Kinderreisepass beantragen

Zur Vorsprache ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Einen Termin können Sie online unter folgendem Link vereinbaren: Online-Terminvereinbarung
Donnerstags von 13-18 Uhr ist eine Vorsprache ohne Termin möglich

BITTE BEACHTEN SIE:
Das persönliche Erscheinen des Kindes ist immer erforderlich, da dessen Identität geprüft werden muss.

Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweisdokument. Dafür kommen bei Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Je nach Alter und Reiseziel sind das:

Achtung: Für manche Reiseziele ist ein Reisepass für das Kind vorgeschrieben. In viele Länder können Kinder aber auch mit einem Kinderreisepass oder Personalausweis einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU). Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Kinderreisepass/Personalausweis genügt.

Kinderreisepass

Für den Kinderreisepass gibt es Altersbeschränkungen: Er kann nur für Kinder unter 12 Jahren beantragt werden.
Jedes deutsche Kind unter 12 Jahren hat Anspruch auf einen Kinderreisepass oder einen Reisepass.

Seit dem 1. Januar 2021 ist der Kinderreisepass ein Jahr gültig. Er kann höchstens bis zu einem Alter von 12 Jahren mehrmals, jeweils um ein Jahr verlängert werden. Der Kinderreisepass kann nur vor Ablauf der Gültigkeitsdauer verlängert werden. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird der Kinderreisepass ungültig. Dann muss der Kinderreisepass neu ausgestellt werden.

Das Lichtbild und persönliche Angaben können aktualisiert werden.

Unterschiede zu anderen Ausweis- und Reisedokumenten für Kinder

Im Gegensatz zum Reisepass enthält der Kinderreisepass keinen elektronischen Chip, auf dem biometrische Daten wie Lichtbild oder Fingerabdrücke gespeichert sind.

Die Kosten sind geringer als bei einem Reisepass oder Personalausweis.

Der Kinderreisepass kann in der Regel sofort ausgestellt werden.

Reisepass

Für den Reisepass gibt es keine Altersbeschränkungen. Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer maximal sechs Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Wenn eine eindeutige Identifizierung anhand des Lichtbildes nicht mehr möglich ist (z.B. Babyfoto), wird dieser ungültig. Es muss dann ein neuer Pass beantragt werden. Mit diesem Reisepass bestehen keine Reisebeschränkungen.

Personalausweis 

Für den Personalausweis gibt es keine Altersbeschränkungen. Die Gültigkeitsdauer für Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind, beträgt sechs Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Ebenso wie der Reisepass wird der Personalausweis ungültig, sobald eine eindeutige Identifizierung anhand des Lichtbildes nicht mehr möglich ist. 

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Teams
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Formular & Online-Prozess
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Voraussetzungen
  • Ihr Kind hat die deutsche Staatsangehörigkeit und ist noch nicht 12 Jahre alt.
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Verfahrensablauf

Sie müssen den Kinderreisepass persönlich beantragen.

Beide Elternteile müssen den Antrag gemeinsam stellen, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.
Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch den anderen vertreten lassen.
Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, ist dieses nachzuweisen (z.B. Sorgerechtsbeschluss oder Negativbescheinigung des Jugendamtes)

Das persönliche Erscheinen des Kindes ist immer erforderlich, da dessen Identität geprüft werden muss.
Es muss auch unterschreiben, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Passes 10 Jahre oder älter ist. Es ist auch zulässig, dass jüngere Kinder unterschreiben.

Als Auslandsdeutsche können Sie sich dazu an folgende Behörden wenden:

in Deutschland: die Passbehörde, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten.

im Ausland: die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die Zuständigkeit bestimmt das Auswärtige Amt.

Hinweis: Zur Identitätsprüfung ist auch bei späterer Verlängerung des Kinderreisepasses die Anwesenheit des Kindes erforderlich. Dies ist erforderlich, um beispielsweise Größe, Augenfarbe oder Lichtbild zu aktualisieren.

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Erforderliche Unterlagen
  • Geburtsurkunde oder bisheriger Kinderreisepass des Kindes
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild des Kindes
  • Wenn beide Elternteile sorgeberechtigt sind: Personalausweise oder Reisepässe der Eltern
  • sollten nicht beide sorgeberechtigten Elternteile den Antrag stellen: zusätzlich
    • schriftliche Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten
    • Personalausweis oder Reisepass des anderen Sorgeberechtigten (auch in Kopie möglich)
  • bei alleine Sorgeberechtigten: zusätzlich
    • Sorgerechtserklärung oder, wenn keine vorhanden ist, eine Negativbescheinigung des Jugendamtes
    • rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss oder nachträglicher Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorgerecht oder vorläufiger Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts (wenn beide Eltern im Inland leben)
  • bei Vormundschaft: zusätzlich
    • Urkunde über die Bestellung zum Vormund
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Kosten/Leistung

EUR 13,00

Verlängerung oder Änderung: EUR 6,00

Hinweis: Die Gebühren verdoppeln sich, wenn

  • die Behörde den Kinderreisepass außerhalb der Dienstzeiten ausstellen muss oder
  • Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde beantragen.
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Sonstiges

Einen Verlust des Kinderreisepasses müssen Sie schnellstmöglich bei der Gemeinde anzeigen.

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu
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