Notbetreuung für Grundschulkinder


Die Die Coronaverordnung lässt zu, dass bei einem Inzidenzwert zwischen 100 und 165 Kinder in Schulkindeinrichtungen betreut werden. Das betrifft Kinder, die einen Anspruch auf Notbetreuung haben oder in Präsenz beschult werden. Da während der Pfingstferien jedoch gar keine Kinder beschult werden, kann bei diesem Inzidenzwert ausschließlich eine Notbetreuung stattfinden.

Das Anmeldeformular wird auf der städtischen „Corona-Seite“ unter www.corona-fellbach.de/Kinderbetreuung bereitgestellt. Pro Klassenstufe können während dieser Notbetreuung laut Coronaverordnung täglich maximal zehn Kinder betreut werden. Sollten mehr Kinder angemeldet werden, versuchen die Einrichtungen, die Betreuung zumindest an einzelnen Tagen zu ermöglichen.

Sinkt der Inzidenzwert an fünf Werktagen in Folge unter 100, darf die Einrichtung ab dem übernächsten Tag für alle während der Ferien angemeldeten Kinder geöffnet werden. Das kann aber rechnerische frühestens am 27. Mai sein. Weitere Informationen hierzu folgen.

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