Ausnahmegenehmigung zum langfristigen Parken in der Kurzparkzone
Um eine Ausnahmegenehmigung zum langfristigen Parken in der Kurzparkzone zu erhalten, müssen Sie Anwohner / Anwohnerin folgender Straßen sein:
- Auberlenstraße,
- Theodor-Heuss-Straße,
- Eppingerstraße,
- Eisenbahnstraße zwischen der Theodor-Heuss-Straße und Esslinger Straße,
- Esslinger Straße zwischen Eisenbahnstraße und Auberlenstraße,
in 70736 Fellbach.
Für den Antrag der Ausnahmegenehmigung zum langfristigen Parken in der Kurzparkzone ist erforderlich:
- ein gültiger Personalausweis oder Pass sowie
- eine Kopie des Fahrzeugscheins.
Die Gültigkeit der Ausnahmegenehmigung zum langfristigen Parken in der Kurzparkzone beträgt 1 Jahr.
Die Gebühr für die Ausnahmegenehmigung zum langfristigen Parken in der Kurzparkzone beträgt 30,70 Euro.