Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.
Die Steuermarke befindet sich nicht mehr am Hund und Sie können sie auch sonst nicht finden.
Beantragen Sie die Ersatzmarke persönlich oder schriftlich.
Sofort, nachdem Sie merken, dass Sie die Marke nicht mehr finden können, erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Die Gebühren für die Ersatzmarke betragen 5 Euro.
Die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Hund - Ersatzmarke beantragen - Online Antrag
Die Steuermarke befindet sich nicht mehr am Hund und Sie können sie auch sonst nicht finden.
Beantragen Sie die Ersatzmarke persönlich oder schriftlich.
Sofern vorhanden, nutzen Sie das Formular Ihrer Gemeinde. Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.
Sofort, nachdem Sie merken, dass Sie die Marke nicht mehr finden können.
Ersatzmarke hier online beantragen und bezahlen - Online Antrag Ersatzmarke
Fordern Sie keine Ersatzmarke an, kann das eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde