Reisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragen

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Genauere Informationen zu den jeweils nötigen Dokumenten bei der Einreise finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.

Den Reisepass müssen Sie persönlich beantragen. Sie beantragen den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.

In der Regel dauert es zwischen vier und sechs Wochen bis Ihr Reisepass abholbereit ist. Sollten Sie den Reisepass früher benötigen, besteht die Möglichkeit den Reisepass im Express-Verfahren zu beantragen. Hierfür müssen Sie einen Zuschlag entrichten und die Fertigstellung erfolgt innerhalb von 5 Werktagen.

Wenn auch ein Reisepass im Expressverfahren nicht rechtzeitig abholbereit wäre, besteht die Möglichkeit einen vorläufigen Reisepass zu beantragen.

Wichtige Information:

Digitale biometrische Lichtbilder: Neue Regelung ab Mai 2025

Passbilder für die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen, sowie Reiseausweisen für Ausländer,
Flüchtlinge und Staatenlose und Aufenthaltstitel dürfen ab dem 1. Mai 2025 aufgrund einer Gesetzesänderung bundesweit nur noch in digitaler Form angenommen werden.

Weitere Informationen

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