Ausnahmegenehmigung zum langfristigen Parken in der Kurzparkzone

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Voraussetzungen

Um eine Ausnahmegenehmigung zum langfristigen Parken in der Kurzparkzone zu erhalten, müssen Sie Anwohner / Anwohnerin folgender Straßen sein:

  • Auberlenstraße,
  • Theodor-Heuss-Straße,
  • Eppingerstraße,
  • Eisenbahnstraße zwischen der Theodor-Heuss-Straße und Esslinger Straße,
  • Esslinger Straße zwischen Eisenbahnstraße und Auberlenstraße,

in 70736 Fellbach.



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Erforderliche Unterlagen

Für den Antrag der Ausnahmegenehmigung zum langfristigen Parken in der Kurzparkzone ist erforderlich:

  • ein gültiger Personalausweis oder Pass sowie
  • eine Kopie des Fahrzeugscheins.
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Frist/Dauer

Die Gültigkeit der Ausnahmegenehmigung zum langfristigen Parken in der Kurzparkzone beträgt 1 Jahr.

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Kosten/Leistung

Die Gebühr für die Ausnahmegenehmigung zum langfristigen Parken in der Kurzparkzone beträgt 30,70 Euro.