Auskunft über Bodenrichtwerte beantragen
hier können Sie Bodenrichtwerte kostenlos selbst abfragen:
der Gutachterausschuss der Stadt/Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft, in deren Zuständigkeitsbereich das Grundstück liegt
Hinweis: Die Gutachterausschüsse sind in Baden-Württemberg bei den Gemeinden gebildet. Die Gemeinden können die Aufgabe auf eine Verwaltungsgemeinschaft übertragen.
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Antrag auf Auskunft zu Bodenrichtwerten
keine
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 3-5 Werktage.
Es fallen Kosten nach dem Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit der jeweiligen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt/Gemeinde an.
Die Rechtsgrundlagen sehen keinen Rechtsbehelf gegen die Auskunft aus der Kaufpreissammlung vor.
Nähere Hinweise zur Beantragung einer Auskunft aus der Kaufpreissammlung sind beim örtlich zuständigen Gutachterausschuss oder bei freien Sachverständigen zu erfahren.