Anzeige eines Schalldämpfers

Ein Schalldämpfer darf nur in Verbindung mit Jagdlandwaffen verwendet werden.

Der Schalldämpfer wird in die Waffenbesitzkarte Miteingetragen und wird somit als einzelnes Waffenteil gesehen.

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Formular & Online-Prozess
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Erforderliche Unterlagen

- Antrag für eine Schalldämpfer

- Kopie des Personalausweises / Reisepasses

- Vorlage gültiger Jagdschein

- Kaufvertrag oder Rechnung über den Schalldämpfer

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Kosten/Leistung

Ein- oder Austragung in eine Waffenbesitzkarte: 25,00 EUR pro Ein- oder Austragung

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Satzung