Wahlbenachrichtungen werden zugestellt

Versand der Briefwahlunterlagen beginnt ab Mitte Februar

Wer am Wahltag sein Wahllokal nicht aufsuchen kann, hat die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen. Aufgrund der aktuellen Situation empfiehlt es sich, den Antrag auf Briefwahl per Formular zu stellen, um sich selbst und die Mitarbeiter des Wahlamts der Stadt zu schützen. Dafür stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Die Briefwahlunterlagen können online unter www.fellbach.de beantragt werden. Genutzt werden kann auch der QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Man kann zur Beantragung der Briefwahlunterlagen auch die ausgefüllte und unterschriebene Wahlbenachrichtigung in einem frankierten Briefumschlag an die Stadt Fellbach zurückschicken oder die ausgefüllte und unterschriebene Wahlbenachrichtigung in einen Briefkasten der Stadtverwaltung (Verwaltungsstellen Schmiden und Oeffingen, Rathaus Fellbach) einwerfen. Oder man fordert die Unterlagen per Fax an 0711 5851-300 „Wahlamt“ oder per E-Mail an wahlamt(at)fellbach.de unter Angaben von Namen, Wohnanschrift und Geburtsdatum an. Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt ab Mitte Februar. Der Wahlbrief mit der Stimmabgabe muss dann spätestens am Wahltag, Sonntag, 14. März, um 18.00 Uhr bei der Stadt Fellbach eingegangen sein.

Weitere Informationen zur Landtagswahl gibt es bei den Mitarbeitern des Wahlamts der Stadt Fellbach,  0711 5851 158, E-Mail wahlamt(at)fellbach.de und auf der Homepage der Stadt www.fellbach.de.
^
Download