Sondernutzung und verkehrsrechtliche Anordnung
Wer in Fellbach ein Bauprojekt plant, umzieht oder Arbeiten am Gebäude durchführt, benötigt dafür häufig Platz auf öffentlichen Straßen, Geh- oder Radwegen.
Ob für das Aufstellen eines Containers, eines Baugerüsts, eine temporäre Straßensperrung oder die Aufstellung für Haltverbote bei Umzügen und Ähnlichem
– in diesen Fällen ist vorab ein offizieller Antrag beim Amt für öffentliche Ordnung (Straßenverkehrsbehörde) erforderlich.
Damit Ihr Vorhaben reibungslos und ohne Verzögerungen starten kann, haben wir hier die wichtigsten Informationen und Regeln für Sie zusammengefasst.
Was ist der Unterschied zwischen den Genehmigungen?
Je nach Vorhaben greifen zwei verschiedene rechtliche Instrumente:
Verkehrsrechtliche Anordnung: Diese wird zwingend benötigt, wenn Schilder aufgestellt oder Verkehrsregelungen getroffen werden müssen (z. B. bei Haltverboten oder Straßensperrungen).
Sondernutzungserlaubnis: Diese ist erforderlich, wenn Sie die öffentliche Fläche für nicht-verkehrliche Zwecke nutzen möchten – beispielsweise für das Aufstellen von Containern, Gerüsten, Baumaterial oder Bauwagen.
Wichtige Pflichten für Antragsteller
Pläne mitschicken: Jedem Antrag muss zwingend ein Verkehrszeichenplan (bei Sperrungen von Straßen, Geh- oder Radwegen) oder ein Lageplan mit eingezeichneter Fläche (bei Haltverboten, Gerüsten, Containern oder Materiallagern) beigefügt werden.
Schilder selbst organisieren: Die Stadt Fellbach stellt die Schilder nicht selbst auf. Die Beschilderung muss durch den Antragsteller nach der StVO erfolgen.
Vorlaufzeit bei Haltverboten: Haltverbotsschilder (mit Zusatzschild für Datum und Uhrzeit) müssen mindestens drei volle Kalendertage vor dem Gültigkeitstag aufgestellt werden.
Der Aufstelltag zählt dabei nicht mit. Zur Absicherung ist ein Aufstellprotokoll als Beweissicherung zu führen.
Sicherheit geht vor: Baugerüste dürfen nur mit Durchgangsrahmen und Beleuchtung aufgestellt werden.
Container und Materiallager müssen durch beleuchtete Baken abgesichert sein.
Bei halbseitigen Straßensperrungen muss eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3,05 Metern verbleiben
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Sachbearbeiter Verkehrsrecht
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Sachbearbeiterin Straßenverkehrsbehörde
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Stellv. Amtsleitung Amt für öffentliche Ordnung und Abteilungsleitung Allgemeines Ordnungswesen und Straßenverkehr
Den ausgefüllten Antrag (inklusive Lage- oder Verkehrszeichenplan) richten Sie bitte an:
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Stadtverwaltung Fellbach
Amt für öffentliche Ordnung
Straßenverkehrsbehörde
Gerhart-Hauptmann-Straße 17
70734 Fellbach
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde(at)fellbach.de
Telefon: 0711/58 51-406
Fax: 0711/5851-117
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Reguläre Sprechzeiten:
Montag bis Mittwoch: 08:00 Uhr – 13:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr – 13:00 Uhr (sowie nach Vereinbarung)
- PDF-Formular zum Ausdrucken Sondernutzung & Verkehrsrechtliche Anordnung öffentliche Verkehrsflächen Antrag
Die Gesamtkosten setzen sich aus den Gebühren für die Anordnung, der Sondernutzungsgebühr und einer Verwaltungsgebühr zusammen.
1. Verkehrsrechtliche Anordnung:
Geringe Auswirkung auf den Verkehr: 48 €
Mit Behelfsstreifen o. Ä.: 64 €
Mit Lichtzeichenanlagen (Ampeln): 80 €
Vollsperrungen: 96 €
2. Sondernutzungserlaubnis:
Berechnungsformel: 0,15 € mal Fläche in m² mal Dauer in Tagen - Mindestgebühr: 10,00 €
Verwaltungsgebühren: Bei einer Dauer von 1–3 Tagen: 15,00 €, ab einer Dauer von 4 Tagen: 25,00 €
⚠️ Achtung bei kurzfristigen Anträgen (Verspätungszuschläge): Planen Sie rechtzeitig! Wenn der Antrag zu knapp vor Maßnahmenbeginn eingeht, fallen zusätzliche Gebühren an:
Weniger als 7 Tage vor Beginn: + 32 €
Zwischen 7 und 14 Tagen vor Beginn: + 16