Sie sind neu nach Fellbach gezogen oder ziehen innerhalb Fellbachs um oder möchten sich aus Fellbach abmelden, weil Sie ins Ausland ziehen?
Wenn Sie sich anmelden oder ummelden möchten, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde vorsprechen.
Zur Vorsprache beim Einwohnermeldeamt Fellbach ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Oder Sie kommen Donnerstags zwischen 13-18 Uhr ohne Termin bei uns vorbei.
Einen Termin können Sie ganz einfach online vereinbaren: Terminvereinbarung
Weitere Informationen und welche Unterlagen alle benötigt werden, finden Sie in den unteren Abschnitten.
Wohnsitz anmelden
Wenn Sie neu nach Fellbach ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen, nachdem Sie eingezogen sind anmelden.
Eine Anmeldung vor Einzug, in die Zukunft ist nicht möglich.
Um sich anzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.
Sie bekommen anschließend eine schriftliche Bestätigung in Form einer kostenlosen amtlichen Meldebestätigung.
Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls anmelden, wenn diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und mit Ihnen umziehen.
Zur Vorsprache ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Einen Termin können Sie online unter folgendem Link vereinbaren: Online-Terminvereinbarung
Donnerstags von 13-18 Uhr ist eine Vorsprache ohne Termin möglich
- Personalausweis oder Reisepass im Original
- ggf. Aufenthaltstitel (mit Zusatzblatt)
- Ausweise der Familienangehörigen: Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie die Geburtsurkunde (Original) vorlegen.
- Bei allein Sorgeberechtigten ist ein Sorgerechtsnachweis für das Kind vorzulegen. Bei gemeinsamen Sorgerecht, wenn der andere Elternteil nicht mit umzieht, ist von diesem eine schriftliche Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises/Passes vorzulegen.
- Bescheinigung des Wohnungsgebers
Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen.
Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung abgewickelt wird.
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Sofern die Anmeldung eine andere Person für Sie vornehmen soll, ist zusätzlich der ausgefüllte Meldeschein und eine schriftliche Vollmacht notwendig. Die Formulare dafür finden Sie hier.
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Bei Anmeldungen aus dem Ausland kommend, ist das Mitbringen des ausgefüllten Meldescheins zwingend erforderlich.
Die Formulare dafür finden Sie hier
Gegebenenfalls werden zusätzlich Heiratsurkunden, Sterbeurkunden und Geburtsurkunden von Kindern benötigt.
Gegebenenfalls müssen diese mit einer Apostille oder Legalisation versehen sein.
Tipp: Sie können gleichzeitig mit der Wohnsitz-Anmeldung die Anschrift in Ihren Ausweisdokumenten aktualisieren lassen.
Wohnsitz ummelden (Umzug innerhalb Fellbach)
Wenn Sie innerhalb von Fellbach in eine neue Wohnung umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug ummelden. Eine Ummeldung vor Einzug, in die Zukunft ist nicht möglich.
Um sich umzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.
Sie bekommen anschließend eine schriftliche Bestätigung in Form einer kostenlosen amtlichen Meldebestätigung.
Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls umelden, wenn diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und mit Ihnen umziehen.
Zur Vorsprache ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Einen Termin können Sie online unter folgendem Link vereinbaren: Online-Terminvereinbarung
Donnerstags von 13-18 Uhr ist eine Vorsprache ohne Termin möglich
- Personalausweis oder Reisepass im Original
- ggf. Aufenthaltstitel (mit Zusatzblatt)
- Ausweise der Familienangehörigen: Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie die Geburtsurkunde (Original) vorlegen.
- Bei allein Sorgeberechtigten ist ein Sorgerechtsnachweis für das Kind vorzulegen. Bei gemeinsamen Sorgerecht, wenn der andere Elternteil nicht mit umzieht, ist von diesem eine schriftliche Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises/Passes vorzulegen.
- Bescheinigung des Wohnungsgebers
Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen.
Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung abgewickelt wird.
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Sofern die Ummeldung eine andere Person für Sie vornehmen soll, ist zusätzlich der ausgefüllte Meldeschein und
eine schriftliche Vollmacht notwendig. Die Formulare dafür finden Sie hier.
Wenn Sie im Bundesgebiet mehrere Wohnungen haben, müssen Sie gegenüber der Meldebehörde erklären, welche dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung ist.
Hauptwohnung ist:
- wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft.
- wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegende Wohnung
- wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
- Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.
Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland. Sie können somit eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.
Sie müssen den Wechsel der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitteilen, die für die neue Hauptwohnung zuständig ist.
Wohnsitz abmelden
Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie
- ins Ausland ziehen
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen abmelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich. - oder eine Ihrer Wohnungen (z.B. eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen.
Wenn Sie Ihre Nebenwohnung aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen, müssen Sie dies der Meldebehörde
mitteilen, die für Ihre Hauptwohnung zuständig ist.
Nicht abmelden müssen Sie sich, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen.
Es genügt, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden. Diese teilt der früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind
Zur Abmeldung Ihres Wohnsitzes haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Online Abmeldung
- schriftlich per Post oder E-Mail
Bitte senden Sie uns den ausgefüllten Abmeldeschein und eine Kopie Ihres Ausweises oder Passes zu - persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung
- Personalausweis oder Reisepass
- Ausweise der Familienangehörigen: Bringen Sie für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, die Geburtsurkunde mit.
Bei schriftlicher Abmeldung oder der Abmeldung durch eine bevollmächtigte Person sind ein unterschriebenes Abmeldeformular und eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses zwingend erforderlich.
Formulare & Online-Prozesse
- Anmeldung bei der Meldebehörde
- Formular zur Ummeldung innerhalb Fellbachs
- Beiblatt zur Anmeldung weiterer Wohnungen
- Vollmacht zur Anmeldung einer anderen Person
- Wohnungsgeberbestätigung
- Abmeldung bei der Meldebehörde
- Online-Prozess - Abmeldung ins Ausland
- Online-Prozess - Wohnungsgeberbestätigung
- Hinweise zum Datenschutz