Voreintrag beantragen
Sie müssen im Besitz einer gültigen waffenrechtlichen Erlaubnis sein.
Der Voreintrag wird bei der zuständigen Waffenbehörde beantragt
Mit einem Voreintrag in Ihre Waffenbesitzkarte sind Sie in einem Zeitraum von einem Jahr berechtigt, die genannte Schusswaffe zu erwerben.
Sollten Sie dem nicht innerhalb eines Jahres nachkommen, verfällt der Voreintrag automatisch.
- PDF-Formular zum Ausdrucken Antrag Voreintrag
Den Antrag stellen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.
Um dein Voreintrag in Ihre Waffenbesitzkarte eintragen zulassen, machen Sie einen Termin bei der Waffenbehörde oder senden Sie die genannten Unterlagen und Anlagen und zu.
- Antrag für einen Voreintrag
- Anlagen
- Waffenbesitzkarte im Original
Der Voreintrag in die Waffenbesitzkarte ist ein Jahr gültig.
Einträge in eine ausgestellte Waffenbesitzkarte: 25,00 EUR pro Eintrag