Personalausweis

Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu
besitzen. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet, Ihren Ausweis ständig mit sich zu führen.

Jugendliche unter 16 Jahren dürfen einen Personalausweis beantragen.
Deutschen Staatsangehörigen ohne Wohnung in Deutschland kann auf Antrag ebenfalls ein Personalausweis ausgestellt werden.

Der Personalausweis wird im Scheckkartenformat ausgestellt und hat zusätzlich einen nicht sichtbaren Chip, auf welchem Ihre
persönlichen Daten, Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke abgelegt sind.

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Sie müssen den Personalausweis persönlich bei der zuständigen Personalausweisbehörde beantragen.

Wichtige Information:

Digitale biometrische Lichtbilder: Neue Regelung ab Mai 2025

Passbilder für die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen, sowie Reiseausweisen für Ausländer,
Flüchtlinge und Staatenlose und Aufenthaltstitel dürfen ab dem 1. Mai 2025 aufgrund einer Gesetzesänderung bundesweit nur noch in digitaler Form angenommen werden.

Weitere Informationen

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