Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweisdokument. Dafür kommen bei Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit
verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Je nach Alter und Reiseziel sind das:

  • Kinderreisepass
    Der Kindereisepass wird für ein Jahr ausgestellt und kann mehrmals um ein Jahr verlängert werden.
    Eine Ausstellung ist bis zum 12. Lebensjahr möglich.  Er hat keinen elektronischen Chip, auf dem biometrische Daten wie Lichtbild oder Fingerabdrücke gespeichert sind und gilt nicht für alle Länder.

    Bitte beachten Sie, dass zum 01.01.2024, der Kinderreisepass abgeschafft wird. Ab dann kann auch für Kinder nur noch ein Personalausweis oder Reisepass beantragt und ausgestellt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind bis zum Ablaufdatum weiterhin gültig. Eine Verlängerung/Aktualisierung des Lichtbildes ist dann jedoch nicht mehr möglich.

  • Reisepass
    Für den Reisepass gibt es keine Altersbeschränkungen. Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer  sechs Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Wenn eine eindeutige Identifizierung anhand des Lichtbildes nicht mehr möglich ist (z.B. Babyfoto), wird dieser ungültig. Es muss dann ein neuer Pass beantragt werden. Mit diesem Reisepass bestehen keine Reisebeschränkungen.
  • Personalausweis
    Für den Personalausweis gibt es ebenso  keine Altersbeschränkungen. Die Gültigkeitsdauer für Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind, beträgt sechs Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Ebenso wie der Reisepass wird der Personalausweis ungültig, sobald eine eindeutige Identifizierung anhand des Lichtbildes nicht mehr möglich ist.

Achtung: Für manche Reiseziele ist ein Reisepass für das Kind vorgeschrieben. In viele Länder können Kinder aber auch mit einem Kinderreisepass oder Personalausweis einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU). 
Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes.
Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Kinderreisepass/Personalausweis genügt.

Um einen Kindereisepass zu beantragen müssen Sie einen Termin vereinbaren 
oder Sie kommen Donnerstags von 13-18 Uhr ohne Termin ins Einwohnermeldeamt.  

Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Abschnitten: