Wohnsitz anmelden
Zur Vorsprache ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Einen Termin können Sie online unter folgendem Link vereinbaren: Online-Terminvereinbarung
Donnerstags von 13-18 Uhr ist eine Vorsprache ohne Termin möglich
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Anmeldung Meldebehörde
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Beiblatt zur Anmeldung weiterer Wohnungen
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Meldebescheinigung - Vollmacht zur Abholung einer Meldebescheinigung
- PDF-Formular zum Ausdrucken Wohnsitz Hinweise zum Datenschutz
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Wohnungsgeberbestätigung
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Wohnungsgeberbestätigung - Online Antrag
Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.
Um sich anzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.
Sie bekommen anschließend eine schriftliche Bestätigung in Form einer kostenlosen amtlichen Meldebestätigung.
Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls anmelden, wenn diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und mit Ihnen umziehen.
Die Meldebehörde kann von Ihnen weitere Unterlagen verlangen. Dies sind in der Regel:
- Personalausweis oder Reisepass
- Ausweise der Familienangehörigen: Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie die Geburtsurkunde vorlegen.
- Bei allein Sorgeberechtigten ist ein Sorgerechtsnachweis für das Kind vorzulegen. Bei gemeinsamen Sorgerecht, wenn der andere Elternteil nicht mit umzieht, ist von diesem eine schriftliche Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises/Passes vorzulegen.
- Bescheinigung des Wohnungsgebers
Tipp: Sie können gleichzeitig mit der Wohnsitz-Anmeldung die Anschrift in Ihren Ausweisdokumenten aktualisieren lassen.
innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug
keine
Keiner
Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen.
Legen Sie diese Bescheinigung der Meldebehörde vor.
Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung abgewickelt wird.
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.
- § 17 Anmeldung, Abmeldung
- § 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers
- § 23 Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
- § 25 Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)