Voreintrag beantragen

Sie müssen im Besitz einer gültigen waffenrechtlichen Erlaubnis sein.

Der Voreintrag wird bei der zuständigen Waffenbehörde beantragt 

Mit einem Voreintrag in Ihre Waffenbesitzkarte sind Sie in einem Zeitraum von einem Jahr berechtigt, die genannte Schusswaffe zu erwerben.

Sollten Sie dem nicht innerhalb eines Jahres nachkommen, verfällt der Voreintrag automatisch.

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Formular & Online-Prozess
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Verfahrensablauf

Den Antrag stellen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.

Um dein Voreintrag in Ihre Waffenbesitzkarte eintragen zulassen, machen Sie einen Termin bei der Waffenbehörde oder senden Sie die genannten Unterlagen und Anlagen und zu.

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Erforderliche Unterlagen

- Antrag für einen Voreintrag

-  Anlagen

- Waffenbesitzkarte im Original

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Frist/Dauer

Der Voreintrag in die Waffenbesitzkarte ist ein Jahr gültig.

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Kosten/Leistung

Einträge in eine ausgestellte Waffenbesitzkarte: 25,00 EUR pro Eintrag

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Satzung