Erlaubnis nach § 7 SprengG

Die Erlaubnis nach § 7 SprengG berechtigt zum Umgang, zum Verkehr und zur Beförderung von Sprengstoffen nach dem § 7 SprengG

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Formular & Online-Prozess
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Kosten/Leistung

Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 SprengG: 129,00 EUR

Erstellung jeder weiteren Ausfertigung: 51,00 €

Wesentliche Änderung der Erlaubnis: 103,00 EUR

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Satzung