Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen
Bei bestimmten Ereignissen, beispielsweise besonderen Geburtstagen oder Ehejubiläen, kann Ihre Gemeinde Ihren Namen und Ihre Anschrift an Mandatsträger, Presse, Rundfunk sowie an das Staatsministerium und Bundesverwaltungsamt zur Veröffentlichung weitergeben. Dagegen können Sie ohne Begründung widersprechen.
Hinweis: Altersjubiläen sind ab dem 70. Geburtstag alle 5 Jahre und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläum sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
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Sachbearbeiterin Einwohnermeldeamt I Rathaus Stadtteil Schmiden
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Sachbearbeiterin Einwohnermeldeamt
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Sachgebietsleiter Einwohnermeldeamt
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Sachbearbeiterin Einwohnermeldeamt I Rathaus Stadtteil Schmiden
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Sachbearbeiterin Einwohnermeldeamt I Rathaus Stadtteil Oeffingen
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Sachbearbeiterin Einwohnermeldeamt
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Sachbearbeiterin Einwohnermeldeamt
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Sachbearbeiterin Einwohnermeldeamt
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Sachbearbeiterin Einwohnermeldeamt I Rathaus Stadtteil Oeffingen
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Sachbearbeiterin Einwohnermeldeamt
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Sachbearbeiterin Einwohnermeldeamt I Rathaus Stadtteil Oeffingen
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Sachbearbeiterin Einwohnermeldeamt I Rathaus Stadtteil Schmiden
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Antrag auf Sperrvermerke (Übermittlungssperren)
Alters- oder Ehejubiläum
Sie müssen der Übermittlung Ihrer Daten widersprechen.
Der Widerspruch kann schriftlich, per E-Mail oder mündlich bei persönlicher Vorsprache eingelegt werden.
Ein telefonischer Widerspruch ist nicht möglich.
Für einen schriftlichen Widerspruch, können Sie gerne folgendes Formular verwenden.
- Vorlage von Personalausweis oder Reisepass bei persönlicher Antragstellung
- bei schriftlicher und elektronischer Beantragung: Kopie von Reisepass oder Personalausweis
gebührenfrei