Reisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragen
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Genauere Informationen zu den jeweils nötigen Dokumenten bei der Einreise finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.
Den Reisepass müssen Sie persönlich beantragen. Sie beantragen den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
In der Regel dauert es zwischen vier und sechs Wochen bis Ihr Reisepass abholbereit ist. Sollten Sie den Reisepass früher benötigen, besteht die Möglichkeit den Reisepass im Express-Verfahren zu beantragen. Hierfür müssen Sie einen Zuschlag entrichten und die Fertigstellung erfolgt innerhalb von 5 Werktagen.
Wenn auch ein Reisepass im Expressverfahren nicht rechtzeitig abholbereit wäre, besteht die Möglichkeit einen vorläufigen Reisepass zu beantragen.
Wichtige Information:
Digitale biometrische Lichtbilder: Neue Regelung ab Mai 2025
Passbilder für die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen, sowie Reiseausweisen für Ausländer,
Flüchtlinge und Staatenlose und Aufenthaltstitel dürfen ab dem 1. Mai 2025 aufgrund einer Gesetzesänderung bundesweit nur noch in digitaler Form angenommen werden.
- PDF-Formular zum Ausdrucken Vollmacht zur Abholung von Personalausweis und Reisepass
- PDF-Formular zum Ausdrucken Ausweis- und Passdokumente für Minderjährige - Zustimmungserklärung
- Widerspruch
- Anfechtungsklage
- Verpflichtungsklage
- vorläufiger Reisepass
- Auch Kinder und Jugendliche benötigen Reisedokumente. Informationen dazu finden Sie unter "Reisedokumente für Kinder".
- ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt
Dort erfahren Sie unter "Einreise und Zoll", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.