Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen
Öffentlich-rechtliche Baulasten eines Grundstück stehen nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis.
Beispiele für öffentlich-rechtliche Baulasten sind:
- Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße.
- Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen. Daher müssen Sie bei einer Bebauung den doppelten Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.
Hinweis: Im Grundbuch sind Grunddienstbarkeiten eingetragen. Diese sind privatrechtliche Verpflichtungen.
Beispiel: Sie gestatten Ihrem Grundstücksnachbarn, sein Abwasser über Ihr Grundstück zu leiten.
Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.
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Baugenehmigungsverfahren Team 1
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Bauen-Antrag auf Auskunft Baulasten und Akteineinsicht
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Bauen-Antrag auf Einsicht/Ausleihe von Statikunterlagen
Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als
- Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer
- Person, die das Grundstück kaufen möchte.
Das Formular steht zum Download zur Verfügung.
Hinweis: Wenn Ihnen Einsicht gestattet wurde, können Sie auch Kopien oder Auszüge anfordern.
Eigentumsnachweis
keine
Auskunft aus dem Baulastverzeichnis: 17 € bis 200 €
Kopien:
DIN A 4: 0,50 €
DIN A 4 farbig: 1,50 €
DIN A 3: 1,00 €
DIN A 3 farbig: 3,00 €
keinen
keine