenrichtwertinformationssystem-BW“ (BORIS-BW) zur Verfügung gestellt. Über diese Plattform werden ab Juli 2022 auch die Bodenrichtwerte hinterlegt, die für die Berechnung der Grundsteuer notwendig sind.

Bisher haben viele Kommune die Bodenrichtwerte über das kommunale Geoinformationsportal (GIS) der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Daten konnten vielfach über die Webseiten der Städte abgerufen werden. Mit den Änderungen bei der Berechnung der Grundsteuer sowie dem Willen des Landes und des Bundes, einheitliche, vergleichbare Daten zur Verfügung zu stellen, wurde im August 2019 BORIS-BW freigeschaltet. Das landesweite Portal ist eingebunden ins deutschlandweite Kataster und wird vom Landesamt für Geoinformation und Landesentwicklung im Speziellen von der Zentralen Geschäftsstelle für Grundstückswertermittlung (ZGG) verantwortet.

Um die Daten in BORIS-BW abrufen zu können, sind bestimmte Dateiformate sowie digitale Aufbereitungen notwendig. Nachdem der Gutachterausschuss Unteres Remstal in den vergangenen Monaten die hinterlegten Grunddaten der Mitgliedskommunen bearbeitet, strukturiert und aufbereitet hat, wurden nicht nur die neuen Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020 Ende 2021 veröffentlicht, sondern auch die Daten im landesweiten Portal BORIS-BW hochgeladen. Über dieses Portal werden alle Datensätze einheitlich dargestellt und Kartenausschnitte können vergrößert werden. Die Suche erfolgt nach Flurstücksnummern oder Adressen. Sollten weiterführende Informationen hinterlegt sein, können sie ebenfalls abgerufen werden.

Neben diesen allgemeinen Informationen wird auch das Finanzamt ab Juli 2022 über BORIS-BW die notwendigen Angaben zur Berechnung der Grundsteuer abrufen. Bis dahin werden die Bodenrichtwerte allerdings nochmal aktualisiert. Während laut dem Baugesetzbuch die Daten regelmäßig alle zwei Jahre neu berechnet werden – und zwar anhand der realen Verkäufe in den Kommunen, ist für die Grundsteuer eine neue Berechnung der Bodenrichtwerte notwendig. Diese Erhebung muss bis Ende Juni 2022 abgeschlossen sein und die Daten sind dann ab 1. Juli 2022 über BORIS-BW verfügbar.

Weitere Informationen:
Blick aufs Portal: www.zgg-bw.de/BORIS-BW/

Gutachterausschuss Unteres Remstal: www.fellbach.de/gutachterausschuss

Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Marktplatz 1, 70734 Fellbach, E-Mail gutachterausschuss(at)fellbach.de, Telefon 0711 5851-250 (für Fellbach), Telefon 0711 5851-5820 (für Kernen i.R.) und Telefon 5851-5803 (für Weinstadt)

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Redakteur / Urheber
© Sabine Laartz (Stadt Fellbach)