Steueridentifikationsnummer beantragen
Die Steueridentifikationsnummer identifiziert Sie im Besteuerungsverfahren.
Durch die Nummer können Steuererklärungen, Mitteilungen und Schriftverkehr immer eindeutig zugeordnet werden.
Die Steueridentifikationsnummer ist eine "nichtsprechende Nummer". Das heißt, dass sich aus ihr selbst weder personenbezogene Daten noch das zuständige Finanzamt ablesen lassen.
Jedes neugeborene Kind sowie jede neue Bürgerin und jeder neue Bürger bekommt bei der ersten Anmeldung in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt. Sie bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat.
Wenn Sie innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer erstmaligen Anmeldung in Deutschland oder für Ihr neugeborenes Kind noch kein Schreiben mit der Steueridentifikationsnummer erhalten haben, können Sie dem Bundeszentralamt für Steuern Ihre persönlichen Daten mitteilen. Es wird sich dann mit der Meldebehörde in Verbindung setzen und Ihnen die Steueridentifikationsnummer zusenden.
Die steuerliche Identifikationsnummer erhalten Sie per Post an Ihre Meldeanschrift. Eine Mitteilung per Telefon oder E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Keine
Die steuerliche Identifikationsnummer erhalten Sie automatisch nach Anmeldung des Wohnsitzes.
- Kinder erhalten die Steueridentifikationsnummer nach der Geburt.
- Falls Sie Ihre steuerliche Identifikationsnummer nicht auffinden können, dann finden Sie die Nummer in der Regel auch
- im Einkommensteuerbescheid,
- auf der Lohnsteuerbescheinigung oder
- im Informationsschreiben des Finanzamtes.
Sie können die Nummer auch erneut über die Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern oder schriftlich oder per E-Mail beim Einwohnermeldeamt anfordern.
Die steuerliche Identifikationsnummer erhalten Sie per Post an Ihre Meldeanschrift. Eine Mitteilung per Telefon oder E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Bei schriftlicher Beantragung beim Einwohnermeldeamt sind folgende Unterlagen notwendig:
- schriftlicher Antrag per Post oder E-Mail
- Kopie Personalausweis oder Reisepass
Die nochmalige Zusendung der Steuer-ID durch das Bundeszentralamt für Steuern ist kostenfrei.
Für die Erteilung der Auskunft über die Steuer-ID beim Einwohnermeldeamt Fellbach fällt ab 01.01.2022 eine Gebühr in Höhe von 9,00€ an.
Die Gebühr wird per Gebührenbescheid erhoben.