Anzeige Überlassung / Erwerb von Waffen

Wenn Sie eine Waffe oder mehrere Waffen gekauft oder verkauft haben, müssen Sie dies der zuständigen Waffenbehörde innerhalb von zwei Wochen nach Kauf oder Verkauf anzeigen.

Sie müssen die Waffe/n in/aus der Waffenbesitzkarte Ein- oder Austragen lassen.

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Formular & Online-Prozess
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Erforderliche Unterlagen

- Antrag Überlassung / Erwerb von Schusswaffen

- Kopie des Personalausweises / Reisepasses

- Kopie des Kaufvertrages oder Rechnung der Waffe/n

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Kosten/Leistung

Ein- und Austragung in eine gültige Waffenbesitzkarte: 25,00 EUR pro Ein- und Austragung

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Satzung