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Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Unteres Remstal
Allgemeine SprechzeitenAnsprechpartner
Anträge und Formulare Kosten Verfahrensablauf
Marktberichte Bodenrichtwerte Mietspiegel
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschuss Unteres Remstal befindet sich im Rathaus Fellbach, Marktplatz 1, Zimmer 220+230, 70734 Fellbach.
Für Fragen innerhalb des Aufgabengebietes des Gutachterausschusses stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle gerne per E-Mail, telefonisch oder persönlich zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie auch ganz unten auf dieser Seite, unter der Rubrik:
Aufgaben der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Allgemeine Sprechzeiten
in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Unteres Remstal
persönlich im Rathaus Fellbach:
Montag | 08:00 Uhr – 13:00 Uhr | nur nach Terminvereinbarung |
Dienstag | 08:00 Uhr – 13:00 Uhr | nur nach Terminvereinbarung |
Mittwoch | 08:00 Uhr – 13:00 Uhr | nur nach Terminvereinbarung |
Donnerstag | 13:00 Uhr – 18:00 Uhr | nur nach Terminvereinbarung |
Freitag | 08:00 Uhr – 13:00 Uhr | nur nach Terminvereinbarung |
oder telefonisch:
Mo.-Mi. 08:00 - 16:00 Uhr
Do. 08:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
(nicht während der Mittagspause)
Sollten wir gerade bereits in einem Telefonat oder einer Besprechung sein, werden Sie in der Regel auf unseren Anrufbeantworter weitergeleitet. Bitte hinterlassen Sie uns dann Ihren Namen und Ihre Telefonnummer, damit wir ggf. zurückrufen können oder schicken Sie uns eine E-Mail an: gutachterausschuss(at)fellbach.de
Ansprechpartner
für Fellbach 0711 5851-250 Fr. Stefanie Tempes (Leiterin der Geschäftsstelle)
für Weinstadt und Kernen i.R. 0711 5851-5820 Fr. Myriam Freitag (Bodenrichtwerte, Kaufpreissammlung, GIS)
0711 5851-5803 Hr. Ralph Wundrack (Gutachten, Bodenrichtwerte, Kaufpreissammlung, GIS)
0711 5851-5516 Hr. Jens Fischer (Gutachten, Bodenrichtwerte)
allgemein 0711 5851-389 Fr. Sonja Krug (Bodenrichtwerte, Kaufpreissammlung, Erhebungsbögen)
0711 5851-5515 Fr. Katharina Strauß (Kaufpreissammlung, Erhebungsbögen)
oder per E-Mail an: gutachterausschuss(at)fellbach.de
Voraussetzungen für ein Verkehrswertgutachten
Die Erstattung eines Gutachtens durch den Gutachterausschuss erfordert einen Antrag. Einen Antrag stellen dürfen:
- Eigentümer/innen
- Inhaber/innen anderer Rechte am Grundstück
- Pflichtteilsberechtigte (die nächsten Angehörigen)
- Gerichte, Justizbehörden, Sozialämter
Hinweis: Kaufinteressenten sind nicht antragsberechtigt
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag auf Erstattung eines Verkehrswertgutachtens bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Unteres Remstal stellen. Bitte füllen Sie hierzu das Antragsformular aus (bitte beachten Sie hierbei die Hinweise und die einzureichenden Unterlagen) und senden uns den Antrag mit den notwendigen Anlagen, vollständig ausgefüllt und unterschrieben, an die Geschäftsstelle Gutachterausschuss Unteres Remstal, Marktplatz 1, 70734 Fellbach, oder per E-Mail an: gutachterausschuss(at)fellbach.de.
Das Objekt wird im Rahmen der Gutachtenerstellung besichtigt. In der Regel findet einmal pro Monat eine Sitzung des Gutachterausschusses satt, in der die fertig gestellten Gutachten beraten und beschlossen werden. Nach Beschluss erhalten Sie dann Ihre Ausfertigungen zugesandt.
Hinweis:
Aufgrund der Vielzahl an Anträgen und der vorrangigen hoheitlichen Aufgaben (Bodenrichtwertermittlung, Führung der Kaufpreissammlung) kommt es aktuell leider zu Bearbeitungszeiten von min. ca. 3-6 Monaten.
Das Gutachten erhalten Sie in schriftlicher Form und in zweifacher Ausfertigung.
Für die Ermittlung des Verkehrswertes werden vor allem berücksichtigt:
- der Zeitpunkt, auf welchen sich die Ermittlung bezieht (Wertermittlungsstichtag)
- die rechtlichen Gegebenheiten
dazu zählen:
- der Entwicklungszustand
- der beitragsrechtliche Zustand des Grundstücks
- der abgabenrechtliche Zustand des Grundstücks
- Art und Maß der baulichen Nutzung
- die tatsächlichen Eigenschaften des Grundstücks
und die sonstige Beschaffenheit wie
Grundstücksgröße, Grundstücksgestalt, Bodenbeschaffenheit, Bebauung und Lage des Grundstücks
Erforderliche Unterlagen
Es können unterschiedliche Unterlagen (z.B. Grundbuchabschrift, Wohnflächenberechnung, Kopie Aufteilungsplan, Aufteilungsurkunde, Lagepläne usw.) für eine Wertermittlung erforderlich sein. Diese sind auch im Gutachtenantrag aufgeführt. Fehlende Unterlagen fordert der Gutachterausschuss bei Bedarf bei dem/der Antragsteller/in an.
Kosten/Leistung
Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem im Gutachten ermittelten Verkehrswert, der Gutachterausschussgebührensatzung und der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Fellbach.
Rechtsgrundlagen
- § 192 – 199 Baugesetzbuch (Wertermittlung)
- Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
- Gutachterausschussverordnung (GuAVO)
- Bodenrichtwerte
Allgemeines
Bodenrichtwerte sind aus Kaufpreisen abgeleitete, durchschnittliche Lagewerte für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebietes (Bodenrichtwertzone) mit im Wesentlichen gleichartigen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Bodenrichtwerte werden in jeder Zone in Euro pro Quadratmeter (€/m²) angegeben. Der veröffentlichte Bodenrichtwert wurde bezüglich seiner absoluten Höhe auf Plausibilität überprüft und als zutreffend beurteilt.
Erläuterungen
Die Tabellen und Karten bzw. das Bürger GIS (Geoinformationssystem) ermöglichen eine Übersicht über die Bodenrichtwerte für Fellbach, Weinstadt und Kernen im Remstal mit ihren jeweiligen Stadt- bzw. Ortsteilen. Auskünfte über Bodenrichtwerte und sonstige zur Wertermittlung erforderlichen Daten erteilt auch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses auf schriftliche Anfrage. Für schriftliche Auskünfte wird je nach Arbeitsaufwand eine Gebühr erhoben.
Der Gutachterausschuss Unteres Remstal beschließt gemäß § 193 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) die Bodenrichtwerte zum vorgegebenen Stichtag (in der Regel alle zwei Jahre) in nichtöffentlicher Sitzung für die Städte Fellbach und Weinstadt sowie der Gemeinde Kernen im Remstal.
Aufgaben der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Unteres Remstal
Erstattung von Verkehrswertgutachten
Erteilung von Vergleichswertauskünften an Private und
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung an Sachverständige
Erstellung des
Ermittlung und Veröffentlichung von
Ermittlung von sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten aus der Kaufpreissammlung