Einbürgerung als Ehemann oder Ehefrau einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit beantragen

Neues Einbürgerungsgesetzes tritt erst ca. Mai/Juni 2024 in Kraft!

Am 19.01.2024 hat der Bundestag für die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes gestimmt.
Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz tritt erst 3 Monate nach Verkündigung in Kraft.

Was beinhaltet das neue Staatsangehörigkeitsgesetz unter anderem?

- Doppelte Staatsangehörigkeit
- 5 statt 8 Jahre benötigter rechtmäßiger Aufenthalt
- bei besonderer Integration 3 statt 6 Jahre benötigter rechtmäßiger Aufenthalt

Weitere Informationen finden Sie auch auf der 
Webseite der Einbürgerungsbehörde des Landratsamt Rems-Murr-Kreis in Waiblingen.



Diese Einbürgerungsmöglichkeit für Verheiratete gilt auch für Personen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

Sie gilt auch für minderjährige Kinder (unter 16 Jahren) der genannten Personen, wenn diese für das minderjährige Kind sorgeberechtigt sind und mit ihnen eine familiäre Lebensgemeinschaft besteht, bei einer Aufenthaltsdauer im Inland von drei Jahren oder weniger.

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Mitarbeiter
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zuständige Stelle

die Einbürgerungsbehörde

Einbürgerungsbehörde ist im Landkreis Rems-Murr-Kreis, das Landratsamt in Waiblingen.

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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen
  • Ihre Ehe ist für den deutschen Rechtskreis gültig geschlossen.
  • Ihre Ehe besteht zum Zeitpunkt der Einbürgerung.
  • Sie sind seit mindestens zwei Jahren mit Ihrem deutschen Ehemann oder Ihrer deutschen Ehefrau verheiratet. Ihr Ehemann beziehungsweise Ihre Ehefrau hat seit mindestens zwei Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit und besitzt diese auch zum Zeitpunkt der Einbürgerung.
  • Sie und Ihre Familienangehörigen führen in Deutschland eigenständig einen Haushalt. Der Schwerpunkt Ihrer Lebensverhältnisse liegt in Deutschland.
  • Sie halten sich bereits mindestens drei Jahre in Deutschland auf.
  • Sie erfüllen die Voraussetzungen für eine Einbürgerung von Ausländern mit Einbürgerungsanspruch.
  • Minderjährige Kinder von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern Deutscher können miteingebürgert werden, wenn sie die sonstigen Voraussetzungen für eine Einbürgerung von Ausländern mit Einbürgerungsanspruch erfüllen.
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Verfahrensablauf

Sie müssen einen schriftlichen Einbürgerungsantrag stellen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der Einbürgerungsbehörde.
Ihre Unterlagen zur Einbürgerung müssen Sie beim örtlichen Bürgermeisteramt, dem Bürgerbüro einreichen.

Das Bürgerbüro prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und Ihre Meldedaten.
Ihr Einbürgerungsantrag wird dann an das Landratsamt Rems-Murr weitergeleitet.

Die Abgabe der Unterlagen beim Bürgerbüro ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Im weiteren Verfahren sind Sie zur Mitwirkung verpflichtet. Läuft derzeit ein Strafverfahren gegen Sie, wartet die zuständige Stelle dessen Abschluss ab.

Sie führt die erforderlichen Ermittlungen durch und beteiligt

  • das Landesamt für Verfassungsschutz,
  • die Polizei,
  • das Sozialamt,
  • die Bundesagentur für Arbeit und
  • weitere Stellen.

Liegen alle Einbürgerungsvoraussetzungen bis auf eine notwendige Aufgabe aus der bisherigen Staatsangehörigkeit vor, erhalten Sie eine befristete Einbürgerungszusicherung.

Sie müssen dann die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit beantragen.

Sobald Sie diese nachweisen, erhalten Sie von der zuständigen Stelle die Einbürgerungsurkunde.

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Erforderliche Unterlagen
  • gültiges Ausweisdokument (Reisepass, Reiseausweis oder Ähnliches)
  • Lichtbild
  • Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde der Ehefrau oder des Ehemannes, wenn Zweifel an der deutschen Staatsangehörigkeit bestehen
  • Nachweise über Einkommen, Vermögen, Kranken- und Pflegeversicherung sowie über eine ausreichende Altersvorsorge
  • Eheurkunde

Eine vollständige Liste mit allen erforderlichen Unterlagen finden Sie hier.


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Kosten/Leistung
  • pro eingebürgerter Person: EUR 255,00
  • bei miteinzubürgernden Minderjährigen ohne eigene Einkünfte: EUR 51,00

Hinweis: Nehmen Sie den Antrag zurück oder lehnt ihn die zuständige Stelle ab, verringert sich die Gebühr.

Zusätzliche Kosten können durch die Vorlage von Personenstandsurkunden oder für Nachweise von staatsbürgerlichen Kenntnissen bzw. Sprachkenntnissen sowie durch die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit entstehen.

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Rechtsbehelf

Die Ablehnung einer Einbürgerung erfolgt durch die Einbürgerungsbehörde als förmliche Mitteilung (Ablehnungsbescheid).

Der Bescheid enthält auch den Hinweis auf rechtliche Möglichkeiten, falls Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind (Rechtsbehelf).

Im Rechtsbehelf sind auch unbedingt einzuhaltende Fristen und die Stellen genannt, an die Sie sich gegebenenfalls wenden können.

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Rechtsgrundlage
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Weitere Hinweise

Das Bürgerbüro prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und Ihre Meldedaten.
Ihr Einbürgerungsantrag wird dann an das Landratsamt Rems-Murr weitergeleitet.

Die Abgabe der Unterlagen beim Bürgerbüro ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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Vertiefende Informationen
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Informationsmaterial
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Zugehörigkeit zu
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