Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen
Bei bestimmten Ereignissen, beispielsweise besonderen Geburtstagen oder Ehejubiläen, kann Ihre Gemeinde Ihren Namen und Ihre Anschrift an Mandatsträger, Presse, Rundfunk sowie an das Staatsministerium und Bundesverwaltungsamt zur Veröffentlichung weitergeben. Dagegen können Sie ohne Begründung widersprechen.
Hinweis: Altersjubiläen sind ab dem 70. Geburtstag alle 5 Jahre und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläum sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
-
Sachgebietsleiter Einwohnermeldeamt
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Antrag auf Sperrvermerke (Übermittlungssperren)
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Übermittlungssperre von persönlichen Daten - Onlineantrag
Alters- oder Ehejubiläum
Sie müssen der Übermittlung Ihrer Daten widersprechen.
Der Widerspruch kann online, schriftlich, per E-Mail oder mündlich bei persönlicher Vorsprache eingelegt werden.
Ein telefonischer Widerspruch ist nicht möglich.
Für einen schriftlichen Widerspruch, können Sie gerne folgendes Formular verwenden.
- Vorlage von Personalausweis oder Reisepass bei persönlicher Antragstellung
- bei schriftlicher und elektronischer Beantragung: Kopie von Reisepass oder Personalausweis
gebührenfrei
- § 50 Abs. 2 und Abs. 5 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen
§ 9 Meldeverordnung Baden-Württemberg
Bundesdatenschutzgesetz - BDSG:
- § 86 Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke staatlicher Auszeichnungen und Ehrungen