Verzicht auf Waffe/n

Wenn Sie eine Waffe oder Munition zur Vernichtung oder aus anderen gründen bei der Waffenbehörde Stadt Fellbach abgeben möchten, müssen Sie den genannten Antrag ausfüllen.

Eine Abgabe von Waffen ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Die Waffen sollten in einem entsprechenden Behältnis transportiert werden. Die Waffe sollte vor der Abgabe entladen werden.

Die Waffe/n müssen aus der Waffenbesitzkarte ausgetragen werden.

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Formular & Online-Prozess
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Erforderliche Unterlagen

- Antrag über den Verzicht der Waffe

- Kopie des Personalausweises / Reisepasses

- Waffenbesitzkarte, in der die Waffe eingetragen ist, im Original

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Kosten/Leistung

Austragungen aus einer Waffenbesitzkarte: 25,00 EUR pro Austragung

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Satzung