Kinderreisepass

Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweisdokument.
Dafür kommen bei Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit verschiedene Möglichkeiten in Betracht.

Je nach Alter und Reiseziel sind das:

  • Kinderreisepass

    Für den Kinderreisepass gibt es Altersbeschränkungen: Er kann nur für Kinder unter 12 Jahren beantragt werden und ist ein Jahr gültig. Er kann mehrmals um ein Jahr verlängert werden, solange er noch gültig ist.  Das Lichtbild und persönliche Angaben können aktualisiert werden.

    Im Gegensatz zum Reisepass enthält der Kinderreisepass keinen elektronischen Chip, auf dem biometrische Daten wie Lichtbild oder Fingerabdrücke gespeichert sind.

    Bitte beachten Sie, dass zum 01.01.2024, der Kinderreisepass abgeschafft wird. Ab dann kann auch für Kinder nur noch ein Personalausweis oder Reisepass beantragt und ausgestellt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind bis zum Ablaufdatum weiterhin gültig. Eine Verlängerung/Aktualisierung des Lichtbildes ist dann jedoch nicht mehr möglich.

  • Reisepass

    Für den Reisepass gibt es keine Altersbeschränkungen. Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer maximal sechs Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
    Wenn eine eindeutige Identifizierung anhand des Lichtbildes nicht mehr möglich ist (z.B. Babyfoto), wird dieser ungültig. Es muss dann ein neuer Pass beantragt werden. Mit diesem Reisepass bestehen keine Reisebeschränkungen

  • Personalausweis

    Für den Personalausweis gibt es ebenso  keine Altersbeschränkungen. Die Gültigkeitsdauer für Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind, beträgt sechs Jahre.
    Eine Verlängerung ist nicht möglich. Ebenso wie der Reisepass wird der Personalausweis ungültig, sobald eine eindeutige Identifizierung anhand des Lichtbildes nicht mehr möglich ist.


Weitere Informationen zum Kinderreisepass beantragen finden Sie hier:

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