Handwerkerparkausweis beantragen

Der Handwerkerparkausweis für den Rems-Murr-Kreis (RMK) soll Handwerksbetrieben das Arbeiten erleichtern, wenn sie häufig an unterschiedlichen Einsatzorten im Landkreis tätig sind.

Die Betriebe müssen nicht mehr für jeden Ort eine eigene Ausnahmegenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum beantragen, sondern können den gebietsübergreifenden Handwerkerparkausweis nutzen.

Mit dem Handwerkerparkausweisen können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

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Mitarbeiter
  • Sachbearbeiterin Straßenverkehrs- und Bußgeldbehörde
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zuständige Stelle

die Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde ist, je nach Betriebssitz, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt

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Formular & Online-Prozess
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Voraussetzungen

Den Handwerkerparkausweis RMK können Betriebe beantragen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • der Betriebssitz liegt innerhalb des Rems-Murr-Kreises
  • der Betrieb übt eine handwerkliche Tätigkeit aus
  • ein Fahrzeug wird in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes benötigt
  • die Fahrzeuge dürfen ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 t nicht überschreiten
  • die Fahrzeuge müssen als Service- oder Werkstattwagen bzw. für Material- und Werkzeugtransporte genutzt werden
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Verfahrensablauf

Anträge für den Handwerkerparkausweis RMK sind bei der für den Betriebssitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen: den Stadt- und Gemeindeverwaltungen oder dem Landratsamt.
Sie können den Antrag persönlich oder elektronisch stellen.

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Erforderliche Unterlagen
  • Digitaler/Analoger Antrag
  • Kfz-Schein
  • IHK Mitgliedsbescheinigung oder Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung
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Frist/Dauer

keine

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Kosten/Leistung

Die Gebühr für den Handwerkerparkausweis beträgt 50,00 EUR für 12 Monate.

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Rechtsbehelf

Widerspruch

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Online-Verfahren
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Sonstiges

Der Handwerkerparkausweis ist in allen 31 Kommunen des Rems-Murr-Kreises gültig. Dieser ist nicht an ein Fahrzeug gebunden, er ist für bis zu drei Fahrzeuge gültig. Der Handwerkerparkausweis ist sichtbar in dem sich im Einsatz befindlichen Fahrzeug anzubringen

Wozu berechtigt er?

Mit dem Handwerkerparkausweis RMK kann ein Betrieb seinen Service- oder Werkstattwagen werktags für die Dauer des Arbeitseinsatzes in folgenden Bereichen parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht:

  • im eingeschränkten Haltverbot (Verkehrszeichen 286 StVO)
  • in Haltverbotszonen (VZ 290 StVO) auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (VZ 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen
  • an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten ohne Gebühr
  • in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Beachtung der Höchstparkdauer auf Bewohnerparkplätzen (VZ 286 / 290 / 314 StVO mit entsprechenden Zusatzzeichen)

Der Handwerker-Parkausweis berechtigt außerdem, in die Fußgängerzone außerhalb der Lieferzeiten einzufahren und das Fahrzeug zum Be- und Entladen für maximal 30 Minuten abzustellen. Die Ankunftszeit ist durch Auslegen einer Parkscheibe nachzuweisen.

Wie lange ist er gültig?

Der Handwerkerparkausweis RMK ist ab dem Ausstellungsdatum 1 Jahr gültig.
Die Ausstellung des Handwerkerparkausweises erfolgt nur unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs. Insbesondere bei Beeinträchtigungen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs oder bei missbräuchlicher Verwendung kann er widerrufen werden.

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Rechtsgrundlage
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Vertiefende Informationen

Die Originalgenehmigung gilt jeweils nur für das genutzte Fahrzeug und muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.

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Zugehörigkeit zu