OB-Wahl 2024
Am Sonntag, 15. September 2024 fand die Oberbürgermeisterwahl in Fellbach statt.
Wichtige Fragen und Antworten zu OB-Wahl
Die Bewerbungsfrist endete am 19. August 2024 um 18:00 Uhr.
Am 20. August 2024 wurden die eingegangenen Bewerbungsunterlagen durch den Gemeindewahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung geprüft.
Der Gemeindewahlausschuss ließ die einzig eingegangene Bewerbung von der bisherigen Amtsinhaberin Frau Gabriele Zull offiziell zu.
Alle vom Gemeindewahlausschuss zugelassenen Kandidat:innen haben die Möglichkeit, sich öffentlich und persönlich vorzustellen. Die offizielle Kandidatenvorstellung findet am Montag, 9. September 2024 um 19 Uhr im Hesse-Saal in der Schwabenlandhalle Fellbach statt.
Moderiert wird die Kandidatenvorstellung vom geschäftsführenden Schulleiter der Fellbacher Schulen Herrn David Coronel.
Bei dieser Kandidatenvorstellung wird Gabriele Zull zunächst die Gelegenheit zu einer 15-minütigen persönlichen Vorstellung haben. Es schließt sich eine Fragerunde an, bei der jeder Anwesende Gelegenheit hat, maximal drei Fragen mit Fellbachbezug zu stellen.
Die Reihenfolge der Bewerber:innen auf dem Stimmzettel wird nach dem zeitlichen Eingang der Bewerbungen bestimmt.
Für die OB-Wahl wahlberechtigt ist nach dem Kommunalwahlgesetz, wer am Wahltag:
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedsstaates besitzt und das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten in Fellbach wohnt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
Wohnungslose Menschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Fellbach haben, erhalten ebenfalls das Wahlrecht.
Gewählt werden kann am Wahlsonntag im Wahllokal von 8 bis 18 Uhr oder per Briefwahl.
Die Adresse des jeweils zuständigen Wahllokals befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung. Zum Wahllokal mitzubringen sind die Wahlbenachrichtigung sowie der Personalausweis oder der Reisepass.
Hier erhalten die Wähler:innen ihren Stimmzettel.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 25.08.2024 eine Wahlbenachrichtigung. Wahlberechtigte, die bis zu diesem Tag keine Benachrichtigung erhalten haben, können sich beim Wahlamt unter den Telefonnummern 0711/5851-158 oder per E-Mail unter wahlamt(at)fellbach.de melden.
Die Wahlbenachrichtigung sowie der Ausweis oder Reisepass sind am Wahltag ins Wahllokal mitzubringen. Dort erhalten die Wahlberechtigten dann den Stimmzettel.
Um Briefwahl zu beantragen, können Sie den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code verwenden, alternativ den Antrag auf der Rückseite. Gerne können Sie die Briefwahlunterlagen auch online oder per Mail an wahlamt(at)fellbach.de, unter Angabe des Namen, Geburtsdatum und Anschrift anfordern.
Gerne können Sie die Briefwahlunterlagen auch persönlich ab dem 21.08.2024 im Briefwahlbüro im Rathaus Fellbach oder dem Stadtteilrathaus Schmiden und Bürgerbüro Oeffingen abholen. Ab dem 11.09.2024 wird dieser Weg zudem empfohlen, da es sonst durch die Postlaufzeit nicht garantiert werden kann, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig zugestellt werden können.
Eine telefonische Beantragung ist leider nicht möglich!
Wer seine Briefwahlunterlagen für die Wahl am 15. September beantragt hat, bekommt diese für die eventuell stattfindende Stichwahl am 29. September ebenfalls zugesandt – jedoch nur, sofern dies explizit beantragt wurde.
Falls der Versand an eine Urlaubsadresse erfolgen soll, geben sie bitte den genauen Zeitraum an, für den die Versandadresse gültig ist.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden frühestens ab Mittwoch, 21. August per Post verschickt. Da der Versand einige Arbeitstage in Anspruch nehmen kann, empfehlen wir Ihnen in zeitkritischen Fällen (z. B. Urlaub), die Briefwahlunterlagen persönlich im Briefwahlbüro im Rathaus Fellbach oder dem Stadtteilrathaus Schmiden und Bürgerbüro Oeffingen abzuholen. Zur Abholung ist unbedingt die Vorlage des Personalausweises notwendig. Sofern Sie Unterlagen für eine andere Person abholen möchten, benötigen wir eine schriftliche Vollmacht.
Jede:r Wähler:in hat eine Stimme und kann sich damit für eine:n Bewerber:in aussprechen.
Möglich ist jedoch auch die Eintragung des Namens einer anderen wählbaren Person in der freien Zeile auf dem Stimmzettel.
Die OB-Wahl ist eine Mehrheitswahl. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Entfällt auf keine Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am Sonntag, 29. September 2024, eine Stichwahl zwischen den zwei Personen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben; bei gleichen Stimmenzahlen entscheidet das Los.