Wohngeldstelle
Sie können Wohngeld beantragen, wenn Sie nicht über ausreichendes Einkommen verfügen, um Ihren Wohnraum zu bezahlen. Wohngeld können sowohl Mieterinnen und Mieter (als Mietzuschuss) als auch selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer (als Lastenzuschuss) erhalten.Wohngeld wird schriftlich beantragt. Die erforderlichen Formulare können Sie herunterladen (siehe unten) oder bei der Wohngeldstelle im Fellbacher Rathaus bekommen.Die Höhe der Leistungen wird individuell berechnet und in der Regel für 12 Monate bewilligt.
WICHTIGER HINWEIS ZUM WOHNGELD:Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir alle Wohngeldempfänger, falls Sie von Kurzarbeit betroffen sind, einen Erhöhungsantrag zu stellen. Diesen können Sie bequem auf unserer Homepage herunterladen und uns per Post zusenden. Reichen Sie uns dazu auch die aktuellen Verdienstbescheinigungen ein. Bitte beachten Sie die geänderten Rathaus Öffnungszeiten.Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, uns diese kopiert per Post oder per Email zukommen lassen. Ausnahmsweise können Sie uns auch die Originalunterlagen zusenden, die wir Ihnen dann nach Prüfung zurücksenden.
Formulare und Onlinedienste
Hier finden Sie alle wichtigen Formulare.