Erlaubnis nach § 27 SprengG

Erlaubnis zum Erwerb sowie Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen im nichtgewerblichen Bereich & 27 Abs. 1 SprengG

^
Formulare & Online-Prozesse
^
Erforderliche Unterlagen

- Antrag Erlaubnis § 27 SprengG

- Originalzeugnis der Fachkunde

- Bescheinigung zum Nachweis des Bedürfnisses

- Anlage Aufbewahrung / Grundriss Lagerort

- Bei Verwendung von Pyrodex: Beschussbescheinigung der Waffe

^
Kosten/Leistung

Ausstellung einer Erlaubnis nach § 27 SprengG: 105,00 EUR

Wesentliche Änderung der Erlaubnis nach § 27 SprengG: 35,00 EUR

Verlängerung der Erlaubnis nach § 27 SprengG: 51,00 EUR