Befähigungsschein nach § 20 SprengG

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Formular & Online-Prozess
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Erforderliche Unterlagen

- Antrag für eine  Befähigungsscheins

- Kopie des Personalausweises / Reisepasses

- Originalzeugnis der Fachkunde

- Bescheinigung zum Nachweis des Bedürfnisses

- Anlage - Aufbewahrung / Grundriss des Lagerorts

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Kosten/Leistung

Ausstellung eines Befähigungsscheins nach § 20 SprengG: 107,00 EUR

Wesentliche Änderung eines Befähigungsscheins: 12,00 EUR

Verlängerung der Geltungsdauer eines Befähigungsscheins: 36,00 EUR

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Satzung