Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung
Hat sich Ihr Name geändert? Dann müssen Sie Ihren Personalausweis schnellst möglich auf Ihren neuen Namen ausstellen lassen. Ein Personalausweis mit altem Namen ist ungültig.
Alternativ können Sie bereits bis zu 8 Wochen vor geplanter Heirat einen Personalausweis auf den neuen Familiennamen beantragen. Hierbei beginnt die Gültigkeit des Personalausweises mit dem Tag der Hochzeit.
Sie können Ihre Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen, auf den richtigen Namen ausgestellten Reisepasses erfüllen. Ist Ihnen das nicht möglich, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
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Sachbearbeiterin Einwohnermeldeamt I Rathaus Stadtteil Schmiden
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Sachbearbeiterin Einwohnermeldeamt
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Sachbearbeiterin Einwohnermeldeamt I Rathaus Stadtteil Schmiden
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Sachbearbeiterin Einwohnermeldeamt I Rathaus Stadtteil Oeffingen
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Sachbearbeiterin Einwohnermeldeamt
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Sachbearbeiterin Einwohnermeldeamt
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Sachbearbeiterin Einwohnermeldeamt
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Sachbearbeiterin Einwohnermeldeamt I Rathaus Stadtteil Oeffingen
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Sachbearbeiterin Einwohnermeldeamt
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Sachbearbeiterin Einwohnermeldeamt I Rathaus Stadtteil Oeffingen
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Sachbearbeiterin Einwohnermeldeamt I Rathaus Stadtteil Schmiden
Namensänderung
Sie müssen den Antrag persönlich bei der Personalausweisbehörde stellen.
Als Deutsche mit Hauptwohnung im Ausland (Auslandsdeutsche) können Sie den Antrag bei der Auslandsvertretung stellen, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die zuständige Auslandsvertretung wird vom Auswärtigen Amt bestimmt. Ebenso können Sie bei Vorliegen eines wichtigen Grundes einen Personalausweis in Deutschland beantragen. Dazu müssen Sie sich an die Personalausweisbehörde wenden, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten.
Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
Nach der Beantragung des Personalausweises erhalten Sie mit der Post einen PIN-Brief mit einer Geheimnummer "Transport-PIN"), einer Entsperrnummer (PUK) und dem Sperrkennwort um die eID-Funktion nutzen zu können.
- Namensänderung aufgrund Eheschließung/Eintragung Lebenspartnerschaft:
- alter Personalausweis
- Antragstellung nach Eheschließung/Eintragung Lebenspartnerschaft:
Bescheinigung über die Namensänderung vom Standesamt, Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister - Antragsstellung vor Eheschließung/Eintragung Lebenspartnerschaft:
Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung
- Namensänderung aufgrund Scheidung/Beendigung Lebenspartnerschaft
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alter, noch gültiger Personalausweis
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Bescheinigung über die Namensänderung, beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit aktuellem Namen oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit aktuellem Namen
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ein aktuelles biometrietraugliches Lichtbild in der Größe 45 x 35 mm, im Hochformat
Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.
Hinweis: Die Behörde akzeptiert nur Lichtbilder, die den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen.
unverzüglich nach der Namensänderung
- antragstellende Personen ab 24 Jahren: EUR 37,00 EUR
- antragstellende Personen unter 24 Jahren: EUR 22,80
- gebührenfrei sind:
- erstmaliges Einschalten ab 16 Jahren
- Sperren der Online-Ausweisfunktion nach Verlust
- Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN
- Änderung der Anschrift im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium
- nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion
- Ändern der PIN im Bürgeramt (z.B. PIN vergessen)
- Entsperren der Online-Ausweisfunktion
- Kosten für ein elektronisches Signaturzertifikat: Festlegung durch den jeweiligen Anbieter
Hinweis: Für einige dieser Dienstleistungen wird bei Bearbeitung außerhalb der Dienstzeit ein Zuschlag von 13 Euro erhoben. Den Antrag können Sie auch an eine örtlich nicht zuständige Personalausweisbehörde stellen. Diese muss Ihren Antrag bearbeiten, wenn Sie wichtige Gründe darlegen. Für diese Bearbeitung kann die Behörde ebenfalls einen Zuschlag von 13 Euro, bei Auslandsdeutschen von 30 Euro erheben.