Reisedokument für Kinder

Bitte beachten Sie, dass zum 01.01.2024, der Kinderreisepass abgeschafft wurde. 
Auch für Kinder kann nur noch ein Personalausweis oder Reisepass beantragt und ausgestellt werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind bis zum Ablaufdatum weiterhin gültig.
Eine Verlängerung/Aktualisierung des Lichtbildes ist jedoch nicht mehr möglich.

Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweisdokument.

Je nach Reiseziel sind das:

  • Reisepass

    Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer maximal sechs Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
    Wenn eine eindeutige Identifizierung anhand des Lichtbildes nicht mehr möglich ist (z.B. Babyfoto), wird dieser ungültig.
    Es muss dann ein neuer Pass beantragt werden. Mit diesem Reisepass bestehen keine Reisebeschränkungen

  • Personalausweis

    Die Gültigkeitsdauer für Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind, beträgt sechs Jahre.
    Eine Verlängerung ist nicht möglich. Ebenso wie der Reisepass wird der Personalausweis ungültig,
    sobald eine eindeutige Identifizierung anhand des Lichtbildes nicht mehr möglich ist.


Wichtige Information:

Digitale biometrische Lichtbilder: Neue Regelung ab Mai 2025

Passbilder für die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen, sowie Reiseausweisen für Ausländer,
Flüchtlinge und Staatenlose und Aufenthaltstitel dürfen ab dem 1. Mai 2025 aufgrund einer Gesetzesänderung bundesweit nur noch in digitaler Form angenommen werden.

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