Anzeige eines Schalldämpfers
Ein Schalldämpfer darf nur in Verbindung mit Jagdlandwaffen verwendet werden.
Der Schalldämpfer wird in die Waffenbesitzkarte Miteingetragen und wird somit als einzelnes Waffenteil gesehen.
- PDF-Formular zum Ausdrucken Anzeige Schalldämpfer
- Antrag für eine Schalldämpfer
- Kopie des Personalausweises / Reisepasses
- Vorlage gültiger Jagdschein
- Kaufvertrag oder Rechnung über den Schalldämpfer
Ein- oder Austragung in eine Waffenbesitzkarte: 25,00 EUR pro Ein- oder Austragung