Landesfamilienpass beantragen

Mit dem Landesfamilienpass und der dazugehörigen jährlich neuen Gutscheinkarte können Familien derzeit bis zu 119-mal kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt zahlreiche staatliche Attraktionen wie Schlösser, Gärten oder Museen und bis zu 69-mal private Attraktionen in ganz Baden-Württemberg besuchen.

Auf der Gutscheinkarte gibt es besonders bezeichnete Gutscheine, die zum einmaligen kostenlosen oder ermäßigten Besuch dieser Einrichtung genutzt werden können.

Dies sind zum Beispiel:

  • Schloss Heidelberg
  • Staatsgalerie Stuttgart
  • Archäologisches Landesmuseum Konstanz
  • Technoseum in Mannheim
  • Insel Mainau
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Teams
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Formular & Online-Prozess
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Voraussetzungen

Folgende Personengruppen mit ständigem Wohnsitz in Baden-Württemberg können den Familienpass nutzen:

  • Familien mit mindestens drei Kindern, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht und die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit einem schwerbehinderten Kind (Grad der Behinderung von mindestens 50), für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht und mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Hartz IV- beziehungsweise kinderzuschlagsberechtigt sind und die mit einem oder zwei Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht
  • Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben

Hinweis: Der Landesfamilienpass ist nicht vom Einkommen abhängig. Bitte beachten Sie, dass Sie Änderungen bezüglich der Anspruchsvoraussetzungen umgehend der Meldebehörde mitteilen müssen.

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Verfahrensablauf

Sie können den Landesfamilienpass persönlich bei der Gemeinde Ihres Wohnorts beantragen.
Mit der Ausstellung des Passes erhalten Sie auch die Gutscheinkarte für das laufende Kalenderjahr.

Gerne können Sie den Landesfamilienpass auch online über die Homepage von service-bw beantragen. Bitte beachten Sie, dass Sie hierzu ein Servicekonto erstellen müssen.

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Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kindergeldberechtigungsnachweis (zum Beispiel auf der Gehaltsbescheinigung)
  • bei Kindern mit Behinderungen: Schwerbehindertenausweis
  • bei Bürgergeld- beziehungsweise Kinderzuschlagsbezug: Leistungsbescheid
  • bei Asylbewerbern: Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ein gültiges Aufenthaltsdokument
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Online-Verfahren
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Sonstiges

Weitere Informationen, auch in ausländischer Sprache, erhalten Sie auf der Website des Sozialministerium des
Landes Baden-Württemberg unter folgendem Link.

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Informationsmaterialien
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Zugehörigkeit zu